Flugzeitenänderungen stellen für Reisende ein großes Ärgernis dar. Wenn Sie einen Flug gebucht haben, gehen Sie davon aus, dass dieser auch zu geplanter Zeit stattfindet. Doch häufig ändern Airlines kurz vor Abflug die Flugzeiten. Oftmals wählt man die Uhrzeit des Abfluges bewusst und entscheidet sich eventuell sogar für einen teureren Flug. Besonders ärgerlich ist es, wenn durch die Flugzeitenänderung Urlaubszeit verloren geht.
Reisende bekommen die Willkür von Fluggesellschaften häufig zu spüren. Kurz vor Abflug erhalten Sie eine Information über die Flugzeitenänderung. Die Mitteilung ist hier definitiv zu spät erfolgt. Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2014 schreibt für Flugverlegungen und Flugzeitenänderungen klare Regeln vor.
In vielen Fällen haben Sie bei einer Flugzeitenänderung Anspruch auf eine Erstattung von bis zu 600 € pro Person.
Maßgeblich für das Recht auf Entschädigung ist der Zeitpunkt, an dem Sie über die Flugzeitenänderung informiert wurden.
Informiert die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter in einem Zeitraum zwischen 0 bis 7 Tagen vor dem Abflug über die Flugzeitenänderung besteht Anspruch, wenn:
Informiert die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter zwischen 8 bis 14 Tagen vor Flugdatum besteht Anspruch, wenn:
Sie sind sich nicht sicher, ob alle Bedingungen erfüllt sind? Gerne prüfen wir für Sie Ihren Anspruch auf eine Erstattung:
Flugverlegungen sind mit großem Stress verbunden. Trotzdem sollten Sie versuchen ruhig zu bleiben und einen kühlen Kopf zu bewahren. Folgen Sie einem einfachen Plan:
Wenn Sie über Flugzeitenänderung per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt wurden, können Sie Ihren Flug umbuchen oder stornieren. Der neue Flug kann eine unterschiedliche Anzahl an Umstiegen haben oder an einem anderen Tagstattfinden. Der Ticketpreis darf bei dem neuen Flug jedoch nicht höher sein. Wenn Sie über die Flugzeitenänderung erst am Flughafen erfahren, zögern Sie nicht, Ihr Recht auf Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Es kann vorkommen, dass die Abflugpläne nicht sorgfältig erstellt werden und die Abflugzeiten vor Abflug noch geändert werden. Gilt die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2014 – können Sie im Fall einer Flugzeitenänderung bis zu 600 € erstattet bekommen.
Bei einer Flugzeitenänderung haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 bildet hierfür die rechtliche Grundlage. Ab einer Wartezeit von 2 Stunden am Flughafen haben Sie zudem Anspruch auf Betreuungsleistungen durch die Fluggesellschaft. Die Verjährungsfrist für Flugzeitenänderungen beträgt 3 Jahre nach Flugdatum.
Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei zusammen gebuchten Reiseleistungen. In den meisten Fällen besteht diese aus einem Flug und einer Unterkunft. Wenn die Airline Ihren Flug verschiebt, haben Sie in vielen Fällen auch bei einer Pauschalreise Anspruch auf eine Erstattung von bis zu 600 € pro Person.
Bei einer Flugzeitänderung haben Sie genug Stress. Da müssen Sie sich nicht noch im Nachhinein um die Erstattung Ihrer Kosten kümmern. Dafür sind wir da. Wir rütteln die Fluggesellschaften auf und fordern mithilfe von Anwälten die Ihnen zustehenden Entschädigungszahlungen ein.