✈ Flugumleitung · EU-Recht · bis zu 600 €

Flug umgeleitet?

Bis zu 600 € Entschädigung sichern – kostenlos.

Ist ihr Flug an einem anderen Flughafen als gebucht gelandet?  Wenn die Umleitung zu einer Verspätung von mindestens 3 Stunden am Zielort geführt hat, haben Sie nach EU-Verordnung EG 261/2004 Anspruch auf Entschädigung. Passengers friend prüft und setzt Ihren Anspruch durch.

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Flugzeug wird umgeleitet und ist bei einem anderen Flughafen als vorgesehen gelandet.

⚖️ Experten im EU-Fluggastrecht

💶 Bis 600 € Flugentschädigung

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ÜBERBLICK

Flugumleitung & Entschädigung – Das Wichtigste in Kürze

Alle wesentlichen Fakten rund um Ihren Entschädigungsanspruch nach EU-Verordnung EG 261/2004 – kompakt und verständlich zusammengefasst.

  • Anspruch ab 3 Stunden Verspätung am Endziel – entscheidend ist nicht die Umleitung selbst, sondern wie spät Sie tatsächlich an Ihrem gebuchten Zielflughafen ankommen. Ab 3 Stunden Verspätung besteht Entschädigungsanspruch.
  • Bis zu 600 € Entschädigung pro Person – gestaffelt nach Flugdistanz: 250 € (bis 1.500 km), 400 € (1.500–3.500 km) oder 600 € (über 3.500 km).
  • Recht auf kostenlose Weiterbeförderung – landet Ihr Flug an einem anderen Flughafen, muss die Airline Sie auf eigene Kosten zu Ihrem ursprünglichen Zielflughafen transportieren – per Ersatzflug, Zug oder Bus.
  • Betreuungsleistungen während der Wartezeit – Mahlzeiten, Getränke und Kommunikationsmöglichkeit ab 2 Stunden Wartezeit; bei notwendiger Übernachtung: Hotelunterbringung und Transfer auf Kosten der Airline.
  • Folgekostenerstattung inklusive – zusätzlich zur Entschädigung setzt Passengers friend auch nachgewiesene Folgekosten (Ersatzbeförderungskosten, Hotel, Verpflegung) für Sie durch.
  • Kein Entschädigungsanspruch bei außergewöhnlichen Umständen – z. B. extremes Unwetter, Sicherheitslagen oder medizinische Notfälle an Bord, die eine Umleitung zwingend erfordern. Technische Probleme des Flugzeugs zählen nicht dazu. Folgekostenerstattung auch bei außergewöhnlichen Umständen möglich.
  • Verjährungsfrist: 3 Jahre – gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres des Fluges. Passengers Friend prüft Ihren Fall kostenlos – No Win, No Fee. Nur 25 % Provision bei Erfolg.

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Kein Stress. Kein Aufwand. Kein Risiko.

Passengers friend übernimmt die gesamte Abwicklung – von der ersten Prüfung bis zur Auszahlung auf Ihr Konto. Sie müssen sich um nichts kümmern.

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Provision nur bei Erfolg – Sie gehen kein finanzielles Risiko ein.

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Günstiger als Flightright und AirHelp – mehr bleibt bei Ihnen.

Folgekostenerstattung

Hotel, Taxi, Mahlzeiten durch Wartezeit – wir fordern das zurück.


1

Anspruch prüfen

Flugdaten kostenlos einreichen – in 2 Minuten online.

2

Wir übernehmen

Passengers friend setzt Ihren Anspruch gegenüber der Airline durch.

3

Auszahlung erhalten

Entschädigung direkt auf Ihr Konto – ohne weiteren Aufwand.

ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN

Wann habe ich bei einer Flugumleitung Anspruch auf Entschädigung?

Nicht jede Umleitung führt automatisch zu einem Entschädigungsanspruch. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Verspätung am Zielort ≥ 3 Stunden
Die Umleitung hat dazu geführt, dass Sie Ihren gebuchten Zielflughafen mindestens 3 Stunden später als geplant erreicht haben.
Flug ab EU-Flughafen oder EU-Airline
Der Flug startete an einem EU-Flughafen oder wurde von einer EU-Airline durchgeführt (auch bei Abflug außerhalb der EU).
Gültige Buchung vorhanden
Sie hatten eine bestätigte Buchung und sind rechtzeitig am Flughafen erschienen.
Kein außergewöhnlicher Umstand
Die Umleitung wurde nicht durch einen unvermeidbaren außergewöhnlichen Umstand verursacht (z. B. extremes Unwetter, Sicherheitslage).

Warum wird ein Flug umgeleitet?

