⚖️ Experten im EU-Fluggastrecht · Seit über 10 Jahren

Flugentschädigung in Expertenhand:
Ohne Stress, ohne Aufwand & ohne Risiko.

Ihr Flug war verspätet, ausgefallen oder Sie wurden nicht mitgenommen? Dann haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung. Wir prüfen kostenlos – und übernehmen alles, von der Prüfung bis zur Auszahlung.

★★★★★ 4,4 auf Google 203 Bewertungen

⚖️ Experten im EU-Fluggastrecht

💶 Bis 600 € Flugentschädigung

➕ Folgekosten ungedeckelt erstattbar

🚫 Kein Erfolg – keine Gebühr

⭐ 4,4 auf Google

BEKANNT AUS

Passengers friend wurde von unabhängigen Medien und Verbraucherschützern als vertrauenswürdiger Anbieter im Fluggastrecht vorgestellt.

Westdeutscher Rundfunk
Regional-TV
Tageszeitung

SO EINFACH GEHT`S

Ihr Fluggastrecht einfordern – in 3 Schritten

Wir übernehmen alles. Sie müssen sich um nichts kümmern – außer Ihre Unterlagen hochzuladen.

1
Anspruch prüfen
Geben Sie Ihre Flugdaten ein – kostenlos, unverbindlich und in unter 2 Minuten. Wir prüfen sofort, ob ein Anspruch besteht.
2 Minuten · Kostenlos
2
Unterlagen hochladen
Laden Sie Ihre Buchungsbestätigung und relevante Belege hoch. Unser Team übernimmt den gesamten Schriftverkehr mit der Airline.
Einfach & sicher
3
Entschädigung erhalten
Wir setzen Ihren Anspruch durch – auch vor Gericht, wenn nötig. Kein Erfolg bedeutet für Sie keine Kosten. Versprochen.
Kein Erfolg = keine Gebühr

Kostenlos · Unverbindlich · In 2 Minuten

UNSERE LEISTUNGEN

Was wir für Sie durchsetzen

Von der klassischen Flugverspätung bis zu Folgekosten, die die eigentliche Entschädigungssumme übersteigen – wir kennen jede Situation.

✈️
Flugverspätung
Kommt Ihr Flug mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Zielort an, haben Sie nach EU-Verordnung EG 261/2004 Anspruch auf bis zu 600 € pro Person – unabhängig davon, ob Sie eine Entschuldigung der Airline erhalten haben oder nicht.
Mehr zur Flugverspätung →
Flugausfall
Bei einer Annullierung weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug besteht in der Regel Anspruch auf Entschädigung. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Rückerstattung des Flugpreises oder eine anderweitige Beförderung zum Zielort.
Mehr zum Flugausfall →
👤
Überbuchung
Airlines verkaufen bewusst mehr Tickets als Plätze vorhanden sind. Werden Sie trotz gültigem Ticket und rechtzeitigem Erscheinen nicht mitgenommen, steht Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 € zu – das ist Ihr verbrieftes Recht.
Mehr zur Überbuchung →
🔗
Anschlussflug verpasst
Wenn eine Verspätung auf dem Hinflug dazu führt, dass Sie Ihren Anschluss verpassen, gilt die gesamte Reise als Einheit. Entscheidend ist die Verspätung am Endziel – und die kann Ihnen bis zu 600 € einbringen.
Mehr zum verpassten Anschlussflug →
🔄
Flugumleitung & Flugverlegung
Wurden Sie auf einen anderen Flughafen umgeleitet oder wurde Ihr Flug auf einen anderen Zeitpunkt verlegt, ohne dass Sie rechtzeitig informiert wurden? Auch in diesen Fällen prüfen wir Ihren Anspruch auf Entschädigung.
Mehr zu Umleitung & Verlegung →
🏨
Folgekosten erstatten lassen
Neben der gesetzlichen Entschädigung machen wir auch Ihre tatsächlichen Folgekosten geltend: Hotelnächte, Mahlzeiten am Flughafen, Taxis und Transfers sowie verpasste Anschlussreisen. Diese Kosten können die eigentliche Entschädigungssumme sogar übersteigen – und sind ungedeckelt erstattbar.
Mehr zur Folgekostenerstattung →
Nicht sicher, ob Ihr Fall zutrifft? Prüfen Sie es jetzt – kostenlos und unverbindlich.
Jetzt prüfen →

IHRE OPTIONEN

Warum Passengers friend die richtige Wahl ist

Drei Wege, Ihre Entschädigung zu holen. Nur einer überzeugt auf ganzer Linie – weil persönlicher Service, transparente Preise, echte Ansprechpartner und die Durchsetzung von Folgekosten mehr wert sind als ein anonymes Portal oder ein teurer Anwalt.

