✈ Flugausfall · EU-Recht · bis zu 600 €
Flug ausgefallen? Bis zu 600 € Entschädigung sichern – kostenlos.
Wurde Ihr Flug annulliert? Nach EU-Verordnung EG 261/2004 haben Sie möglicherweise Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung pro Person – zusätzlich zur Erstattung Ihres Ticketpreises. Passengers friend prüft und setzt Ihren Anspruch durch.
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ÜBERBLICK
Flugausfall & Entschädigung – Das Wichtigste in Kürze
Alle wesentlichen Fakten rund um Ihren Entschädigungsanspruch nach EU-Verordnung EG 261/2004 – kompakt und verständlich zusammengefasst.
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✓Anspruch bei Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug – wurde Ihr Flug kurzfristig gestrichen, haben Sie in der Regel Anspruch auf Entschädigung nach EU-Recht.
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✓Bis zu 600 € Entschädigung pro Person – gestaffelt nach Flugdistanz: 250 € (bis 1.500 km), 400 € (1.500–3.500 km) oder 600 € (über 3.500 km).
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✓Wahlrecht: Umbuchung oder volle Ticketerstattung – Sie können zwischen einem kostenlosen Ersatzflug zum Zielort oder der vollständigen Rückerstattung Ihres Ticketpreises wählen.
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✓Betreuungsleistungen am Flughafen – bei Wartezeit auf den Ersatzflug: Mahlzeiten, Getränke, Kommunikationsmöglichkeit. Bei Übernachtungsnotwendigkeit: Hotelunterbringung und Transfer.
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✕Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen – z. B. Unwetter, Fluglotsenstreik oder Krisen. Technische Mängel oder Personalmangel zählen nicht dazu. Aber wichtig: Ihre Folgekosten müssen von der Airline trotzdem erstattet werden!
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✓Verjährungsfrist: 3 Jahre – gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand. Ein annullierter Flug vom März 2023 verjährt also erst zum 31. Dezember 2026.
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✓Passengers friend übernimmt alles – von der Prüfung bis zur Durchsetzung, notfalls vor Gericht. Nur 25 % Provision bei Erfolg, keine Kosten bei Misserfolg. iner von Deutschlands preiswertesten Anbieter.
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Passengers friend übernimmt die gesamte Abwicklung – von der ersten Prüfung bis zur Auszahlung auf Ihr Konto. Sie müssen sich um nichts kümmern.
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Folgekostenerstattung
Hotel, Verpflegung, Ersatzbeförderung – wir fordern das zurück.
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Wir übernehmen
Passengers friend setzt Ihren Anspruch gegenüber der Airline durch.
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ENTSCHÄDIGUNGSHÖHEN NACH EU-RECHT
Wie viel Entschädigung steht mir bei Flugausfall zu?
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Distanz zwischen Abflug- und Zielflughafen – unabhängig vom Ticketpreis. Zusätzlich zur Entschädigung haben Sie Anspruch auf Erstattung Ihres Ticketpreises oder eine kostenlose Umbuchung.
| Flugdistanz | Entschädigung pro Person * |
|---|---|
| Bis 1.500 km | bis zu 250 € |
| 1.500 – 3.500 km | bis zu 400 € |
| Über 3.500 km (Langstrecke) | bis zu 600 € ** |
* Angaben gemäß EU-Verordnung EG 261/2004. Zusätzlich können nachgewiesene Folgekosten (Hotel, Transfer, Mahlzeiten) separat erstattet werden – Passengers friend setzt auch diese für Sie durch. ** Gemäß den EU-Fluggastrechten gilt für reine Binnenflüge innerhalb der Europäischen Union eine gesetzliche Deckelung: Die Ausgleichszahlung beträgt maximal 400 €, ungeachtet dessen, ob die Flugdistanz die Marke von 3.500 km überschreitet.
Wann kann die Entschädigung reduziert werden?
Bei Flügen über 3.500 km kann die Entschädigung auf 300 € reduziert werden, wenn die Airline einen Ersatzflug angeboten hat, der Sie höchstens 4 Stunden später als geplant ans Ziel bringt. Passengers friend prüft in jedem Fall, ob eine Kürzung rechtlich zulässig ist.
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ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN
Wann habe ich bei Flugausfall Anspruch auf Entschädigung?
Für einen Entschädigungsanspruch nach EU-Verordnung EG 261/2004 müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Flug von/nach EU oder EU-Airline
Der Flug startet an einem EU-Flughafen, oder es handelt sich um eine EU-Airline mit Abflug aus einem Nicht-EU-Land.