Eine Flugumleitung kann viele Ursachen haben – nicht alle davon berechtigen die Airline zur Verweigerung einer Entschädigung:

  • Technische Probleme – technischer Defekt oder Notlandung wegen Flugzeugproblemen → Airline verantwortlich, Anspruch besteht
  • Flughafenüberlastung / Sperrung (airline-seitig) – wenn die Airline keine Alternative gebucht hat → Anspruch meist vorhanden
  • Extremes Unwetter / Sturm – außergewöhnlicher Umstand → Entschädigung entfällt in der Regel
  • Medizinischer Notfall an Bord – außergewöhnlicher Umstand → Entschädigung entfällt
  • Sicherheitsbedrohung / Sperrung des Luftraums – außergewöhnlicher Umstand → Entschädigung entfällt
  • Unsicher? – Passengers friend prüft kostenlos, ob Ihr konkreter Fall einen Anspruch begründet

ENTSCHÄDIGUNGSHÖHEN NACH EU-RECHT

Wie viel Entschädigung steht mir bei einer Flugumleitung zu?

Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der ursprünglich gebuchten Flugdistanz – also der Strecke zwischen Abflughafen und Ihrem geplanten Zielflughafen. Maßgeblich ist die tatsächliche Verspätung an Ihrem gebuchten Zielort.

Flugdistanz (ursprünglich gebucht) Entschädigung pro Person *
Bis 1.500 km bis zu 250 €
1.500 – 3.500 km bis zu 400 €
Über 3.500 km (Langstrecke) bis zu 600 €

* Angaben gemäß EU-Verordnung EG 261/2004. Zusätzlich können nachgewiesene Folgekosten (Ersatzbeförderungskosten, Hotel, Mahlzeiten) separat erstattet werden.

ab 3 Stunden Verspätung am Zielort
bis 600 € pro Person
+ Folgekosten zusätzlich erstattbar
3 Jahre Verjährungsfrist (DE)

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IHRE ANSPRÜCHE

Diese Rechte haben Sie bei einer Flugumleitung

Unabhängig vom Entschädigungsanspruch stehen Ihnen bei einer Flugumleitung weitere Rechte zu, die die Airline sofort erfüllen muss:

1. Kostenlose Weiterbeförderung zum Zielflughafen

Landet Ihr Flug an einem anderen Flughafen als gebucht, ist die Airline verpflichtet, Sie auf eigene Kosten zu Ihrem ursprünglichen Zielflughafen zu bringen – egal ob per Ersatzflug, Zug oder Bus. Diese Pflicht besteht immer, auch ohne Entschädigungsanspruch.

2. Betreuungsleistungen am Ausweichflughafen

Wartezeit Betreuungsleistung der Airline
Ab sofort Kommunikationsmöglichkeit (Telefon/E-Mail)
Ab 2 Stunden Wartezeit Mahlzeiten und Erfrischungsgetränke im Verhältnis zur Wartezeit
Übernachtung notwendig Hotelunterbringung + Transfer zwischen Hotel und Flughafen auf Kosten der Airline
Ab 5 Stunden Wartezeit Recht auf vollständige Erstattung des Ticketpreises und Rückflug zum Abflughafen

* Betreuungsleistungen gelten unabhängig vom Entschädigungsanspruch und auch bei außergewöhnlichen Umständen.

3. Folgekostenerstattung

Sind Ihnen durch die Umleitung zusätzliche Kosten entstanden – etwa ein Taxi vom Ausweichflughafen, ein kurzfristig gebuchtes Hotel oder ein verpasster Anschlussflug – können Sie diese Folgekosten zusätzlich zur Entschädigung geltend machen. Passengers Friend setzt auch diese für Sie durch.

Ihre Airline hat sich geweigert, die Weiterbeförderung zu organisieren?

Passengers friend setzt auch diese Ansprüche für Sie durch – No Win, No Fee.

AIRLINE VERANTWORTUNG

Außergewöhnliche Umstände – wann entfällt der Anspruch?

Liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, ist die Airline von der Entschädigungspflicht befreit. Passengers friend prüft im Zweifelsfall, ob die Behauptung der Airline rechtlich haltbar ist.

✓ Airline verantwortlich → Anspruch besteht ✕ Außergewöhnlicher Umstand → kein Anspruch
Technischer Defekt am Flugzeug Extremes Unwetter / Sturm
Personalmangel der Airline Medizinischer Notfall an Bord
Flughafensperrung durch Airline-Fehler Sicherheitsbedrohung / Terrorwarnung
Fehlplanung / Routenfehler der Airline Luftraumschließung durch Behörden
Streik des eigenen Airline-Personals Naturkatastrophen
Wirtschaftliche Probleme der Airline Vogelschlag
⚠ Vorsicht: Airlines berufen sich häufig zu Unrecht auf außergewöhnliche Umstände

Besonders bei Umleitungen wegen technischer Probleme oder Personalausfällen lehnen Airlines Entschädigungen pauschal ab. Passengers friend kennt diese Taktik und setzt Ihren Anspruch konsequent durch – auch vor Gericht.

IHR VORTEIL

Warum Passengers friend – und nicht selbst oder ein Anwalt?

Drei Wege – ein klarer Gewinner. Nur Passengers friend kombiniert maximale Auszahlung mit minimalem Aufwand und den niedrigsten Kosten.

