Weil Dir bei Flugproblemen nicht nur Entschädigung, sondern auch Erstattung zusteht.
Wir erstatten:
- Verpflegungskosten
- Übernachtungskosten
- Transportkosten
- Ersatzkäufe
Wenn Dein Flug verspätet ist oder sogar annulliert wurde, kann das zu unerwarteten und oft unangenehmen zusätzlichen Kosten führen. Die gute Nachricht: Du kannst bei der Airline nicht nur eine Entschädigung für den Flugausfall geltend machen, sondern auch sogenannte Folgekosten – wie etwa Übernachtung, Verpflegung und notwendige Fahrtkosten – unter bestimmten Umständen erstattet bekommen.
Auch wenn kein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung für die Flugverspätung besteht, hast Du in vielen Fällen das Recht, diese Folgekosten sowie Steuern und Gebühren zurückzufordern. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich um das Wohlergehen ihrer Passagiere zu kümmern, insbesondere wenn Verzögerungen oder Annullierungen außerhalb der Kontrolle der Reisenden liegen. Dadurch sollen die zusätzlichen Belastungen für Fluggäste minimiert werden.
Ansprüche rückwirkend bis zu 3 Jahre geltend machen
Langjährige Erfahrung im Durchsetzen von Fluggastrechten
Kein Kostenrisiko – No Win, No Fee!
andere Fluggasthelfer
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Kostenrisiko 0,- €
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Folgekostenerstattung meistens nicht
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Zeitaufwand mehrere Stunden
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Stressfaktor Papierkrieg mit der Airline
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Erfahrung oft nicht vorhanden
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Erfolgsaussicht gering
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Anspruchsprüfung oft versteckte Kosten
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Expressauszahlung meistens nicht
Passengers friend
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Kostenrisiko 0,- €
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Folgekostenerstattung ja
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Zeitaufwand weniger als 3 Minuten
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Stressfaktor absolut stressfrei
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Erfahrung erfahrene Reiserechtsexperten
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Erfolgsaussicht hoch
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Anspruchsprüfung kostenlos
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Expressauszahlung ja, unter bestimmten Bedingungen
Anwalt
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Kostenrisiko Bis zu 600,- €
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Folgekostenerstattung aufwendig
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Zeitaufwand mehrere Stunden
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Stressfaktor Termine
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Erfahrung je nach Anwalt
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Erfolgsaussicht je nach Anwalt
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Expressauszahlung nein
Wichtige Hinweise zur Erstattung von Folgekosten:
Unter Folgekosten versteht man:
- Übernachtungskosten
- Fahrtkosten
- Verpflegung
- Ersatzkäufe
Achte darauf, dass die Kosten im Verhältnis zur Wartezeit stehen. Wähle eine angemessene Unterkunft und halte die Ausgaben für Verpflegung und Transport im Rahmen. Überhöhte Ausgaben können von der Fluggesellschaft abgelehnt werden.
Die Kosten müssen direkt durch die Flugverspätung oder Annullierung entstanden sein. Erstattet werden in der Regel nur die Ausgaben, die unbedingt notwendig waren, um die Wartezeit bis zum nächsten Flug zu überbrücken.
Sammle alle Belege sorgfältig. Nur mit vollständigen Belegen für Übernachtungen, Verpflegung oder Fahrten sind die Chancen auf eine Erstattung hoch. Ohne diese Nachweise wird die Fluggesellschaft die Forderungen in der Regel ablehnen.
Dokumentiere die Gründe für die entstandenen Kosten. Füge am besten eine Bestätigung der Fluggesellschaft bei (z. B. eine E-Mail über die Verspätung oder Annullierung), um die Notwendigkeit der Ausgaben zu belegen.
Diese Kosten werden von der Airline nicht erstattet:
- Alkoholische Getränke
- Taxifahrten oder Mietwagenkosten, wenn zum Beispiel eine Beförderung mit der Bahn möglich gewesen wäre
- Parkgebühren
- Kosten die für Freizeitaktivitäten entstehen, wie z. B. Kino, Zoo und Co.
Keine doppelte Entschädigung
Der BGH in Karlsruhe hat 2019 entschieden, dass Airlines nicht dazu verpflichtet sind, Folgekosten wie Zug- oder Taxitickets zu übernehmen, wenn Reisende für ein Flugproblem bereits eine Entschädigung von der Fluggesellschaft erhalten haben. In diesem Fall kann es sein, dass angefallene Folgekosten mit dieser Summe verrechnet werden. Laut BGH dient eine Ausgleichszahlung dazu, Folgekosten zu decken.
