✈ Flugverspätung · EU-Recht · bis zu 600 €
Flugverspätung?
Bis zu 600 € Entschädigung sichern – jetzt prüfen.
War Ihr Flug verspätet? Nach EU-Verordnung EG 261/2004 haben Sie möglicherweise Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung pro Person. Passengers friend prüft und setzt Ihren Anspruch durch – ohne Risiko, ohne Vorleistung.
Keine Vorauszahlungen und 100 % risikofrei.
⚖️ Experten im EU-Fluggastrecht
💶 Bis 600 € Flugentschädigung
➕ Folgekostenerstattung inklusive
✅ No Win - No Fee
⭐ 4,4 auf Google
ÜBERBLICK
Flugverspätung & Entschädigung – Das Wichtigste in Kürze
Alle wesentlichen Fakten rund um Ihren Entschädigungsanspruch nach EU-Verordnung EG 261/2004 – kompakt und verständlich zusammengefasst.
EINFACH ZUR ENTSCHÄDIGUNG
Kein Stress. Kein Aufwand. Kein Risiko.
Passengers friend übernimmt die gesamte Abwicklung – von der ersten Prüfung bis zur Auszahlung auf Ihr Konto. Sie müssen sich um nichts kümmern.
No Win – No Fee
Provision nur bei Erfolg – Sie gehen kein finanzielles Risiko ein.
Nur 25 % Provision
Günstiger als Flightright und AirHelp – mehr bleibt bei Ihnen.
Folgekostenerstattung
Hotel, Taxi, Mahlzeiten durch Wartezeit – wir fordern das zurück.
Anspruch prüfen
Flugdaten kostenlos einreichen – in 2 Minuten online.
Wir übernehmen
Passengers friend setzt Ihren Anspruch gegenüber der Airline durch.
Auszahlung erhalten
Entschädigung direkt auf Ihr Konto – ohne weiteren Aufwand.
ENTSCHÄDIGUNGSHÖHEN NACH EU-RECHT
Wie viel Entschädigung steht mir bei Flugverspätung zu?
Die Höhe der Entschädigung richtet sich ausschließlich nach der Distanz zwischen Abflug- und Zielflughafen – nicht nach dem Ticketpreis. Bei Langstreckenflügen sind bis zu 600 € pro Person möglich.
| Flugdistanz | Entschädigung pro Person * |
|---|---|
| Bis 1.500 km | bis zu 250 € |
| 1.500 – 3.500 km | bis zu 400 € |
| Über 3.500 km (Langstrecke) | bis zu 600 € ** |
* Angaben gemäß EU-Verordnung EG 261/2004. Zusätzlich können nachgewiesene Folgekosten (Hotel, Transfer, Mahlzeiten) separat erstattet werden – Passengers friend setzt auch diese für Sie durch. ** Gemäß den EU-Fluggastrechten gilt für reine Binnenflüge innerhalb der Europäischen Union eine gesetzliche Deckelung: Die Ausgleichszahlung beträgt maximal 400 €, ungeachtet dessen, ob die Flugdistanz die Marke von 3.500 km überschreitet.
Wann gilt die Entschädigungshöhe als reduziert?
Bei Flügen über 3.500 km kann die Entschädigung auf 300 € reduziert werden, wenn die tatsächliche Verspätung am Zielort weniger als 4 Stunden beträgt und die Airline ein alternatives Transportmittel angeboten hat, das Sie höchstens 2 Stunden später ans Ziel gebracht hat.
Prüfen Sie kostenlos, wie viel Ihnen zusteht
In 2 Minuten – direkt online, kein Risiko
ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN
Wann habe ich bei Flugverspätung Anspruch auf Entschädigung?
Für einen Entschädigungsanspruch nach EU-Verordnung EG 261/2004 müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Flug startet in der EU oder landet in der EU mit EU-Airline
Abflug von einem EU-Flughafen – oder Ankunft in der EU bei einer EU-Airline.
Verspätung am Zielort mindestens 3 Stunden
Maßgeblich ist die tatsächliche Ankunftszeit am Ziel – nicht die geplante Abflugzeit.
