🧾 Folgekostenerstattung · Ungedeckelt · Zusätzlich zur Entschädigung

Flugproblem? Holen Sie sich Ihre tatsächlichen Kosten vollständig zurück.

Neben der pauschalen Entschädigung nach EU-Recht können Sie alle nachgewiesenen Kosten zurückfordern, die durch eine Verspätung, einen Ausfall oder eine Überbuchung entstanden sind – Hotel, Transport, Verpflegung, Ersatzkäufe. Passengers friend setzt beides für Sie durch.

Kostenlos und risikofrei · Kein Aufwand für Sie · In 2 Minuten starten

🧾 Alle Folgekosten – ungedeckelt

➕ Zusätzlich zur Pauschalentschädigung

⚖️ Passengers friend kämpft für beides

🔒 No Win - No Fee

⭐ 4,4 auf Google

ÜBERBLICK

Folgekostenerstattung – Das Wichtigste in Kürze

Viele Passagiere wissen nicht: Neben der pauschalen EU-Entschädigung (bis zu 600 €) können Sie alle tatsächlich entstandenen Kosten durch die Airline zurückfordern. Diese Ansprüche sind voneinander unabhängig.

  • Ungedeckelt – alle nachgewiesenen Kosten – die Folgekostenerstattung kennt keine Obergrenze. Erstattet werden alle Kosten, die direkt durch die Flugstörung entstanden sind und durch Belege nachgewiesen werden können.
  • Zusätzlich zur pauschalen EU-Entschädigung – Folgekosten und die Pauschalentschädigung nach EU-Verordnung EG 261/2004 schließen sich nicht aus. Beides kann gleichzeitig geltend gemacht werden.
  • Gilt für alle Flugstörungen – Folgekostenerstattung greift bei Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen und verpassten Anschlussflügen.
  • Belege sind Pflicht – ohne Quittungen und Nachweise kein Anspruch. Bewahren Sie alle Ausgabenbelege auf – Hotels, Taxis, Mahlzeiten, Ersatzkäufe.
  • Verjährungsfrist: 3 Jahre – gerechnet ab Ende des Jahres, in dem die Kosten entstanden sind. Reichen Sie frühzeitig ein.
  • Keine Erstattung indirekter Folgeschäden – mittelbare Verluste wie entgangene Einnahmen, verpasste Termine oder verdorbene Urlaubstage fallen nicht unter die Erstattungspflicht der EU-Verordnung.

EINFACH ZUR ERSTATTUNG

Kein Stress. Kein Aufwand. Kein Risiko.

Passengers friend reicht Ihre Folgekostenerstattung gleichzeitig mit der Pauschalentschädigung ein – ein Ansprechpartner, eine Einreichung, alles aus einer Hand.

No Win – No Fee

Provision nur bei Erfolg – kein finanzielles Risiko.

Alles aus einer Hand

Pauschalentschädigung und Folgekosten werden gemeinsam eingereicht.

Nur 25 % Provision

Bei Erfolg – günstiger als alle großen Wettbewerber.


1

Anspruch prüfen

Flugdaten und Kostenbelege kostenlos online einreichen – in 2 Minuten.

2

Wir übernehmen

Passengers friend fordert Pauschalentschädigung und Folgekosten von der Airline.

3

Auszahlung erhalten

Alle Erstattungen direkt auf Ihr Konto – ohne weiteren Aufwand.

ERSTATTUNGSFÄHIGE KOSTEN

Welche Kosten können erstattet werden?

Alle direkt durch die Flugstörung entstandenen, notwendigen und verhältnismäßigen Kosten können zurückgefordert werden. Entscheidend ist der direkte Zusammenhang zur Flugstörung und ein entsprechender Beleg.

