Entschädigung bei
Flugverspätung
Wenn Ihr Flug Verspätung hat, ist das für Sie mit großem Stress und Frust verbunden. Es kommt zu endlos erscheinenden Wartezeiten am Flughafen. Eine Flugverspätung raubt wertvolle Urlaubsstunden. Der langersehnte Urlaub rückt damit in weite Ferne. Aber auch verpassten beruflichen Meetings kosten Geld und Nerven. In vielen Fällen steht Ihnen laut EU-Verordnung jedoch eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zu. Ob Sie pauschal, individual oder dienstlich reisen, spielt dabei keine Rolle. Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung!
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So helfen wir Ihnen Ihre Fluggastrechte bei einer Flugverspätung durchzusetzen:
Mit dem Kauf eines Flugtickets haben Sie einen Vertrag mit der entsprechenden Airline abgeschlossen. Die Vertragsbedingungen müssen erfüllt werden und die Airline muss Sie zum gewünschten Zielort bringen. Egal ob Flugverspätung, Flugzeitenänderung oder Flugannullierung, wenn Sie nicht wie geplant an Ihr Ziel kommen, muss die Airline Sie dafür entschädigen. Ab einer Flugverspätung von 3 Stunden haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person sowie Betreuungsleistungen durch die Fluggesellschaft.
So handeln Sie richtig bei einer Flugverspätung
Wenn Ihr Flug eine Verspätung von mehr als 3 Stunden hat, können Sie von der Airline eine Entschädigung einfordern. Nachfolgend erklären wir Ihnen, wie Sie bei einer Flugverspätung richtig handeln.
Informieren Sie sich bei der Fluglinie, warum sich der Flug verspätet und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. Bewahren Sie die Beweise gut auf.
Folgende Rechte haben Sie bei einer Flugverspätung:
Bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden steht Ihnen in der Regel eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- der Flug ist in der EU gestartet oder in der EU gelandet und die Fluggesellschaft hat ihren Hauptsitz innerhalb der EU
- die Flugverspätung liegt nicht mehr als 3 Jahre zurück
- die Fluggesellschaft ist verantwortlich für die Verspätung
Schon ab 2 Stunden Verspätung haben Sie ein Recht auf Betreuungsleistungen. Sie müssen mit kostenlosen Getränken und Essen versorgt werden. Außerdem sollten Sie die Möglichkeit haben 2 Anrufe zu tätigen und E-Mails zu versenden. Wenn Ihr Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, muss die Fluggesellschaft für die Hotel- und Transferkosten bis zum Ersatzflug aufkommen.
So hoch ist Ihr Anspruch auf Entschädigung
- Für Flüge mit einer Distanz bis zu 1500 km erhalten Sie eine Entschädigung von bis zu 250 Euro.
- Für Flüge mit einer Distanz ab 1500 km – 3500 km erhalten Sie eine Entschädigung von bis zu 400 Euro.
- Für Flüge mit einer Distanz ab 3500 km erhalten Sie eine Entschädigung von bis zu 600 Euro.
In diesen Situationen haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung:
Bei Verspätungen von weniger als 3 Stunden, können Sie leider keinen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Zudem haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug außerhalb der EU gestartet ist und die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz außerhalb der EU hat.
Außergewöhnliche Umstände:
Es gibt einige Situationen, in denen Ihr Anspruch trotz aller gegebenen Voraussetzungen nicht durchgesetzt werden kann. Liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung an Sie leisten. Darunter fallen alle nicht vorhersehbaren Situationen, die im täglichen Ablauf einer Airline nicht vorkommen und von der Fluggesellschaft nicht beeinflussbar sind. Diese Ereignisse sind von den normalen Verzögerungen und betrieblichen Abläufen zur Beförderung von Passagieren abzugrenzen. Zu diesen außergewöhnlichen Umständen gehören:
- politische Unsicherheit
- Unwetter
- Sperrungen des Flughafens oder Flugraums
- Vogelschläge
- unvermeidbare Sicherheitsrisiken
- sonstige Risiken
Machen Sie Ihre Ansprüche jetzt geltend! Wir helfen Ihnen dabei. Füllen Sie einfach den Antrag auf unserer Website aus, sofort übernimmt Passengersfriend Ihren Fall und Sie erhalten die Ihnen zustehende Entschädigungszahlung.
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Ihr Flug war verspätet, wurde annulliert oder Sie durften nicht mitfliegen? Dann haben sie wahrscheinlich Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600,00 € pro Person. Prüfen Sie in weniger als 3 Minuten Ihren Anspruch!
Kurz & Knapp
Über uns
Passengers friend hat sich auf die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen, -ausfällen und verweigerter Beförderung spezialisiert. Die Grundidee beruht auf der Feststellung, dass Sie als Reisender zwar per EU-Gesetz Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, aber in der Realität Schwierigkeiten haben, diese gegenüber der Airline durchzusetzen. Passengers friend arbeitet bereits mit über 2200 Reisebüros zusammen, gemeinsam verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht. Wir setzen Ihre Entschädigung durch oder unser Service ist für Sie komplett kostenlos!