Kein außergewöhnlicher Umstand
Die Verspätung liegt nicht in einem Ereignis begründet, das auch bei zumutbaren Maßnahmen unvermeidbar war.
Innerhalb der Verjährungsfrist
In Deutschland: 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand.
Schnell-Check: Gilt mein Flug?
Flug von oder nach einem EU-Flughafen?
Verspätung am Zielort ≥ 3 Stunden?
Kein eindeutiger außergewöhnlicher Umstand (Sturm, Streik Flugsicherung etc.)?
Flug nicht älter als 3 Jahre?
Unsicher, ob Ihr Flug zählt?
Wir prüfen kostenlos – in 2 Minuten, ohne Risiko
WANN ENTFÄLLT DER ANSPRUCH?
Außergewöhnliche Umstände: Wann muss die Airline nicht zahlen?
Airlines sind von der Entschädigungspflicht befreit, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Wichtig: Airlines berufen sich in der Praxis häufig zu Unrecht auf diesen Ausschluss – etwa bei technischen Defekten, die keine außergewöhnlichen Umstände darstellen.
| ✓ Airline ist verantwortlich → Anspruch besteht | ✕ Außergewöhnlicher Umstand → Kein Anspruch |
|---|---|
| Personalmangel der Airline | Unwetter / extreme Wetterlage |
| Streik des Airline-eigenen Personals | Fluglotsenstreik (extern) |
| Technische Probleme am Flugzeug (reguläre Wartung) | Blitzschlag |
| Wirtschaftliche Probleme der Airline | Politische Krisen |
| Nichteinhaltung der Ruhezeiten des Personals | Naturkatastrophen |
| Rotationsverspätung des vorherigen Flugs | Vogelschlag |
| Luftraumschließung / Flughafensperrung | |
| Medizinische Notfälle an Bord |
⚡ Hinweis: Passengers friend prüft jede Ablehnung
Airlines lehnen viele berechtigte Ansprüche mit Verweis auf außergewöhnliche Umstände ab – auch dann, wenn diese rechtlich nicht greifen. Wir kennen die häufigsten Ablehnungsmuster und fechten unbegründete Entscheidungen konsequent an, notfalls auch auf dem Klageweg.
SONDERFALL
Anschlussflug verpasst wegen Verspätung: Was tun?
Wenn Sie durch eine Verspätung Ihren Anschlussflug verpasst haben und beide Flüge auf einer gemeinsamen Buchung stehen, gilt die 3-Stunden-Regel am finalen Zielort – unabhängig davon, ob der Anschlussflug von einer anderen Airline betrieben wird.
Was sofort tun?
- Sofort das Gate-Personal ansprechen
- Verpflegungsgutscheine einfordern
- Alle Belege und Quittungen sammeln
- Verspätungsbestätigung am Schalter anfordern
- Alle Ausgaben dokumentieren
Was steht mir zu?
- Entschädigung nach EU 261/2004 (250–600 €)
- Umbuchung auf nächsten verfügbaren Flug
- Verpflegung und Getränke (ab 2h Wartezeit)
- Hotelunterbringung bei Übernachtung nötig
- Folgekostenerstattung (Hotel, Transfer, Mahlzeiten)
SCHRITT FÜR SCHRITT
So gehen Sie bei einer Flugverspätung vor
Dokumentieren
Bordkarte aufbewahren, Verspätungsbestätigung am Schalter anfordern, Anzeigetafel fotografieren.
Anspruch prüfen
Kostenlos auf passengersfriend.com – in 2 Minuten wissen Sie, ob und wie viel Ihnen zusteht.
Wir übernehmen
Passengers friend setzt Ihren Anspruch durch – kein Aufwand, kein Risiko für Sie.
📋 Welche Unterlagen brauche ich?
- ✓ Bordkarte oder digitale Buchungsbestätigung
- ✓ Buchungsnummer / PNR
- ✓ Personalausweis oder Reisepass
- + Verspätungsbestätigung der Airline (falls vorhanden)
- + Quittungen für Folgekosten (Hotel, Transfer, Mahlzeiten)
WARUM PASSENGERS FRIEND?
Kein Stress. Kein Aufwand. Mehr Geld bei Ihnen auf dem Konto.
