⚙ Transparenz & Vertrauen

Die Fallbearbeitung von Passengers friend

Erfahren Sie, was hinter den Kulissen passiert – wie wir Ihren Anspruch Schritt für Schritt und mit vollem Einsatz gegenüber der Fluggesellschaft durchsetzen.

✓ Kostenlos  ·  ✓ Kein Risiko

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PROZESSÜBERBLICK

Der Prozessablauf im Hintergrund – ein Überblick

Die Durchsetzung von Fluggastrechten kann ein komplexer Prozess sein. Wir übernehmen jeden Schritt für Sie – von der Prüfung Ihrer Unterlagen bis hin zur Einleitung rechtlicher Schritte. Auf dieser Seite erklären wir transparent, was in Ihrem Fall passiert.

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Unterlagen &
Bearbeitung
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Außer­gerichtl.
Anschreiben
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Anwalt &
Rechtsprüfung
4
Gerichts­
verfahren
Urteil &
Auszahlung
Bis zu 600 €Entschädigung pro Person
Keine VorkostenProvision nur bei Erfolg
Vollständige ÜbernahmeWir erledigen alles für Sie
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SCHRITT 1

SCHRITT 1

Unterlagen & interne Bearbeitung

Sobald Ihr Fall bei uns eingegangen ist, beginnt die strukturierte Fallbearbeitung. Vollständigkeit der Unterlagen ist dabei der entscheidende erste Schritt.

1.1
Dokumente fehlen

Für die Fallbearbeitung ist die Vollständigkeit der Unterlagen des Reisenden essenziell. Wenn Unterlagen zur Bearbeitung eines Falles fehlen, wird dieser in einem Wartestatus gehalten. Erst mit dem Vorliegen aller erforderlichen Dokumente kann ein Sachbearbeiter die Bearbeitung des Falles aufnehmen.

1.2
Interne Bearbeitung

Sobald festgestellt wird, dass die Unterlagensammlung vollständig ist, wird der Fall in die Bearbeitungsqueue eingereiht und einem unserer Sachbearbeiter zugewiesen. Dieser nimmt sich der detaillierten Untersuchung und Bearbeitung des Falles an. Anschließend wird eine Benachrichtigung an Sie versendet, um über den Abschluss der internen Bearbeitung zu informieren.

📋
Welche Dokumente werden benötigt?
In der Regel: Buchungsbestätigung, Bordkarte und ggf. Nachweis über die Verspätung oder den Ausfall. Wir informieren Sie, falls weitere Unterlagen fehlen.
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SCHRITT 2

SCHRITT 2

Fluggesellschaft wird außergerichtlich angeschrieben

Bevor ein Fall vor Gericht gebracht wird, versuchen wir stets zunächst, das Anliegen außergerichtlich zu klären. Die betreffende Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter wird zur Zahlung Ihres Anspruches aufgefordert. Dies gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, den Sachverhalt zu prüfen und die Forderung innerhalb einer gesetzten Frist von 14 Tagen zu begleichen.

Wenn nach Ablauf dieser Frist keine Zahlung eingegangen ist oder keine zufriedenstellende Einigung erzielt werden konnte, tritt unsere Rechtsabteilung in Aktion und übernimmt die weiteren Schritte.

Alternative 1 – Positiver Ausgang
Airline stimmt zu
Die Fluggesellschaft erkennt den Anspruch an oder einigt sich auf eine Zahlung innerhalb der gesetzten Frist. Ihr Fall wird erfolgreich abgeschlossen – weiter zu Schritt 5.2.2.
Alternative 2 – Keine Einigung
Außergerichtliche Lösung nicht möglich
Nach gründlicher Prüfung durch unsere Rechtsabteilung kommen wir zu dem Schluss, dass ein gerichtliches Vorgehen in diesem Fall wahrscheinlich nicht zum Erfolg führen würde. Wir bemühen uns um eine außergerichtliche Lösung. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird der Fall ohne weitere Schritte geschlossen. Wir stehen Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung.
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SCHRITT 3

SCHRITT 3

Übergabe an den Anwalt – Prüfung rechtlicher Schritte

Bei ausbleibender Reaktion von Fluggesellschaften oder Reiseveranstaltern wird Ihr Fall an unsere zuständigen Rechtsanwälte weitergeleitet. Diese Reiserechtsexperten übernehmen die Prüfung der möglichen juristischen Schritte.

Über den Fortschritt Ihres Falles werden Sie regelmäßig informiert, damit Sie stets den aktuellen Stand kennen.

  • ⚖️Prüfung der Erfolgsaussichten durch spezialisierte Reiserechtsanwälte
  • 📄Auswahl der geeigneten rechtlichen Vorgehensweise (Mahnbescheid oder Klage)
  • 📬Regelmäßige Statusupdates an Sie als Kunden
  • 💼Vollständige Übernahme aller Kosten – keine Vorleistung Ihrerseits erforderlich
ℹ️
Anwalts-Gebühr: Nur wenn wir Ihren Fall an einen Rechtsanwalt übergeben müssen, fällt ein Aufschlag von +10 % (brutto) auf die Provision an. Damit sind Sie mit max. 35 % Gesamtprovision immer noch günstiger als Flightright (≈ 42 %) und AirHelp (≈ 50 %) im Klagefall.
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SCHRITT 4

SCHRITT 4

Einleitung des Gerichtsverfahrens

Rechtlich stehen uns im Wesentlichen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: die formelle Klageerhebung und der Erlass eines Mahnbescheids. Beide Prozesse münden in einer gerichtlichen Entscheidung – entweder zugunsten des Fluggastes oder der Fluggesellschaft.