Bekannt aus:
WIR VERHELFEN DIR
ZU DEINEM RECHT!
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Antrag auf Erstattung von Folgekosten
Reiche hier Deine Belege ein und fordere die Kosten zurück, die Dir durch Flugprobleme entstanden sind.
Kurz und Knapp
Welche Kosten werden als Folgekosten bei Flugverspätungen oder Annullierungen erstattet?
Bei Flugverspätungen oder Annullierungen kannst du unter bestimmten Bedingungen die folgenden Folgekosten erstattet bekommen:
Ersatzkäufe für Hygieneartikel und Kleidung: Wenn dein Gepäck verspätet ankommt oder verloren geht, können notwendige Ausgaben für Hygieneartikel und Kleidung erstattet werden.
Verpflegungskosten: Kosten für Essen und Getränke, die während der Wartezeit am Flughafen anfallen.
Unterkunftskosten: Solltest du über Nacht bleiben müssen, werden die Kosten für ein Hotel sowie der Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft übernommen.
Transportkosten: Zusätzliche Transportkosten, wenn du alternative Reisemöglichkeiten nutzen musstest.
Kommunikationskosten: Kosten für Anrufe oder Internet, die aufgrund der Verspätung oder Annullierung notwendig wurden.
Wichtig: Bewahre alle Quittungen und Belege auf, da diese zur Erstattung der Kosten benötigt werden.
Welche Kosten werden nicht übernommen?
Diese Kosten werden von der Airline normalerweise nicht übernommen:
- Alkoholische Getränke
- Taxifahrten oder Mietwagenkosten, wenn z. B. eine günstigere Beförderung mit der Bahn möglich gewesen wäre
- Parkgebühren
- Kosten für Freizeitaktivitäten wie Kino, Zoo oder ähnliche Ausflüge während der Wartezeit
Diese Ausgaben gelten nicht als notwendige oder angemessene Folgekosten im Zusammenhang mit Flugverspätungen oder Annullierungen und werden daher in der Regel nicht erstattet.
Was muss ich tun, um meine Folgekosten erstattet zu bekommen?
Um deine Folgekosten von uns bei Passengers friend erstattet zu bekommen, folge diesen Schritten:
Belege sammeln: Bitte bewahre alle Quittungen und Rechnungen auf, die für Ausgaben wie Verpflegung, Unterkunft, Transport oder notwendige Ersatzkäufe angefallen sind.
Anspruch bei uns einreichen: Gehe auf unsere Website und nutze das Formular für die Erstattung von Folgekosten. Dort kannst Du Deine Flugdaten und Informationen zu den entstandenen Kosten eintragen.
Dokumente hochladen: Lade die gesammelten Belege direkt im Formular hoch, damit wir deine Ausgaben nachvollziehen können.
Wir kümmern uns um den Rest: Unser Team prüft deine Ausgaben und setzt sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung, um die Erstattung deiner Folgekosten durchzusetzen.
Unser Service ist für Dich risikofrei: Wir nehmen nur eine Provision, wenn wir erfolgreich eine Erstattung für dich erreichen.
Kann ich Folgekosten auch ohne Entschädigungsanspruch geltend machen?
Ja, Du kannst Folgekosten auch ohne einen Entschädigungsanspruch geltend machen. Selbst wenn Du keinen Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung hast (z. B. bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechtem Wetter), hast Du dennoch das Recht, notwendige Ausgaben wie Verpflegung, Unterkunft und Transport erstattet zu bekommen.
Es ist wichtig, dass Du alle Belege für die entstandenen Folgekosten aufbewahrst, da diese als Nachweis für die Erstattung benötigt werden.
Über uns
Passengers friend hat sich auf die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen, -ausfällen und verweigerter Beförderung spezialisiert. Die Grundidee beruht auf der Feststellung, dass Du als Reisender zwar per EU-Gesetz Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hast, aber in der Realität Schwierigkeiten hast, diese gegenüber der Airline durchzusetzen. Passengers friend arbeitet bereits mit über 2200 Reisebüros zusammen, gemeinsam verhelfen wir Dir zu Deinem Recht. Wir setzen Deine Entschädigung durch oder unser Service ist für Dich komplett kostenlos!