Entschädigung nach der
EU-Fluggastrechte-Verordnung

Prüfe schnell und unverbindlich Deinen Anspruch auf Entschädigung.

EU-Passengerrightsregulation is the basis for compensation in case of flight problems.

In der EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 sind die Rechte von Reisenden für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen bei Flugproblemen geregelt. Falls Dein Flug verspätet, umgeleitet oder ausgefallen ist, hast Du oftmals Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person sowie Versorgungsleistungen am Flughafen durch die Airline.

In diesem Fall sind wir für Dich da. Wir helfen Dir dabei, Deine Ansprüche geltend zu machen und Deine rechtmäßige Entschädigung zu erhalten.

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Deine Passagierrechte bei Flugproblemen

Bei Flugverspätungen von mehr als 3 Stunden, Flugausfall oder Überbuchung hast Du das Recht auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der zurückgelegten Flugdistanz.

Verzögert sich Dein Flug um mehrere Stunden, hast Du Anspruch auf Betreuungsleistungen wie z.B. Erfrischungsgetränke, Essen, Übernachtung inklusive Transfer und Kommunikationsmöglichkeiten. Einen Anspruch auf Betreuungsleistungen hast Du in folgenden Fällen:

  • Ab mehr als 2 Stunden Wartezeit am Abflughafen bei einer Flugstrecke bis zu 1500 km
  • Ab mehr als 3 Stunden Wartezeit am Abflughafen bei Flügen innerhalb der EU mit einer Flugdistanz von mehr als 1500 km
  • Bei allen Flügen mit einer Flugstrecke von 1500 und 3500 km
  • Bei mehr als 4 Stunden Wartezeit bei Flugdistanzen von mehr als 3500 km

Ist Dein Flug ausgefallen oder Dir wurde das Boarding verweigert, hast Du Recht auf Ersatzbeförderung, damit Du schnellstmöglich ans Ziel kommst. Bei einer Stornierung des Fluges steht Dir laut EU-Fluggastrechteverordnung die Erstattung des Ticketpreises zu

Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechte-Verordnung:

  • Flüge innerhalb der EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden.
  • Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden.
  • Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden.

Die Bedeutung der EU-Fluggastrechte-Verordnung

Bevor die EU eine einheitliche Regelung für Fluggastrechte gefunden hat, wurden Entschädigungen und Betreuungsleistungen uneinheitlich oder gar nicht geregelt. Durch Schadensersatzklagen vor Gericht, konnten Reisende ihre Entschädigung bekommen. Dies war kompliziert, da ein konkreter Schaden nachgewiesen werden musste. Die Folge war eine geringe Verurteilungsquote und das damit verbundene mangelnde Interesse der Fluggesellschaften an der uneinheitlichen Entschädigungsregelung etwas zu ändern.

Durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung wurde für die Fluggesellschaften ein Anreiz geschaffen, ihren Service und die Kundenzufriedenheit zu verbessern. Die aktuelle Fluggastrechteverordnung (261/2004) löste die Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ab.

Folgende Neuerungen sind dadurch in Kraft getreten:

    • Die Entschädigungszahlungen wurden erhöht und gelten jetzt auch für Flugverspätungen.
    • Unterschiede zwischen verschiedenen Flugarten und Pauschalreisen wurden aufgehoben.
    • Die Anzahl der betroffenen Flugstrecken wurde erhöht, da auch Flüge in die EU betroffen sind
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ZU DEINEM RECHT!

Dein Flug war verspätet, wurde annulliert oder Du durftest nicht mitfliegen? Dann hast Du wahrscheinlich Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600,00 € pro Person. Prüfe in weniger als 3 Minuten Deinen Anspruch!

Kurz und Knapp

In der EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 sind die Rechte der Reisenden für Ausgleichs- und Betreuungsleistungen bei Flugproblemen geregelt. Falls Dein Flug verspätet, umgeleitet oder ausgefallen ist, hast Du Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person sowie Betreuungsleistungen durch die Airline während der Wartezeit am Flughafen.

Die EU-Fluggastrechteverordnung findet in folgenden Fällen seine Anwendung:

◦ Flüge innerhalb der EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden
◦ Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden
◦ Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden

Durch die EU-Fluggastrechteverordnung wurde für die Fluggesellschaften ein Anreiz geschaffen, ihren Service und die Kundenzufriedenheit in Bezug auf Pünktlichkeit zu verbessern. Die aktuelle Fluggastrechteverordnung (261/2004) löste die Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ab.

Über uns

Passengers friend hat sich auf die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen, -ausfällen und verweigerter Beförderung spezialisiert. Die Grundidee beruht auf der Feststellung, dass Du als Reisender zwar per EU-Gesetz Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hast, aber in der Realität Schwierigkeiten hast, diese gegenüber der Airline durchzusetzen. Passengers friend arbeitet bereits mit über 2200 Reisebüros zusammen, gemeinsam verhelfen wir Dir zu Deinem Recht. Wir setzen Deine Entschädigung durch oder unser Service ist für Dich komplett kostenlos!