💶 Steuern & Gebühren · Bis zu 3 Jahre rückwirkend

Flug nicht angetreten? Ihre Steuern & Gebühren zurückfordern – kostenlos.

Wenn Sie Ihren Flug nicht antreten konnten oder wollten, hat die Airline keinen Anspruch auf die darin enthaltenen Steuern und Gebühren – denn diese zahlt die Airline nur, wenn Sie tatsächlich fliegen. Passengers Friend fordert das Geld für Sie zurück.

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📅 Bis zu 3 Jahre rückwirkend

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ÜBERBLICK

Steuern & Gebühren zurückfordern – Das Wichtigste in Kürze

Wer einen Flug nicht antritt, hat Anspruch auf Rückerstattung der im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren. Diese Zahlungen gehören Ihnen – nicht der Airline.

  • Steuern und Gebühren gehören Ihnen, nicht der Airline – im Ticketpreis sind staatliche Abgaben und Flughafengebühren enthalten, die nur anfallen, wenn Sie tatsächlich fliegen. Treten Sie nicht an, muss die Airline diese zurückzahlen.
  • Gilt auch bei Non-Refundable-Tickets – selbst wenn Ihr Ticket als „nicht erstattbar" gekauft wurde: Die Steuern und Gebühren sind immer rückforderbar. Nur der Flugpreis (Tarifanteil) kann die Airline einbehalten.
  • Bis zu 3 Jahre rückwirkend – Ansprüche auf Rückerstattung von Steuern und Gebühren verjähren in Deutschland erst nach 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand.
  • Airlines stellen sich oft quer – Passengers Friend setzt durch – viele Airlines lehnen Rückerstattungsanfragen pauschal ab oder zahlen weniger als zustehend. Passengers Friend kennt die Taktiken und setzt Ihren vollen Anspruch durch.
  • Gilt unabhängig vom Grund des Nichtantritts – ob Sie den Flug verpasst haben, krank waren, ihn stornieren mussten oder ein anderer Umstand den Nichtantritt verursacht hat: Der Anspruch auf Rückerstattung der Steuern und Gebühren besteht in den meisten Fällen.
  • No Win – No Fee, nur 25 % bei Erfolg – Passengers Friend prüft kostenlos und arbeitet auf Erfolgsbasis. Kein Anspruch = keine Gebühr.

EINFACH ZUR ERSTATTUNG

Kein Papierkram. Kein Risiko. Kein Aufwand.

Passengers friend übernimmt die vollständige Abwicklung – von der Prüfung bis zur Auszahlung. Sie müssen lediglich Ihre Flugdaten einreichen.

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Folgekostenerstattung

Hotel, Taxi, Mahlzeiten durch Wartezeit – wir fordern das zurück.


1

Anspruch prüfen

Flugdaten kostenlos einreichen – in 2 Minuten online.

2

Wir übernehmen

Passengers friend setzt Ihren Anspruch gegenüber der Airline durch.

3

Auszahlung erhalten

Entschädigung direkt auf Ihr Konto – ohne weiteren Aufwand.

ERSTATTUNGSFÄHIGE BESTANDTEILE

Was genau wird erstattet? Diese Bestandteile Ihres Tickets gehören Ihnen

Ein Flugticket besteht aus mehreren Preisbestandteilen. Nicht alle davon kann die Airline einbehalten, wenn Sie den Flug nicht antreten. Folgende Posten sind erstattungsfähig:

🏛️
Flughafengebühren
Gebühren für die Nutzung des Flughafens (Start/Landung, Terminal). Diese werden nur fällig, wenn der Passagier tatsächlich abfliegt.
✓ Erstattungsfähig
🛡️
Sicherheitsgebühren
Gebühren zur Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen. Entstehen ebenfalls nur beim tatsächlichen Abflug.
✓ Erstattungsfähig
👤
Passagiergebühren
Staatsgebühren, die pro abfliegendem Passagier erhoben werden – z. B. die deutsche Luftverkehrsteuer (ca. 12–58 € je nach Strecke).
✓ Erstattungsfähig
🌱
Umweltabgaben
CO₂-Abgaben oder Klimaschutzbeiträge, die als Aufschlag auf das Ticket erhoben werden und bei Nichtantritt nicht anfallen.
✓ Erstattungsfähig
🏙️
Weitere staatliche Steuern
Länderspezifische Steuern und Abgaben auf Flugreisen, z. B. UK Air Passenger Duty, French Solidarity Tax, US Airport Taxes.
✓ Erstattungsfähig
✈️
Flugpreis (Tarifanteil)
Der eigentliche Preis für die Beförderung durch die Airline. Dieser kann bei nicht erstattbaren Tarifen einbehalten werden.
✕ Nicht immer erstattbar
💡 Wichtiger Hinweis: Non-Refundable-Tickets

Auch bei günstigen „nicht erstattbaren" Tarifen haben Sie das Recht, die Steuern und Gebühren zurückzufordern. Die „Non-Refundable"-Klausel bezieht sich nur auf den Tarifanteil – nicht auf staatliche Abgaben und Flughafengebühren. Passengers friend prüft, welche Beträge in Ihrem Fall zustehen.

Wie viel steht Ihnen genau zu? Kostenlos herausfinden.

Passengers friend analysiert Ihren Ticketpreis und fordert den vollen Betrag zurück.

ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN

Wann habe ich Anspruch auf Rückerstattung der Steuern und Gebühren?

In folgenden Situationen besteht in der Regel Anspruch auf Rückerstattung:

🚫
Flug nicht angetreten (No-Show)
Sie haben den Flug verpasst oder sind bewusst nicht erschienen – ohne vorherige Stornierung.
✓ Anspruch
Flug selbst storniert
Sie haben Ihre Buchung storniert und möchten die enthaltenen Steuern und Gebühren zurückhaben.
✓ Anspruch
✈️
Flug ausgefallen / Ticket erstattet
Airline hat den Flug annulliert, hat aber Steuern und Gebühren nicht vollständig rückerstattet.
✓ Anspruch
🎫
Überbuchung / Ticketerstattung gewählt
Sie wurden ausgeschlossen und haben Ticketerstattung gewählt – Steuern und Gebühren müssen separat berechnet werden.
✓ Anspruch
🔄
Nur Hinflug genutzt (Hin- & Rückflug gebucht)
Sie haben einen Hin- und Rückflug gebucht, aber nur den Hinflug angetreten – für den nicht genutzten Rückflug stehen Steuern und Gebühren zurück.
✓ Anspruch
⚠️
Verspäteter oder verlegter Flug (angetreten)
Wenn Sie trotz Verspätung oder Verlegung geflogen sind, entfällt der Rückerstattungsanspruch für Steuern und Gebühren – aber Entschädigungsansprüche können bestehen.
→ Andere Ansprüche prüfen

TRANSPARENZ

Was darf die Airline einbehalten – und was nicht?

Die Grenze zwischen berechtigtem Einbehalt und ungerechtfertigter Vorenthaltung ist für viele Passagiere unklar. Hier die klare Übersicht:

✕ Darf die Airline einbehalten ✓ Muss die Airline zurückzahlen
Tarifanteil des Tickets (bei Non-Refundable-Tarifen) Flughafen- und Abfertigungsgebühren
Bearbeitungsgebühr für die Rückerstattung (ggf. bis 30 €) Sicherheitsgebühren & staatliche Passagiersteuern
Gebühren für vorab gebuchte Zusatzleistungen (Sitzplatz, Gepäck), die vertraglich ausgeschlossen sind Luftverkehrsteuer (Deutschland: ca. 12–58 €)
Umweltabgaben und CO₂-Aufschläge
Länderspezifische Steuern (UK, USA, Frankreich etc.)
⚠ Airlines rechnen oft intransparent ab

Viele Airlines weisen Steuern und Gebühren im Ticketpreis nicht transparent aus oder rechnen deutlich zu wenig zurück. Passengers friend prüft den korrekten Betrag und stellt sicher, dass Sie den vollen Ihnen zustehenden Betrag erhalten.