🏨
Übernachtungskosten
Hotelkosten, die durch eine erzwungene Übernachtung entstanden sind – z. B. wegen eines Nachtflugs oder wenn kein Ersatzflug am selben Tag möglich war.
z. B. Hotel am Flughafen, Airbnb als Notlösung
🚖
Fahrtkosten
Notwendige Transportkosten, die durch die Flugstörung entstanden sind – z. B. Fahrten zwischen Flughafen und Hotel oder vom Alternativflughafen.
z. B. Taxi, Bahn, öffentliche Verkehrsmittel
🍽
Verpflegungskosten
Mahlzeiten und Getränke während der Wartezeit, sofern die Airline keine Betreuungsleistungen gestellt hat – angemessener Betrag zur Wartezeit.
z. B. Essen am Flughafen, Café, Snacks
🛍
Ersatzkäufe
Notwendige Käufe, die durch die Verspätung entstanden sind – z. B. Hygieneartikel bei Gepäckverlust durch lange Wartezeit oder Kleidung bei Übernachtung ohne Gepäck.
z. B. Toilettenartikel, Notkleidung
✓ Das Wichtigste: Folgekosten + Pauschalentschädigung gleichzeitig

Die Folgekostenerstattung ersetzt NICHT die Pauschalentschädigung nach EU-Verordnung – sie kommt obendrauf. Passengers Friend reicht beides gleichzeitig ein: die pauschale Entschädigung sowie alle nachgewiesenen Folgekosten in voller Höhe.

ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN

Wann habe ich Anspruch auf Folgekostenerstattung?

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Flugstörung hat die Kosten verursacht – direkter, nachweisbarer Zusammenhang zwischen Verspätung/Annullierung/Überbuchung und den entstandenen Kosten.
  • Die Airline ist für die Störung verantwortlich – kein außergewöhnlicher Umstand (extremes Wetter, Fluglotsenstreik, politische Krise etc.).
  • Die Kosten sind notwendig und verhältnismäßig – nur tatsächlich benötigte Ausgaben. Ein 5-Sterne-Hotel ist nicht erstattbar, wenn ein normales Hotel zumutbar war.
  • Belege vorhanden – alle Ausgaben müssen durch Quittungen, Buchungsbestätigungen oder Kassenzettel nachgewiesen werden.
  • EU-Recht anwendbar – Abflug in der EU oder Flug mit einer EU-Airline.

Für welche Flugstörungen gilt die Folgekostenerstattung?

WICHTIGE EINSCHRÄNKUNGEN

Diese Kosten erstattet die Airline nicht

Nicht alle Ausgaben sind erstattungsfähig. Airlines verweigern die Erstattung berechtigterweise bei diesen Kostenpositionen:

Alkoholische Getränke
Alkohol während der Wartezeit ist keine notwendige Ausgabe und wird von keiner Airline erstattet.
Unverhältnismäßige Unterkunft
Ein Luxushotel, wenn ein günstiges Hotel zumutbar gewesen wäre. Erstattet wird nur das Notwendige und Angemessene.
Mietwagen ohne Notwendigkeit
Mietwagenkosten, wenn eine günstigere Alternative (Taxi, Bahn) vorhanden und zumutbar war. Mehrkosten werden nicht übernommen.
Kosten ohne Beleg
Ausgaben ohne Quittung oder Nachweis können grundsätzlich nicht erstattet werden – unabhängig von ihrer Höhe.
Mittelbare Folgeschäden
Entgangene Einnahmen, verpasste Geschäftstermine oder Freizeitverlust sind keine erstattungsfähigen Kosten im Sinne der EU-Verordnung.
Eigenmächtige Verpflegung trotz Gutschein
Wenn die Airline vor Ort Gutscheine ausgibt und diese zumutbar genutzt werden können, werden eigene Rechnungen oft abgelehnt.
💡 Praxis-Tipp

Im Zweifelsfall: Immer den günstigsten zumutbaren Weg wählen und alle Belege aufbewahren. Passengers friend prüft kostenlos, welche Ihrer Ausgaben erstattungsfähig sind – und reicht diese durch.