Annullierung weniger als 14 Tage vorher
Die Flugannullierung wurde Ihnen weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum mitgeteilt.
Bestätigte Buchung vorhanden
Sie hatten eine gültige, bestätigte Buchung.
Kein außergewöhnlicher Umstand
Die Annullierung liegt nicht an einem außergewöhnlichen Umstand, den die Airline nicht hätte vermeiden können.
Quick-Check: Habe ich Anspruch?
Flug ausgefallen / annulliert?
Weniger als 14 Tage Vorlauf bei Bekanntgabe?
Flug ab EU-Flughafen oder EU-Airline?
Gültige Buchung?
Innerhalb der 3-Jahres-Verjährungsfrist?
Wenn ja: Anspruch wahrscheinlich – jetzt kostenlos prüfen lassen
WICHTIGE REGELUNG
Die 14-Tage-Regel: Wann entfällt der Anspruch?
Die EU-Verordnung unterscheidet je nach Zeitpunkt der Annullierungsmitteilung. Je kurzfristiger die Fluggesellschaft informiert, desto höher Ihre Ansprüche.
| Zeitpunkt der Mitteilung | Entschädigungsanspruch | Bedingung für Wegfall |
|---|---|---|
| Mehr als 14 Tage vor Abflug | Kein Anspruch | Keine Entschädigung – Umbuchung oder Erstattung trotzdem möglich |
| 7 bis 14 Tage vor Abflug | Anspruch sehr wahrscheinlich | Entfällt, wenn Ersatzflug mehr als 2h früher startet und höchstens 4h später ankommt |
| Weniger als 7 Tage vor Abflug | Anspruch sehr wahrscheinlich | Entfällt nur, wenn Ersatzflug max. 1h früher startet und höchstens 2h später ankommt |
* Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem Sie über die Annullierung informiert wurden, nicht das Datum der Annullierung selbst.
Unabhängig vom Entschädigungsanspruch haben Sie immer das Recht, zwischen drei Optionen zu wählen: ① Erstattung des vollen Ticketpreises (inkl. bereits gebuchter Zusatzleistungen), ② Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug zum Zielort, oder ③ spätere Umbuchung auf einen Alternativflug nach Ihrem Wunschdatum. Dieses Wahlrecht besteht unabhängig davon, ob ein Entschädigungsanspruch besteht oder nicht.
Unsicher, ob Ihr Fall unter die 14-Tage-Regel fällt?
Passengers friend prüft Ihren Fall kostenlos und unverbindlich.
AIRLINE VERANTWORTUNG
Außergewöhnliche Umstände – wann entfällt der Anspruch?
Nicht jeder Flugausfall begründet automatisch einen Entschädigungsanspruch. Liegt ein sogenannter außergewöhnlicher Umstand vor, ist die Airline von der Entschädigungspflicht befreit. Passengers friend prüft im Zweifelsfall, ob die Airline den Umstand wirklich nicht hätte vermeiden können.
| ✓ Airline verantwortlich → Anspruch besteht | × Außergewöhnlicher Umstand → kein Anspruch |
|---|---|
| Technischer Defekt am Flugzeug (reguläre Wartung) | Schwere Unwetter / extreme Wetterbedingungen |
| Personalmangel der Airline | Streik externer Dienstleister (z. B. Fluglotsen) |
| Streik des eigenen Airline-Personals | Blitzschlag am Flugzeug |
| Wirtschaftliche Probleme der Airline | Luftraumschließung / Flughafensperrung |
| Nichteinhaltung von Ruhezeiten (Crew) | Politische Krisen / Naturkatastrophen |
| Vogelschlag |
* Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem Sie über die Annullierung informiert wurden, nicht das Datum der Annullierung selbst.
Viele Airlines lehnen Entschädigungsanfragen pauschal mit dem Verweis auf außergewöhnliche Umstände ab – auch wenn die tatsächliche Ursache in ihrer eigenen Verantwortung liegt. Passengers Friend kennt diese Taktik und fechtet ungerechtfertigte Ablehnungen konsequent an.
Unsicher, ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt?
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SCHRITT FÜR SCHRITT
So gehen Sie bei einer Flugannullierung vor
Dokumentieren
Buchungsnachweis aufbewahren, Annullierungsbestätigung aufbewahren, Kommunikation mit der Airline sichern.
Anspruch einreichen
Flugdaten und Unterlagen bei Passengers friend einreichen – kostenlos, online, in 2 Minuten.