ERSTATTUNGSHÖHE

Wie hoch ist die Erstattung bei Steuern und Gebühren?

Die genaue Höhe der rückforderungsfähigen Steuern und Gebühren hängt von mehreren Faktoren ab:

  • ✈️
    Flugstrecke und Destination – internationale Langstrecken haben in der Regel deutlich höhere Steuern und Abgaben als Kurzstrecken innerhalb Europas
  • 🌍
    Abflugs- und Zielland – einige Länder erheben besonders hohe Passagiersteuern (z. B. UK, USA, Japan) – hier lohnt sich die Rückforderung besonders
  • 🏛️
    Flughafen und Terminal – unterschiedliche Flughäfen erheben unterschiedlich hohe Gebühren für Start, Landung und Abfertigung
  • 🎫
    Ticketklasse – Business- und First-Class-Tickets enthalten in der Regel höhere absolute Steuer- und Gebührenbeträge als Economy-Tickets
12–58 €Luftverkehrsteuer DE (pro Person)
100+ €UK Air Passenger Duty (Langstrecke)
50–200 €US Airport Taxes (typisch)
3 JahreVerjährungsfrist rückwirkend
📊 Wie finde ich heraus, was in meinem Ticket steckt?

Auf Ihrer Buchungsbestätigung oder dem E-Ticket sind die Steuer- und Gebührenanteile manchmal separat aufgeführt – häufig aber nicht transparent. Passengers Friend analysiert die genaue Zusammensetzung Ihres Ticketpreises und fordert den korrekten Betrag ein.

Herausfinden, wie viel Ihnen zusteht

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IHR VORTEIL

Warum Passengers friend – und nicht selbst bei der Airline anfragen?

Direkte Anfragen beim Airline-Kundenservice für Steuerrückerstattungen scheitern häufig oder werden abgewimmelt. Passengers friend kennt die richtigen Stellen und Argumente.

Selbst bei Airline anfragen ✈ Passengers friend Gar nichts tun
× Oft abgewimmelt oder ignoriert ✓ Kennt die richtigen Stellen × Geld bleibt bei Airline
× Weiß oft nicht, welcher Betrag korrekt ist ✓ Analysiert korrekten Betrag × Anspruch verfällt nach 3 Jahren
× Kein Druck auf Airline bei Ablehnung ✓ Setzt durch – notfalls per Klage × Kein Aufwand, aber kein Geld

IHR WEG ZUR ERSTATTUNG

So funktioniert die Rückforderung mit Passengers friend

Passengers friend macht den Prozess so einfach wie möglich. Sie liefern die Daten – wir erledigen den Rest.

1
Flugdaten einreichen
Geben Sie Ihre Flugdaten (Buchungsnummer, Strecke, Datum) und den Grund des Nichtantritts im Online-Formular ein – dauert etwa 2 Minuten, kostenlos und unverbindlich.
2
Kostenlose Prüfung durch Passengers friend
Unser Team analysiert Ihren Fall: Welche Steuern und Gebühren sind erstattungsfähig? Wie hoch ist der korrekte Betrag? Wir informieren Sie über das Ergebnis.
3
Durchsetzung gegenüber der Airline
Passengers friend stellt den Antrag bei der Airline und setzt die Rückerstattung durch – schriftlich, hartnäckig, konsequent. Auch wenn die Airline zunächst ablehnt.
4
Auszahlung auf Ihr Konto
Die erstatteten Steuern und Gebühren werden nach Abzug der 25 % Erfolgsprovision direkt auf Ihr Konto überwiesen. Kein Erfolg = keine Kosten.