ANSPRUCH SICHERN

So sichern Sie Ihren Anspruch: Belege & Dokumentation

Ohne Belege kein Anspruch. Wer am Flughafen oder danach dokumentiert, hat deutlich bessere Chancen auf vollständige Erstattung.

1
Alle Quittungen und Kassenzettel sofort sichern
Bewahren Sie jeden Beleg auf – Hotel-Rechnung, Taxibon, Restaurantquittung, Kassenzettel. Fotografieren Sie diese direkt vor Ort ab, falls ein Verlust möglich ist.
2
Sammeln Sie alle Flugdokumente
Bordkarten (Zubringer und ggf. Ersatzflug), Buchungsbestätigung sowie eine schriftliche Bestätigung der Verspätung oder Annullierung durch die Airline.
3
Zusammenhang zur Flugstörung dokumentieren
Notieren Sie zu jeder Ausgabe kurz den Zusammenhang: warum war diese Ausgabe durch die Flugstörung notwendig? Eine kurze Notiz oder E-Mail reicht.
4
Alles bei Passengers friend einreichen
Laden Sie alle Belege in unserem Online-Formular hoch. Passengers friend übernimmt die vollständige Aufbereitung und Einreichung bei der Airline – inklusive der pauschalen Entschädigung.
📂 Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
  • 📋Buchungsbestätigung mit Buchungsnummer (PNR)
  • 🎫Alle Bordkarten (Originalflug + Ersatzflug)
  • Schriftliche Bestätigung der Verspätung / Annullierung
  • 🧾Quittungen für Hotel, Transport, Mahlzeiten, Ersatzkäufe
  • 📸Fotos von Anzeigetafeln / Abflugboard als zusätzlicher Nachweis

SCHRITT FÜR SCHRITT

So gehen Sie vor

Passengers friend übernimmt den gesamten Prozess – von der Prüfung bis zur Auszahlung.

1
Anspruch online prüfen (kostenlos)

Geben Sie Ihre Flugdaten ein – in 2 Minuten. Passengers friend prüft sofort, ob Ansprüche auf Pauschalentschädigung und Folgekostenerstattung bestehen.

2
Belege hochladen

Laden Sie alle relevanten Belege und Dokumente hoch. Unser Formular führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

3
Passengers friend setzt Ansprüche durch

Wir schreiben die Airline an, verhandeln und – falls nötig – klagen. Pauschalentschädigung und Folgekosten werden gemeinsam eingereicht.

4
Auszahlung direkt auf Ihr Konto

Alle erstatteten Beträge werden direkt auf Ihr angegebenes Konto überwiesen. Provision nur bei Erfolg.

IHR VORTEIL

Warum Passengers friend – und nicht selbst oder ein Anwalt?

Folgekostenerstattungen werden von Airlines sehr häufig pauschal abgelehnt. Passengers Friend kennt die rechtliche Grundlage und setzt konsequent durch.

Selbst einfordern ✈ Passengers friend Gar nichts tun
× Airline lehnt oft pauschal ab ✓ Kennt alle Ablehnungstaktiken ✕ Geld bleibt bei der Airline
× Belege richtig aufbereiten ist aufwändig ✓ Übernimmt vollständige Aufbereitung ✕ Anspruch verfällt nach 3 Jahren
× Pauschalentschädigung oft vergessen ✓ Beides gleichzeitig – mehr Erstattung ✕ Kein Cent zurück

25 % Provision nur bei Erfolg. Einer der günstigsten Provisionen aller deutschen Anbieter. Kein Erfolg = keine Gebühr.

KUNDENBEWERTUNGEN

Das sagen unsere Kunden

4,4
★★★★★
Basierend auf 191 Google-Bewertungen
Verifiziert auf
Google Reviews
Sandra K. vor 3 Wochen
★★★★★

"Ich hätte nie gedacht, dass ich auch mein Hotel und die Taxikosten zurückbekommen kann. Passengers Friend hat die Pauschalentschädigung und alle Folgekosten gleichzeitig eingereicht. Keine Vorstellung davon gehabt."