Selbst durchsetzen

  • Zeitaufwändig – monatelanger Schriftverkehr mit der Airline
  • Komplizierte Dokumentation und Formulare
  • Rechtskenntnisse erforderlich
  • Airlines lehnen Forderungen oft ohne Begründung ab
  • Klage auf eigene Kosten und eigenes Risiko
EMPFOHLEN

Mit Passengers friend


  • Kostenlose Prüfung in 2 Minuten
  • Nur 25 % Provision – einer der günstigsten Anbieter am Markt
  • Kein Erfolg = keine Kosten – 0 € Risiko für Sie
  • Wir setzen Ihr Recht durch - notfalls auch vor Gericht
  • Transparente, fixe Provision – keine Überraschungen
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Anwalt beauftragen

  • Hohe Anwaltskosten – auch bei Niederlage
  • Lange Bearbeitungszeiten, viele Abstimmungsrunden
  • Die meisten Anwälte sind keine Fluggastrechts-Spezialisten
  • Viel Papierkram auf Ihrer Seite
  • Kein Fokus auf Folgekostenerstattung

MEHR ALS NUR ENTSCHÄDIGUNG

Wir holen mehr als nur Ihre Entschädigung zurück.

Manchmal sind die Folgekosten größer als die eigentliche Entschädigungssumme. Hotel, Mahlzeiten, Transfers, verpasste Anschlussreisen – das gehört auch zu Ihrem Recht. Die Folgekostenerstattung ist ungedeckelt: Wir machen geltend, was tatsächlich entstanden ist.

  • Gesetzliche Entschädigung nach EU-Verordnung EG 261/2004 – bis zu 600 € pro Person
  • Hotelnächte & Unterkunft – bei erzwungenen Übernachtungen am Flughafen oder am Zielort
  • Mahlzeiten & Verpflegung – nachgewiesene Ausgaben während der Wartezeit
  • Transfers & Taxi – Mehrkosten, die direkt durch den Ausfall entstanden sind
  • Verpasste Anschlussreisen – gebuchte Hotels, Mietwagen oder Touren, die nicht mehr genutzt werden konnten
Rechenbeispiel
Hypothetisches Beispiel · Zur Illustration
Anwendungsfall
Familie Müller (2 Erwachsene, 1 Kind) fliegt von Frankfurt nach Cancún. Der Flug wird kurzfristig annulliert. Die Familie verbringt eine Nacht am Flughafen-Hotel.
✈️ Flugentschädigung (3 × 600 €)
1.800 €
🏨 Notfall-Hotel am Flughafen
340 €
🍽️ Mahlzeiten & Verpflegung
130 €
🚕 Taxi & Transfer
90 €
Gesamterstattung im Beispiel
2.360 €
statt nur 1.800 € Entschädigung · Folgekosten sind ungedeckelt

ECHTE MENSCHEN. KEIN CHATBOT

Ihr persönlicher Ansprechpartner – von Anfang bis zur Auszahlung.

Flightright bietet keinen persönlichen Kontakt. AirHelp hat keinen Telefon-Support. Wir schon. Bei Passengers friend sprechen Sie mit echten Menschen – die Ihren Fall kennen.

