Flugausfall? Flugverspätung?

Prüfe schnell und unverbindlich Deinen Anspruch auf Entschädigung.

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Bei Flugverspätung Entschädigung und Folgekosten erhalten

Wir unterscheiden uns von den meisten Entschädigungsdiensten dadurch, dass wir nicht nur  die pauschale Entschädigung für Flugverspätung oder andere Flugprobleme, sondern auch die Rückerstattung zusätzlicher Folgekosten durchsetzen. Diese entstehen oftmals in Situationen, in denen Passagiere für längere Zeit am Flughafen feststecken, eine Übernachtung organisieren oder zusätzliche Transportmittel in Anspruch nehmen müssen, um ihr Ziel zu erreichen.

Viele Fluggesellschaften sind jedoch nur widerwillig bereit, diese Kosten zu übernehmen, selbst wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Unser Team arbeitet daher hart daran, sicherzustellen, dass auch diese Kosten erfolgreich von den Airlines erstattet werden. Sichere Dir jetzt Deinen Anspruch auf Entschädigung.

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Deine Vorteile, wenn wir Deine Entschädigung durchsetzen:

Häufige Fragen rund um den Entschädigungsservice:

Wann habe ich einen Anspruch auf Entschädigung?

Du hast Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung in den folgenden Fällen:

– Dein Flug hat eine Verspätung von mehr als 3 Stunden (auch bei Flugumleitungen)
– Dein Flug wird annulliert und Du wirst weniger als 2 Wochen vor Abflug darüber informiert
– Dein Flug wurde überbucht und Du erhältst keinen Sitzplatz
– Bei kurzfristigen Flugzeitenänderungen

Um eine Entschädigung durchzusetzen, muss die Airline selbst verantwortlich für die Flugprobleme sein. Zudem muss der Flug innerhalb der EU gestartet sein. Es reicht auch, wenn die ausführende Airline ihren Sitz in der EU hat und der Flug innerhalb der EU gestartet ist.

Der Anspruch auf Entschädigung ist abhängig von der zurückgelegten Flugdistanz:

bis 1500 km Flugdistanz : 250 €
1501 bis 3500 km Flugdistanz : 400 €
mehr als 3500 km Flugdistanz : 600 €

Nach deutschem Recht haben Ansprüche eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Die Fluggesellschaft erstattet Dir Folgekosten wie Übernachtungskosten, Fahrtkosten, Verpflegung und notwendige Ersatzkäufe, die Dir aufgrund der Flugverspätung oder Annullierung entstanden sind. Wichtig ist, dass Du alle Belege und Rechnungen aufbewahrst, da die Airline ohne diese Nachweise Deine Forderung ablehnen wird.

Bestimmte Kosten werden von der Fluggesellschaft nicht erstattet, wie z. B. alkoholische Getränke, Taxifahrten oder Mietwagenkosten (wenn eine Beförderung mit der Bahn möglich gewesen wäre), Parkgebühren sowie Ausgaben für Freizeitaktivitäten wie Kino oder Zoobesuche. Diese Ausgaben gelten als nicht notwendige Zusatzkosten und sind daher von der Erstattung ausgeschlossen.

Du hast noch mehr Fragen? Kein Problem – checke unsere FAQs

Über uns

Passengers friend hat sich auf die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen, -ausfällen und verweigerter Beförderung spezialisiert. Die Grundidee beruht auf der Feststellung, dass Du als Reisender zwar per EU-Gesetz Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hast, aber in der Realität Schwierigkeiten hast, diese gegenüber der Airline durchzusetzen. Passengers friend arbeitet bereits mit über 2200 Reisebüros zusammen, gemeinsam verhelfen wir Dir zu Deinem Recht. Wir setzen Deine Entschädigung durch oder unser Service ist für Dich komplett kostenlos!