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

  • 📧Buchungsbestätigung oder E-Ticket mit Buchungsnummer
  • 💳Zahlungsnachweis (Kontoauszug oder Kreditkartenabrechnung)
  • 📋Stornierungsbestätigung (falls vorhanden)
  • 📄Eventuell: Korrespondenz mit der Airline zur Rückerstattungsanfrage

KUNDENBEWERTUNGEN

Das sagen unsere Kunden

4,4
★★★★★
Basierend auf 191 Google-Bewertungen
Verifiziert auf
Google Reviews
Stefan M.
vor 3 Wochen
★★★★★

"„Ich hatte ein Non-Refundable-Ticket und dachte, ich hätte überhaupt keinen Anspruch. Passengers Friend hat mir erklärt, dass die Steuern trotzdem zurückkommen – und 87 € zurückgeholt.""

Steuern & Gebühren · Non-Refundable
Ralf M.
vor 5 Wochen
★★★★★

"Flug nach New York storniert – Airline hat nur einen Bruchteil der Steuern erstattet. Passengers Friend hat den Differenzbetrag für mich eingefordert: 210 € zusätzlich.

Steuern & Gebühren · Stornierung
Petra W.
vor 2 Monaten
★★★★★

"Den Rückflug habe ich nicht genutzt, die Airline hat aber Steuern und Gebühren einfach einbehalten. Passengers Friend hat das korrigiert – schnell und ohne Aufwand für mich."

Steuern & Gebühren · Rückflug nicht genutzt
Thomas B.
vor 8 Wochen
★★★★★

"Ich hatte den Anspruch fast vergessen – Flug war vor 2 Jahren. Passengers Friend hat trotzdem noch 140 € für die Steuern zurückgeholt. Sehr professionell."

Steuern & Gebühren · 2 Jahre zurück

HÄUFIGE FRAGEN

Alles zu Steuern und Gebühren bei Nichtantritt

Im Ticketpreis sind verschiedene staatliche Steuern und Flughafengebühren enthalten, die die Airline nur dann tatsächlich zahlen muss, wenn der Passagier auch wirklich fliegt. Tritt ein Passagier nicht an, fallen diese Kosten für die Airline gar nicht an – das Geld darf die Airline also nicht einbehalten. Das gilt unabhängig davon, ob das Ticket erstattungsfähig ist oder nicht.

In Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem der nicht angetretene Flug stattfand. Ein Flug aus dem Jahr 2023 kann also noch bis zum 31. Dezember 2026 geltend gemacht werden. Je früher Sie handeln, desto besser.

Sie können direkt bei der Airline anfragen – viele haben ein Rückerstattungsformular auf ihrer Website. Allerdings werden Anfragen häufig ignoriert, abgelehnt oder mit zu geringen Beträgen beantwortet. Passengers Friend übernimmt den gesamten Prozess: Prüfung des korrekten Betrags, Anfrage bei der Airline, Nachverfolgung und Durchsetzung – auch im Streitfall.

Ja. Für den nicht genutzten Rückflug stehen Ihnen die entsprechenden Steuern und Gebühren zurück. Manche Airlines streichen bei einer Hin- und Rückflugbuchung auch das Rückflug-Ticket automatisch, wenn der Hinflug nicht angetreten wird – auch hier kann Passengers Friend helfen.

Die Prüfung ist vollständig kostenlos. Im Erfolgsfall berechnen wir 25 % Provision (inkl. MwSt.) vom erstatteten Betrag – einer der niedrigsten Provisionen aller deutschen Anbieter. Kein Erfolg = keine Gebühr.

Ja. Häufig werden Teilbeträge zurückerstattet, der Rest aber einbehalten. Passengers Friend prüft, ob der erstattete Betrag korrekt ist – und fordert die Differenz für Sie nach. Das lohnt sich besonders bei internationalen Flügen mit hohen Steueranteilen.

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