Selbst durchsetzen ✈ Passengers friend Anwalt beauftragen
× Zeitaufwand hoch ✓ Kein Aufwand für Sie × Teuer, Vorschuss nötig
× Niedrige Erfolgsquote ✓ Hohe Erfolgsquote ✓ Hohe Erfolgsquote
× Kein Rechtsschutz ✓ Klageverfahren möglich ✓ Rechtliche Durchsetzung
× Keine Folgekostenerstattung ✓ Folgekostenerstattung inklusive × Selten inklusive
× Keine Kostengarantie ✓ Nur 25 % bei Erfolg × Oft 30–50 % + Vorschuss

Passengers friend ist mit 25 % Provision günstiger als Flightright (~28 %) und AirHelp (35 %) – und damit einer von Deutschlands preiswertesten Anbieter.

SCHRITT FÜR SCHRITT

So gehen Sie bei einer Flugumleitung vor

1
Dokumentieren
Bordkarte aufbewahren, Umleitungsgrund notieren oder erfragen, Ankunftszeit am Ausweichflughafen dokumentieren, alle Belege für Folgekosten sichern.
2
Anspruch einreichen
Flugdaten bei Passengers friend einreichen – kostenlos, online, in 2 Minuten. Wir kümmern uns um den Rest.
3
Geld erhalten
Passengers friend setzt Entschädigung und Folgekosten durch – notfalls per Klage. Auszahlung direkt auf Ihr Konto.

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

  • 📄 Buchungsbestätigung mit ursprünglichem Zielflughafen
  • 🎫 Bordkarte (physisch oder digital)
  • 📍 Nachweis der tatsächlichen Ankunft (Ausweichflughafen + Uhrzeit)
  • 🧾 Belege für entstandene Folgekosten (Taxi, Hotel, Mahlzeiten)
  • 📧 Kommunikation mit der Airline zur Umleitung

KUNDENBEWERTUNGEN

Das sagen unsere Kunden

4,4
★★★★★
Basierend auf 191 Google-Bewertungen
Verifiziert auf
Google Reviews
Gustav M. vor 3 Wochen
★★★★★

"Unser Flug nach Rom landete in Neapel. Das Taxi und die verlorene Nacht im Hotel wurden vollständig erstattet – plus 400 € Entschädigung pro Person. Hervorragend!"

Flugumleitung · Rom
Julia K. vor 5 Wochen
★★★★★

"Wusste nicht, dass mir bei einer Umleitung noch Entschädigung zusteht. Passengers friend hat das schnell und unkompliziert durchgesetzt. Absolute Weiterempfehlung."

Flugumleitung · Spanien
Stefan S. vor 2 Monaten
★★★★★

"Airline hat auf meine Anfrage nicht reagiert. Passengers Friend hat das Verfahren übernommen und nach 3 Monaten 600 € durchgesetzt. Gut, dass ich nicht selbst weitergemacht habe."

Flugumleitung · Langstrecke
Sandra W. vor 8 Wochen
★★★★★

"Einfach, fair und erfolgreich. Bin mit 4 Personen umgeleitet worden – Passengers friend hat für alle 4 die Entschädigung geholt. Faire Provision, tolles Ergebnis."

Flugumleitung · 4 Personen

HÄUFIGE FRAGEN

Alles zur Flugumleitung und Entschädigung

Nicht automatisch. Der Entschädigungsanspruch besteht, wenn Sie Ihren gebuchten Zielflughafen mindestens 3 Stunden später erreicht haben und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Die Umleitung selbst begründet noch keinen Anspruch – entscheidend ist die daraus resultierende Verspätung. Passengers Friend prüft Ihren Fall kostenlos.

Ja, unbedingt. Die Airline ist verpflichtet, Sie auf eigene Kosten zu Ihrem ursprünglich gebuchten Zielflughafen zu transportieren – per Ersatzflug, Bahn oder Bus. Diese Pflicht besteht immer, unabhängig vom Entschädigungsanspruch. Hat die Airline das verweigert oder die Kosten nicht übernommen, kann Passengers Friend auch diese Ansprüche für Sie durchsetzen.

Ja. Wenn die Airline keine organisierte Weiterbeförderung angeboten hat und Sie auf eigene Kosten zum Ziel oder zurück zum Abflughafen gefahren sind, können diese Folgekosten erstattet werden. Bewahren Sie alle Belege auf – Passengers Friend setzt auch diese für Sie durch.

Wir fechten die Ablehnung an und gehen notfalls den Klageweg. Eine zusätzliche Klagegebühr von 10 % brutto fällt nur an, wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss. Auch dann sind wir mit 35 % Gesamtgebühr noch günstiger als alle Wettbewerber.

In Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Ende des Kalenderjahres des Flugdatums. Eine Umleitung vom Sommer 2022 verjährt also erst zum 31. Dezember 2025. Prüfen Sie Ihren Anspruch am besten jetzt.

Die Prüfung ist vollständig kostenlos. Im Erfolgsfall berechnen wir 25 % Provision (inkl. MwSt.) – einer der niedrigsten Provisionen aller deutschen Anbieter. Kein Erfolg bedeutet keine Gebühr. Kein finanzielles Risiko für Sie.

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