Folgekostenerstattung · + Pauschalentschädigung
Tobias M. vor 5 Wochen
★★★★★

"Airline hat meinen Folgekostenantrag einfach ignoriert. Passengers Friend hat nachgehakt und alles bekommen. Der Service lohnt sich wirklich."

Folgekosten · Airline Ablehnung
Lena B. vor 2 Monaten
★★★★★

"Wir hatten viele Belege – Hotel, Essen, Taxi, ein neuer Koffer wegen Gepäckproblemen. Passengers friend hat alles aufbereitet und eingereicht. Unkompliziert."

Mehrere Kostenpositionen
Ralf H. vor 8 Wochen
★★★★★

"Hatte mich mit der Airline schon abgefunden. Auf Tipp eines Freundes Passengers friend kontaktiert – die konnten noch nach 2 Jahren Folgekosten und Entschädigung durchsetzen."

Alte Fälle · 2 Jahre zurück

HÄUFIGE FRAGEN

Alles zur Folgekostenerstattung

Die häufigsten Fragen – direkt und verständlich beantwortet.

Bei Flugverspätungen und Annullierungen müssen Airlines nachgewiesene, notwendige Folgekosten erstatten, die direkt durch die Flugstörung entstanden sind. Dazu zählen Übernachtungskosten, Fahrtkosten, angemessene Verpflegungskosten und notwendige Ersatzkäufe. Die Erstattung ist ungedeckelt – es gibt keine gesetzliche Obergrenze für den Gesamtbetrag.

Ja – beide Ansprüche sind unabhängig voneinander und können gleichzeitig geltend gemacht werden. Die Pauschalentschädigung nach EU-Verordnung EG 261/2004 ist ein eigenständiger Anspruch, der nichts mit der Folgekostenerstattung zu tun hat. Passengers Friend reicht beides in einem Schritt ein.

Für Folgekosten sind Belege grundsätzlich Pflicht – ohne Nachweis erstattet die Airline in der Regel nicht. Allerdings können in manchen Fällen auch digitale Bestätigungen (E-Mail-Buchungen, Kontoauszüge) als Nachweis dienen. Passengers friend prüft, was mit Ihren vorhandenen Unterlagen möglich ist. Die pauschale Entschädigung nach EU-Recht ist hiervon unabhängig und erfordert keine Kostenbelege.

In Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem die Kosten entstanden sind. Ein Vorfall aus 2023 kann also noch bis Ende 2026 eingereicht werden. Je früher Sie einreichen, desto besser – Belege und Nachweise sind noch frisch und leichter zugänglich.

Die Prüfung ist vollständig kostenlos. Im Erfolgsfall berechnen wir 25 % Provision (inkl. MwSt.) auf den erstatteten Betrag – einer der günstigsten Provisionen aller deutschen Anbieter. Kein Erfolg = keine Gebühr. Sie tragen kein finanzielles Risiko.

Airlines lehnen Folgekostenerstattungen häufig in einem ersten Schreiben pauschal ab – das ist eine bekannte Taktik. Passengers friend widerspricht systematisch und leitet bei weiterhin ungerechtfertigter Ablehnung rechtliche Schritte ein. Klagen sind im Bereich Fluggastrechte regelmäßig erfolgreich. Das Kostenrisiko tragen wir – nicht Sie.

"Sind Sie ein Reisebüro oder Reiseveranstalter?"

Reisebüros

Premium-Service für Ihr Reisebüro: Kundenhilfe bei Flugproblemen – rechtssicher und schnell 

Reiseveranstalter

Rechtliche Betreuung bei Flugproblemen – einfach ausgelagert, professionell gelöst.

"Was ist Dein Fall?"