⚙ Transparenz & Vertrauen
Die Fallbearbeitung von Passengers friend
Erfahren Sie, was hinter den Kulissen passiert – wie wir Ihren Anspruch Schritt für Schritt und mit vollem Einsatz gegenüber der Fluggesellschaft durchsetzen.
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PROZESSÜBERBLICK
Der Prozessablauf im Hintergrund – ein Überblick
Die Durchsetzung von Fluggastrechten kann ein komplexer Prozess sein. Wir übernehmen jeden Schritt für Sie – von der Prüfung Ihrer Unterlagen bis hin zur Einleitung rechtlicher Schritte. Auf dieser Seite erklären wir transparent, was in Ihrem Fall passiert.
Bearbeitung
Anschreiben
Rechtsprüfung
verfahren
Auszahlung
SCHRITT 1
SCHRITT 1
Unterlagen & interne Bearbeitung
Sobald Ihr Fall bei uns eingegangen ist, beginnt die strukturierte Fallbearbeitung. Vollständigkeit der Unterlagen ist dabei der entscheidende erste Schritt.
Für die Fallbearbeitung ist die Vollständigkeit der Unterlagen des Reisenden essenziell. Wenn Unterlagen zur Bearbeitung eines Falles fehlen, wird dieser in einem Wartestatus gehalten. Erst mit dem Vorliegen aller erforderlichen Dokumente kann ein Sachbearbeiter die Bearbeitung des Falles aufnehmen.
Sobald festgestellt wird, dass die Unterlagensammlung vollständig ist, wird der Fall in die Bearbeitungsqueue eingereiht und einem unserer Sachbearbeiter zugewiesen. Dieser nimmt sich der detaillierten Untersuchung und Bearbeitung des Falles an. Anschließend wird eine Benachrichtigung an Sie versendet, um über den Abschluss der internen Bearbeitung zu informieren.
In der Regel: Buchungsbestätigung, Bordkarte und ggf. Nachweis über die Verspätung oder den Ausfall. Wir informieren Sie, falls weitere Unterlagen fehlen.
SCHRITT 2
SCHRITT 2
Fluggesellschaft wird außergerichtlich angeschrieben
Bevor ein Fall vor Gericht gebracht wird, versuchen wir stets zunächst, das Anliegen außergerichtlich zu klären. Die betreffende Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter wird zur Zahlung Ihres Anspruches aufgefordert. Dies gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, den Sachverhalt zu prüfen und die Forderung innerhalb einer gesetzten Frist von 14 Tagen zu begleichen.
Wenn nach Ablauf dieser Frist keine Zahlung eingegangen ist oder keine zufriedenstellende Einigung erzielt werden konnte, tritt unsere Rechtsabteilung in Aktion und übernimmt die weiteren Schritte.
SCHRITT 3
SCHRITT 3
Übergabe an den Anwalt – Prüfung rechtlicher Schritte
Bei ausbleibender Reaktion von Fluggesellschaften oder Reiseveranstaltern wird Ihr Fall an unsere zuständigen Rechtsanwälte weitergeleitet. Diese Reiserechtsexperten übernehmen die Prüfung der möglichen juristischen Schritte.
Über den Fortschritt Ihres Falles werden Sie regelmäßig informiert, damit Sie stets den aktuellen Stand kennen.
- ⚖️Prüfung der Erfolgsaussichten durch spezialisierte Reiserechtsanwälte
- 📄Auswahl der geeigneten rechtlichen Vorgehensweise (Mahnbescheid oder Klage)
- 📬Regelmäßige Statusupdates an Sie als Kunden
- 💼Vollständige Übernahme aller Kosten – keine Vorleistung Ihrerseits erforderlich
SCHRITT 4
SCHRITT 4
Einleitung des Gerichtsverfahrens
Rechtlich stehen uns im Wesentlichen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: die formelle Klageerhebung und der Erlass eines Mahnbescheids. Beide Prozesse münden in einer gerichtlichen Entscheidung – entweder zugunsten des Fluggastes oder der Fluggesellschaft.
SCHRITT 5
SCHRITT 5
Urteil wurde erlassen
Nach Abschluss des Gerichtsverfahrens liegt ein Urteil vor. Je nach Ergebnis folgen unterschiedliche nächste Schritte – wir begleiten Sie in jedem Fall weiter.
Alternative 5.1 – Urteil nicht in Ihrem Sinne
Das gewünschte Ergebnis im Gerichtsverfahren wurde leider nicht erzielt. Wir prüfen nun sorgfältig, ob es sinnvoll ist, in Berufung zu gehen oder eine Revision einzulegen. Selbstverständlich halten wir Sie regelmäßig über alle Fortschritte und Entscheidungen auf dem Laufenden.
Das Berufungsverfahren ist aktuell noch im Gange und ein abschließendes Urteil wurde bislang nicht gefällt. Da solche Prozesse je nach Komplexität und Einzelheiten des Falls variieren können, ist es nicht immer möglich, einen genauen Zeitpunkt für ein endgültiges Urteil vorherzusagen. Dennoch wird sichergestellt, dass Sie über den Fortschritt des Verfahrens und alle wichtigen Entwicklungen zeitnah informiert werden.
Nach eingehender Prüfung und Durchführung des Berufungsverfahrens hat sich herausgestellt, dass dieses entweder nicht erfolgreich war oder aus bestimmten Gründen nicht initiiert werden konnte. Dies bedeutet, dass trotz aller Bemühungen der Fall nicht weiter vorangetrieben werden kann. Es ist stets unser Bestreben, alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen – in manchen Situationen sind jedoch die Grenzen des rechtlichen Rahmens erreicht.
Alternative 5.2 – Urteil gewonnen
Das Gericht hat ein positives Urteil zugunsten Ihres Anspruchs gefällt. Dieser Erfolg markiert einen wichtigen Meilenstein. Der nächste Schritt ist die Durchsetzung des Urteils gegenüber der Fluggesellschaft.
Trotz des rechtskräftigen Urteils weigert sich die Fluggesellschaft, die Zahlung zu leisten. In diesem Fall leiten wir die erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein. Dieser Prozess kann weitere Zeit in Anspruch nehmen, aber wir verfolgen Ihren Anspruch konsequent weiter – bis zur vollständigen Auszahlung.
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen zum Prozessablauf
Wie lange dauert das gesamte Verfahren?
Das hängt von Ihrem Fall ab. Außergerichtliche Einigungen können innerhalb weniger Wochen erfolgen. Klageverfahren dauern in der Regel 3–24 Monate. Wir halten Sie stets auf dem Laufenden.
Was kostet mich das Verfahren, wenn wir verlieren?
Gar nichts. Passengers friend arbeitet nach dem No-Win-No-Fee-Prinzip: Sie zahlen ausschließlich bei Erfolg eine Provision. Kein Erfolg – keine Kosten.
Kann ich meinen Fallstatus verfolgen?
Ja. Sie erhalten regelmäßige Statusupdates per E-Mail. Bei wichtigen Entscheidungen werden Sie immer direkt informiert.
Was passiert mit meinen Zusatzkosten (Hotel, Taxi, Verpflegung)?
Nachgewiesene Folgekosten, die durch die Flugverspätung oder den Flugausfall entstanden sind, können zusätzlich zur EU-Entschädigung geltend gemacht werden. Die Folgekostenerstattung ist ungedeckelt – es gibt keine Obergrenze.