Option A
Mahnbescheid
Eignet sich besonders für klar strukturierte Fälle, insbesondere wenn der Flug in Deutschland begann oder endete und die Fluggesellschaft ihren Sitz in Deutschland, Portugal, Norwegen, Spanien oder Lettland hat. Tendenziell höhere Erfolgsrate und schnelleres Verfahren.
Option B
Klageverfahren
Komplexere Fälle, die eine detailliertere juristische Auseinandersetzung erfordern, werden über das standardisierte Klageverfahren abgewickelt. Dieses Verfahren kann länger dauern, bietet aber auch bei schwierigeren Fällen realistische Erfolgsaussichten.
⏱️
Dauer: Das Gerichtsverfahren ist in der Regel der zeitintensivste Schritt und kann etwa 3–24 Monate in Anspruch nehmen. In seltenen Ausnahmefällen auch länger. Wir halten Sie während des gesamten Verfahrens auf dem Laufenden.
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SCHRITT 5

SCHRITT 5

Urteil wurde erlassen

Nach Abschluss des Gerichtsverfahrens liegt ein Urteil vor. Je nach Ergebnis folgen unterschiedliche nächste Schritte – wir begleiten Sie in jedem Fall weiter.


Alternative 5.1 – Urteil nicht in Ihrem Sinne

Das gewünschte Ergebnis im Gerichtsverfahren wurde leider nicht erzielt. Wir prüfen nun sorgfältig, ob es sinnvoll ist, in Berufung zu gehen oder eine Revision einzulegen. Selbstverständlich halten wir Sie regelmäßig über alle Fortschritte und Entscheidungen auf dem Laufenden.

5.1.2
Berufungsverfahren läuft

Das Berufungsverfahren ist aktuell noch im Gange und ein abschließendes Urteil wurde bislang nicht gefällt. Da solche Prozesse je nach Komplexität und Einzelheiten des Falls variieren können, ist es nicht immer möglich, einen genauen Zeitpunkt für ein endgültiges Urteil vorherzusagen. Dennoch wird sichergestellt, dass Sie über den Fortschritt des Verfahrens und alle wichtigen Entwicklungen zeitnah informiert werden.

5.1.3
Abschluss nach Berufungsverfahren

Nach eingehender Prüfung und Durchführung des Berufungsverfahrens hat sich herausgestellt, dass dieses entweder nicht erfolgreich war oder aus bestimmten Gründen nicht initiiert werden konnte. Dies bedeutet, dass trotz aller Bemühungen der Fall nicht weiter vorangetrieben werden kann. Es ist stets unser Bestreben, alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen – in manchen Situationen sind jedoch die Grenzen des rechtlichen Rahmens erreicht.


Alternative 5.2 – Urteil gewonnen

Das Gericht hat ein positives Urteil zugunsten Ihres Anspruchs gefällt. Dieser Erfolg markiert einen wichtigen Meilenstein. Der nächste Schritt ist die Durchsetzung des Urteils gegenüber der Fluggesellschaft.

5.2.1
Nichtzahlung der Airline trotz rechtskräftigen Urteils

Trotz des rechtskräftigen Urteils weigert sich die Fluggesellschaft, die Zahlung zu leisten. In diesem Fall leiten wir die erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein. Dieser Prozess kann weitere Zeit in Anspruch nehmen, aber wir verfolgen Ihren Anspruch konsequent weiter – bis zur vollständigen Auszahlung.

Schritt 5.2.2 – Zahlung erfolgt!
Die Fluggesellschaft hat den Betrag überwiesen. Passengers friend zieht die vereinbarte Provision ab und überweist Ihnen Ihren Anteil direkt aus.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zum Prozessablauf

Das hängt von Ihrem Fall ab. Außergerichtliche Einigungen können innerhalb weniger Wochen erfolgen. Klageverfahren dauern in der Regel 3–24 Monate. Wir halten Sie stets auf dem Laufenden.

Gar nichts. Passengers friend arbeitet nach dem No-Win-No-Fee-Prinzip: Sie zahlen ausschließlich bei Erfolg eine Provision. Kein Erfolg – keine Kosten.

Ja. Sie erhalten regelmäßige Statusupdates per E-Mail. Bei wichtigen Entscheidungen werden Sie immer direkt informiert.

Nachgewiesene Folgekosten, die durch die Flugverspätung oder den Flugausfall entstanden sind, können zusätzlich zur EU-Entschädigung geltend gemacht werden. Die Folgekostenerstattung ist ungedeckelt – es gibt keine Obergrenze.

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