Drei Wege, Ihre Entschädigung zu holen. Nur einer macht wirklich Sinn.
Selbst durchsetzen
- Zeitaufwendiger Schriftverkehr mit der Airline
- Komplizierte Dokumentation erforderlich
- Airlines lehnen oft unbegründet ab
- Klage auf eigenes Risiko und eigene Kosten
Mit Passengers friend
- Nur 25 % Provision – preiswerter Anbieter
- Kein Erfolg = keine Gebühr
- Klageverfahren möglich – kein Aufpreis
- Deutsches Unternehmen, deutsches Recht
- MwSt. immer bereits inklusive
Anwalt beauftragen
- Hohe Anwaltskosten – auch bei Niederlage
- Lange Bearbeitungszeiten
- Meist keine Fluggastrechts-Spezialisten
- Viel Papierkram auf Ihrer Seite
Transparente Gebühren – günstiger als jeder Wettbewerber
Bei 600 € Anspruch: Sie erhalten 450 €, unsere Erfolgsgebühr beträgt 150 € (25 % brutto, inkl. MwSt.).
Zum Vergleich: AirHelp berechnet 35 %, Flightright ab 28 %. Im Klagefall bleiben wir mit 35 % Gesamtgebühr günstiger als alle Wettbewerber.
KUNDENBEWERTUNGEN
Was unsere Kunden sagen
Das häufigste Lob: „Ich musste mich um absolut gar nichts kümmern.“
„Musste mich um absolut gar nichts kümmern. Die gesamte Abwicklung wurde übernommen und am Ende der volle Betrag durchgesetzt. Hätte ich das selbst versucht, wäre ich gescheitert.“
Flugverspätung · Langstrecke„Hat etwas gedauert, aber das Ergebnis hat absolut gezählt. Faire Provision, kein Stress. Freunde und Familie wissen schon von euch – klare Weiterempfehlung.“
Flugannullierung„Einfache Einreichung, unkomplizierter Upload, dann haben die alles erledigt. Ergebnis hat meine Erwartungen sogar übertroffen. Gerne wieder.“
Verspätung · 600 € Entschädigung„Telefonisch immer erreichbar, freundlich, schnell. Gleich bei Passengers Friend melden, wenn etwas mit dem Flug nicht stimmt – das Ergebnis überzeugt.“
Anschlussflug verpasstHÄUFIGE FRAGEN
Alles zur Flugverspätungs-Entschädigung
Keine versteckten Kosten. Klare Antworten.
Ab wann gilt ein Flug als verspätet im Sinne der EU-Verordnung?
Maßgeblich ist die tatsächliche Ankunftszeit am Zielflughafen. Für eine Entschädigungszahlung muss der Flug mindestens 3 Stunden verspätet am Zielort ankommen.
Was passiert, wenn die Airline meinen Anspruch ablehnt?
Wir fechten die Ablehnung an und gehen notfalls den Klageweg. Eine Klagegebühr von 10 % brutto fällt nur dann an, wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss. Auch dann sind wir mit 35 % Gesamtgebühr günstiger als alle Wettbewerber.
Mein Flug war vor 2 Jahren. Habe ich noch Anspruch?
In Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug im März 2023 verjährt also erst zum 31. Dezember 2026. Prüfen Sie Ihren Anspruch am besten jetzt.
Muss ich selbst Kontakt mit der Airline aufnehmen?
Nein. Sobald Sie Ihren Anspruch bei Passengers Friend eingereicht haben, übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Airline. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Bekomme ich auch Geld zurück, wenn ich Folgekosten hatte?
Ja. Zusätzlich zur Entschädigungszahlung (bis 600 €) können nachgewiesene Folgekosten – z. B. für Hotel, Transfer oder verpasste Anschlüsse – separat erstattet werden. Passengers Friend setzt auch diese Kosten für Sie durch.
Gilt die EU-Verordnung auch für Nicht-EU-Airlines?
Ja, wenn Ihr Flug von einem EU-Flughafen abfliegt – unabhängig davon, welche Airline ihn durchführt. Fliegen Sie von einem Nicht-EU-Flughafen, gilt die Verordnung nur, wenn die durchführende Airline ihren Sitz in der EU hat.