📞
Telefonischer Support Direkt erreichbar – kein Warteschleifenmonster
✉️
E-Mail-Support Schnelle Rückmeldung, persönlich adressiert
💬
WhatsApp (optional) Für alle, die lieber tippen als telefonieren
Peter Finke
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CEO
Eva Große-Ophoff
Eva Große-Ophoff
Office-Managerin
Johannes Gricenko
Johannes Gricenko
CTO
🏆
Über 10 Jahre
Expertise im Fluggastrecht

KUNDENBEWERTUNGEN

Was unsere Kunden sagen

203 Bewertungen auf Google. 74 % davon mit 5 Sternen. Das häufigste Lob: „Ich musste mich um gar nichts kümmern."

4,4
★★★★★
basierend auf 191 Google-Bewertungen
Google
74,3 % aller Kunden geben 5 Sterne.

Das häufigste Lob: „Ich musste mich um absolut gar nichts kümmern.“

Thomas K. März 2026
★★★★★

„Musste mich um absolut gar nichts kümmern. Die gesamte Abwicklung wurde übernommen und am Ende der volle Betrag durchgesetzt. Hätte ich das selbst versucht, wäre ich gescheitert.“

Flugverspätung · Langstrecke
Sandra M. Februar 2026
★★★★★

„Hat etwas gedauert, aber das Ergebnis hat absolut gezählt. Faire Provision, kein Stress. Freunde und Familie wissen schon von euch – klare Weiterempfehlung.“

Flugannullierung
Michael R. Januar 2026
★★★★★

„Einfache Einreichung, unkomplizierter Upload, dann haben die alles erledigt. Ergebnis hat meine Erwartungen sogar übertroffen. Gerne wieder.“

Verspätung · 600 € Entschädigung
Julia B. April 2026
★★★★★

„Telefonisch immer erreichbar, freundlich, schnell. Gleich bei Passengers Friend melden, wenn etwas mit dem Flug nicht stimmt – das Ergebnis überzeugt.“

Anschlussflug verpasst

HÄUFIGE FRAGEN

Ihre Fragen – klare Antworten

Kein Juristenjargon. Kein Kleingedrucktes. Nur ehrliche Antworten.

Grundsätzlich dann, wenn Ihr Flug mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden am Zielort angekommen ist, wenn der Flug annulliert wurde, oder wenn Sie trotz gültigem Ticket nicht mitgenommen wurden. Die Flugstrecke bestimmt die Höhe: bis 1.500 km = 250 €, bis 3.500 km = 400 €, darüber = 600 € pro Person. Prüfen Sie Ihren Fall kostenlos in 2 Minuten.

Wenn wir keine Entschädigung für Sie durchsetzen, zahlen Sie nichts. Keine Bearbeitungsgebühr, kein Stundensatz, keine Auslagen. Das Risiko liegt vollständig bei uns – Sie haben nichts zu verlieren.

Nur wenn wir erfolgreich sind, berechnen wir 25 % des durchgesetzten Betrags (brutto, inkl. MwSt.). Bei 600 € Entschädigung erhalten Sie 450 € – unsere Gebühr beträgt 150 €. Die MwSt. ist immer bereits inklusive, keine Nachberechnung. Falls eine Airline sich weigert und ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss, kann ein Klage-Aufschlag von 10 % anfallen – das kommunizieren wir transparent von Anfang an.

Ja – und das ist einer unserer stärksten Unterschiede. Neben der gesetzlichen Entschädigung machen wir auch Folgekosten geltend: Hotelnächte, Mahlzeiten, Taxi und Transfer, verpasste Anschlussreisen. Diese Kosten können die eigentliche Entschädigungssumme übersteigen – und werden von den meisten Anbietern ignoriert. Wir kümmern uns um beides.

Im BASIC-Tarif erhalten Sie die Auszahlung nach erfolgreichem Abschluss, in der Regel innerhalb von 3–12 Monaten. Wenn Sie das Geld schneller benötigen, bieten wir den EXPRESS-Tarif an: Auszahlung innerhalb von 7 Werktagen nach Beauftragung – kein anderer Anbieter bietet diese Option.

Ja. Die EU-Verordnung EG 261/2004 gilt für alle Flüge, die in einem EU-Staat starten, sowie für Flüge von außerhalb der EU zu einem EU-Ziel, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Wir setzen Ansprüche auch in Spanien, den Niederlanden und anderen EU-Ländern durch.

Jetzt prüfen – in 2 Minuten, kostenlos.

Kein Risiko. Nur 25 % Provision, wenn wir erfolgreich sind.

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