Du planst Deine nächste Reise? Sicher jetzt Deine Flüge mit Passengers friend Gold ab.

Überblick

Wir setzen Deine Reisepreiserstattung durch

Die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter zahlen nicht? Dir wird nur ein Gutschein oder eine Umbuchung angeboten? Passengers friend setzt Dein Recht durch und fordert den Reisepreis bei der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter ein!

Geld zurück bei Reisestorno

Die aktuelle Krise hat auf die Reisebranche gravierende Auswirkungen. Ins Auge fällt dabei, dass im Fall von gestrichenen Flügen oder stornierten Reisen nur noch wenige Airlines bzw. Reiseveranstalter die Möglichkeit der Ticketpreis-Erstattung anbieten und zumeist auf die momentan umstrittene Gutschein-Lösung setzen.

Was für Reiseveranstalter und Fluggesellschaften mit Sicherheit eine gute Lösung ist, stellt Reisende vor ein großes Problem

Reisende haben den Urlaub in dem Vertrauen gebucht, im Falle einer Absage der Reise, die Reisekosten zurückzubekommen. Viele Kunden sind in der aktuellen Situation ebenfalls genauso dringend auf liquide Mittel angewiesen wie Unternehmen. Daher möchte Passengers friend diesen Menschen helfen und bei der Erstattung des Reisepreises unterstützen.

Viele Reisende wissen gar nicht, dass sie auf eine Auszahlung des ursprünglich gezahlten Reisepreises bestehen können. Laut Artikel 8 der EU-Fluggastrechteverordnung müssen Reisende einen Gutschein nicht annehmen, sondern haben das Recht auf Wahlfreiheit. Auch wenn die Reise aufgrund der aktuellen Pandemie ausfällt, haben Reisende Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.

Häufige Fragen zur Reisepreiserstattung

Die Rechte von Reisenden sind in der EU-Fluggastrechteverordnung klar geregelt. Reisende haben das Recht zwischen einer Ersatzbeförderung bzw. Umbuchung oder der Ticketpreiserstattung zu wählen. Die Airline ist dazu verpflichtet, Reisenden innerhalb von 7 Tagen den Ticketpreis zurückzuerstatten.

Nein, Reisende müssen bei einer Flugannullierung keine Gutscheine akzeptieren. Die Wahl zwischen einem Gutschein bzw. einer Umbuchung oder der Erstattung des Ticketpreises obliegt weiterhin dem Fluggast. In den vergangenen Tagen haben Fluggesellschaften zunehmend versucht, die Erstattung in Form von Gutscheinen durchzusetzen. Die neuen Leitlinien der EU-Kommission für Fluggastrechte legen eindeutig fest, dass bei Flügen, die in der EU starten oder bei denen die ausführende Airline ihren Hauptsitz in der EU hat, dem Kunden die Wahl zwischen einer Erstattung des Ticketpreises, einer Ersatzbeförderung oder einer Umbuchung gelassen werden muss.

Passengers friend arbeitet erfolgsbasiert. Wenn wir für Sie nicht erfolgreich sein sollten, entstehen Ihnen auch keine Kosten. Reisende tragen damit keinerlei Kostenrisiko. Alle erforderlichen Kosten für die Abwicklung werden von uns übernommen. Nur im Erfolgsfall wird eine Erfolgsprovision in Höhe von 36 % (inkl. MwSt.) fällig.

Kosten für Sitzplätze, Gepäck oder Mahlzeiten an Bord sind Bestandteil des Flugpreises. Kommt es zu einem Flugausfall, muss die Airline auch diese Kosten erstatten.

Akkor

Unsere Reiserechtsexperten sind über die aktuellsten europäischen und nationalen Flug- und Reiserechtsprechungen informiert. Aufgrund der juristischen Kompetenz kann eine solide Einschätzung der Erfolgsaussicht bei Reisepreiserstattungen abgegeben werden. Wir nehmen Ihnen oder Ihren Kunden die Arbeit ab und erhöhen durch unser Fachwissen die Erfolgschancen.

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Leider nein. Mit der Annahme eines Gutscheins oder der Einwilligung in eine Umbuchung sind die Ticketkosten abgegolten. Passengers friend kann leider keine weiteren Zahlungen für Sie zurückholen.

Die Reisepreiserstattung erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens. Die Dauer der Bearbeitung hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von den Einzelheiten des jeweiligen Falles, der Fluggesellschaft und der Bearbeitung der Gerichte. Daher ist eine genaue Zeitangabe leider nicht möglich. Wir tun unser Bestes, um Ihren Fall so schnell wie möglich durchzusetzen.

Nein. Falls der Flug seitens des Passagiers aufgrund der aktuellen Lage storniert wird, haben Reisende keinen Anspruch auf eine Erstattung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung.