Über die Ryanair DAC
Als Europas größte Low-Cost-Airline ist Ryanair für ihr extrem dichtes Punkt-zu-Punkt-Streckennetz und günstige Ticketpreise bekannt. Die Fluggesellschaft bedient zahlreiche sekundäre Flughäfen und fliegt Urlaubs- sowie Städtedestinationen in ganz Europa an. Da die Flotte extrem straff getaktet ist und die Maschinen nur sehr kurze Bodenzeiten haben, können schon minimale Verzögerungen am Morgen zu massiven Verspätungen bei allen nachfolgenden Flügen des Tages führen.
Einfach zur Entschädigung - mit Passengers friend
Was steht mir bei einem Flug mit Ryanair zu?
Wenn Ihr Flug mit Ryanair nicht nach Plan verläuft, schützt Sie die europäische Gesetzgebung und es greifen die Fluggastrechte gemäß EG 261/2004. Je nach Art und Dauer des Problems haben Sie Anspruch auf finanzielle Ausgleichszahlungen, alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung inklusive der Übernahme von Betreuungsleistungen am Flughafen.
Mögliche Ansprüche
- Flugverspätung ab 3 Stunden am Zielort
- Flugannullierung
- Flugumleitung / Flugverlegung
- Überbuchung
- Steuern & Gebühren bei Nichtantritt
- Anschlussflug verpasst
- Folgekostenerstattung
- Entschädigungen zwischen 250 € – 600 €
✅ Was sollte ich tun?
- Informieren Sie sich über Ihre Rechte
- Dokumentieren Sie das Flugproblem schriftlich
- Bordkarte & Buchungsbestätigung aufbewahren
- Entschädigung direkt bei der Airline beantragen
- Bei Ablehnung: Passengers friend beauftragen
- Kein Aufwand – kein finanzielles Risiko
Flugverspätung bei Ryanair: Recht auf Entschädigung durchsetzen
Ab wann steht mir bei einer Ryanair-Verspätung eine Zahlung zu?
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht bei einer Ankunft am Zielort von mindestens drei Stunden nach der geplanten Zeit. Da Ryanair oft auf Flughäfen landet, die weiter außerhalb liegen, ist der Zeitverlust für Passagiere besonders spürbar. Wir prüfen für Sie genau, ob die Verspätung operativ bedingt oder durch außergewöhnliche Umstände gerechtfertigt ist.
Wie hoch ist meine Ausgleichszahlung?
In Deutschland verjähren Ihre Ansprüche nach drei Jahren zum Jahresende. Wir empfehlen, den Fall sofort zu melden, da Ryanair operative Logs schnell aus dem System entfernt.
Wie lange kann ich meinen Anspruch geltend machen?
In Deutschland verjähren Ihre Ansprüche nach drei Jahren zum Jahresende. Wir empfehlen, den Fall sofort zu melden, da Ryanair operative Logs schnell aus dem System entfernt.
Ryanair und die "außergewöhnlichen Umstände"
Ryanair beruft sich bei Beschwerden oft auf externe Faktoren. Doch: Technische Fehler an der Flugzeug-Flotte oder Personalprobleme innerhalb der Airline sind keine Entschuldigung für eine Nichtzahlung.
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Flugausfall bei Ryanair: Ihre Rechte bei Streichungen
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Wenn Ryanair Ihren Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum kurzfristig storniert, steht Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung eine pauschale Entschädigung von bis zu 600 € zu. Dies gilt primär, wenn Ihnen kein gleichwertiger Ersatzflug angeboten wurde, der Sie fast zeitgleich an Ihr Ziel bringt.
Entschädigung vs. Ticketrückerstattung
Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich hierbei um zwei völlig verschiedene Ansprüche handelt, die Sie bei Ryanair parallel geltend machen können. Die Ticketrückerstattung ist die bloße Rückzahlung des Flugpreises für eine Leistung, die Ryanair aufgrund der Streichung nicht erbracht hat. Die Entschädigung hingegen ist eine pauschale Ausgleichszahlung für den erlittenen Zeitverlust und den Ärger durch die kurzfristige Stornierung. Sie haben also das Recht, sowohl Ihr Geld für das Ticket zurückzufordern als auch die Entschädigungssumme (je nach Flugstrecke bis zu 600 €) einzufordern, falls die Airline den Flug nicht rechtzeitig angekündigt hat.
Soll ich eine Umbuchung durch Ryanair akzeptieren?
Ja, Sie können eine Ersatzbeförderung annehmen, um Ihr Ziel zu erreichen – dies schmälert Ihren Anspruch auf Entschädigung meist nicht. Vorsicht: Meiden Sie am Schalter oder in der App das Angebot von Reisegutscheinen. Diese sind oft mit einem Verzicht auf Ihre gesetzliche Bar-Entschädigung verbunden. Sie haben das Recht auf eine reguläre Beförderung oder eine Barauszahlung statt Gutscheinen.
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Anschlussflug verpasst wegen Ryanair
Verpassen Sie einen Anschlussflug innerhalb einer gemeinsamen Buchung durch eine Verspätung von Ryanair, steht Ihnen bei Ankunft am Endziel von mehr als drei Stunden eine Entschädigung zu. Ryanair muss Sie zudem kostenlos auf den nächsten freien Flug umbuchen und während der Wartezeit für Verpflegung sorgen.
Überbuchung bei Ryanair: Verweigertes Boarding
Wird Ihnen das Boarding gegen Ihren Willen verweigert, weil Ryanair den Flug überbucht hat, steht Ihnen sofort eine gesetzliche Entschädigung zu. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die Wahl zwischen einer Ticketrückerstattung oder einer zeitnahen Ersatzbeförderung sowie auf notwendige Betreuungsleistungen am Flughafen.
Wann muss Ryanair keine Entschädigung zahlen?
Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen
Ryanair ist von der Zahlung befreit, wenn der Ausfall durch Umstände wie extremes Wetter, Sicherheitsrisiken oder Streiks externer Dienstleister verursacht wurde, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen.
Ryanair beruft sich häufig zu Unrecht darauf
Fluggesellschaften versuchen oft, operative Probleme wie technische Defekte am Flugzeug oder interne Personalengpässe als „außergewöhnlich“ darzustellen. Dies ist rechtlich meist unzulässig; solche Vorfälle zählen zum normalen Betriebsrisiko von Ryanair und sind somit entschädigungspflichtig.
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Häufige Fragen zu Ryanair Erstattung
Wie lange ist mein Anspruch gültig?
Ansprüche verjähren in Deutschland nach drei Jahren (gerechnet zum Jahresende des Vorfalls).
Was benötige ich als Nachweis?
Bewahren Sie Ihre Buchungsbestätigung, die Bordkarte und alle Belege über entstandene Zusatzkosten (Hotel/Verpflegung) gut auf.
Was tun bei einer Ablehnung durch Ryanair?
Lassen Sie sich nicht entmutigen. Viele Ablehnungen von Ryanair sind rechtlich unbegründet. Wir prüfen den Einzelfall individuell für Sie.
Gilt mein Anspruch auch bei Geschäftsreisen?
a, das Recht auf Ausgleichszahlung steht dem Fluggast persönlich zu, unabhängig davon, wer das Ticket bezahlt hat. Abweichende interne Firmenregelungen müssen Sie individuell prüfen.
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