Geld erhalten
Passengers friend setzt Ihren Anspruch durch – notfalls vor Gericht. Auszahlung direkt auf Ihr Konto.
📋 Welche Unterlagen brauche ich?
- ✓ Bordkarte oder digitale Buchungsbestätigung
- ✓ Buchungsnummer / PNR
- ✓ Personalausweis oder Reisepass
- + Annullierungsbestätigung der Airline (falls vorhanden)
- + Quittungen für Folgekosten (Hotel, Transfer, Mahlzeiten)
IHR VORTEIL
Warum Passengers friend – und nicht selbst oder ein Anwalt?
Drei Wege – ein klarer Gewinner. Nur Passengers friend kombiniert maximale Auszahlung mit minimalem Aufwand und den niedrigsten Kosten.
| Selbst durchsetzen | ✈ Passengers friend | Anwalt beauftragen |
|---|---|---|
| × Zeitaufwand hoch | ✓ Kein Aufwand für Sie | × Teuer, Vorschuss nötig |
| × Niedrige Erfolgsquote | ✓ Hohe Erfolgsquote | ✓ Hohe Erfolgsquote |
| × Kein Rechtsschutz | ✓ Klageverfahren möglich | ✓ Rechtliche Durchsetzung |
| × Keine Folgekostenerstattung | ✓ Folgekostenerstattung inklusive | × Selten inklusive |
| × Keine Kostengarantie | ✓ Nur 25 % bei Erfolg | × Oft 30–50 % + Vorschuss |
Passengers friend ist mit 25 % Provision günstiger als Flightright (~28 %) und AirHelp (35 %) – und damit einer von Deutschlands preiswertesten Anbietern.
KUNDENBEWERTUNGEN
Das sagen unsere Kunden
Google Reviews
"Flug nach Madrid kurzfristig gestrichen. Passengers Friend hat das 400 € innerhalb von 2 Monaten durchgesetzt."
Flugausfall · Madrid"Airline wollte erst nicht zahlen. Passengers Friend hat das Klageverfahren eingeleitet und wir haben gewonnen."
Flugausfall · New York"Einfaches Formular, schnelle Kommunikation. Hat etwas länger gedauert, aber am Ende kam die Entschädigung."
Flugausfall · Barcelona"Wusste gar nicht, dass ich noch Ansprüche aus dem Vorjahr habe. Passengers Friend hat das geprüft."
Flugausfall · WienHÄUFIGE FRAGEN
Alles zur Flugausfall-Entschädigung
Habe ich bei Flugausfall immer Anspruch auf Entschädigung?
Nicht automatisch. Der Anspruch besteht, wenn die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wurde und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Passengers Friend prüft Ihren Fall kostenlos und sagt Ihnen genau, ob und wie viel Sie erhalten können.
Was passiert, wenn die Airline den Anspruch ablehnt?
Wir fechten die Ablehnung an und gehen notfalls den Klageweg. Eine zusätzliche Klagegebühr von 10 % brutto fällt nur an, wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss. Auch dann sind wir mit 35 % Gesamtgebühr noch günstiger als alle Wettbewerber.
Kann ich Entschädigung und gleichzeitig eine Ticketerstattung verlangen?
Ja. Entschädigungszahlung (bis 600 €) und Ticketpreiserstattung sind zwei separate Ansprüche, die gleichzeitig geltend gemacht werden können. Passengers friend setzt beide für Sie durch.
Mein Flug wurde wegen Streik gestrichen – habe ich trotzdem Anspruch?
Das kommt auf die Art des Streiks an. Ein Streik des eigenen Airline-Personals (Piloten, Flugbegleiter) gilt nicht als außergewöhnlicher Umstand – Sie haben Anspruch auf Entschädigung. Ein externer Streik, z. B. von Fluglotsen, gilt dagegen als außergewöhnlicher Umstand. Passengers Friend prüft den konkreten Fall für Sie.
Mein Flugausfall liegt 2 Jahre zurück – kann ich noch Ansprüche geltend machen?
In Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres des Flugdatums. Ein Flugausfall vom Januar 2022 verjährt also erst zum 31. Dezember 2025. Prüfen Sie Ihren Anspruch am besten jetzt.
Was kostet mich der Service von Passengers friend?
Die Prüfung ist vollständig kostenlos. Im Erfolgsfall berechnen wir 25 % Provision (inkl. MwSt.) – das ist die niedrigste Provision aller deutschen Anbieter. Kein Erfolg bedeutet keine Gebühr. Sie gehen kein finanzielles Risiko ein.