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Entschädigung bei

Flugverlegung

Flugzeitenänderungen stellen für Reisende ein großes Ärgernis dar. Wenn Sie einen Flug gebucht haben, gehen Sie davon aus, dass dieser auch zu geplanter Zeit stattfindet. Doch häufig ändern Airlines kurz vor Abflug die Flugzeiten. Oftmals wählt man die Uhrzeit des Abfluges bewusst und entscheidet sich eventuell sogar für einen teureren Flug. Besonders ärgerlich ist es, wenn durch die Flugzeitenänderung Urlaubszeit verloren geht. In der Regel sind Sie in solchen Fällen allerdings nicht hilflos, sie haben meistens ein Anrecht auf eine Entschädigung bis zu 600 €. Passengers friend hilft Ihnen, Ihre Entschädigung bei Flugzeitänderungen zu erhalten.

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Worauf beruht Ihr Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugzeitenänderung?

Reisende bekommen die Willkür von Fluggesellschaften häufig zu spüren. Kurz vor Abflug erhalten Sie eine Information über die Flugzeitenänderung. Die Mitteilung ist hier definitiv zu spät erfolgt. Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2014 schreibt für Flugverlegungen und Flugzeitenänderungen klare Regeln vor.

In vielen Fällen haben Sie bei einer Flugzeitenänderung Anspruch auf eine Erstattung von bis zu 600 € pro Person.

Wovon hängt die Höhe der Entschädigungszahlung bei einer Flugzeitenänderung ab?

Maßgeblich für das Recht auf Entschädigung ist der Zeitpunkt, an dem Sie über die Flugzeitenänderung informiert wurden.

Werden Sie erst bis zu sieben Tage vor Abflug über die Zeitänderung informiert und der Flug startet mehr als eine Stunde früher oder landet zwei Stunden später am Zielort, haben Sie ein Anrecht auf die volle Entschädigungszahlung.

Wenn Sie acht bis vierzehn Tage vor Abflug über die Flugverlegung informiert werden und der Flug mehr als zwei Stunden früher startet oder mehr als vier Stunden später am Zielort ankommt, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung. In diesem Fall steht Ihnen aber lediglich 50 % der gesamten Entschädigungssumme zu.

Hat Sie Ihre zuständige Fluggesellschaft oder Ihr zuständiger Reiseveranstalter bereits 14 Tage oder länger vor Abflug über die Zeitänderung informiert, haben Sie leider keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. 

Hier nochmal ein Überblick über die bestehenden Regeln zur Entschädigung bei Flugzeitänderungen:

Der Anspruch ist abhängig vom Zeitpunkt der Mitteilung und Dauer der Verlegung:

  • 0 bis 7 Tage vor Abflug – Anspruch auf Entschädigung besteht (wenn Abflug eine Stunde früher oder Landung zwei Stunden später erfolgt)
  • 8 bis 14 Tage vor Abflug – Anspruch auf Entschädigung besteht (wenn Abflug zwei Stunden früher oder Landung vier Stunden später erfolgt)
  • Mehr als 14 Tage vor Abflug – kein Anspruch

Wann haben Sie ein Recht auf eine Entschädigung im Fall einer Flugverlegung?

Ob Sie ein Anrecht auf eine Entschädigung bei einer Flugzeitenänderung haben, ist abhängig von dem Zeitpunkt, an dem die zuständige Airline oder der Reiseveranstalter Sie über die Änderung informiert hat. Die Anzahl der Stunden, die Ihr Flug nach vorne oder nach hinten verschoben wurde, muss ebenfalls berücksichtigt werden.

Wollen Sie Ihren Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugzeitenänderung geltend machen? Dann müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen, um einen Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugzeitenänderung zu haben:

  • Sie sollten rechtzeitig eingecheckt haben.
  • Ihr Flug ist nicht mehr als 3 Jahre her.
  • Ihr Flug ist in der EU gestartet (jede Airline) oder in der EU gelandet (die Airline hat Ihren Sitz in der EU).

Wie wurden Sie über die Flugzeitenänderung informiert?

Ihre zuständige Airline oder Ihr Reiseveranstalter ist in der Pflicht, Ihnen die Flugzeitenänderungen deutlich mitzuteilen. Das bedeutet, dass Sie entweder telefonisch, per SMS oder schriftlich per E-Mail über die Zeitänderung informiert werden müssen. Eine Mitteilung über z. B. eine App, bei welcher die Mitteilung über die Zeitänderung sofort verschwindet oder nur schwer zu finden ist, ist unzulässig.

So hoch ist Ihr Anspruch auf Entschädigung:

Flugzeitenänderung bei außergewöhnlichen Umständen

Erfolgt eine Flugzeitenänderung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen wie z. B. wegen eines Sturms, haftet die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter nicht und Passagiere haben keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.

In diesem Fall ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich für die Zeitänderung, da die Ursache der Störung außerhalb ihres Handels erfolgte.

Was ein außergewöhnlicher Umstand ist und wann Sie in solchen Fällen einen Anspruch auf eine Entschädigung haben, erfahren Sie hier: Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen

leuchtende Glühbirne - Tipps: Was ist bei einer Flugverlegung zu tun Tipps: Was ist bei einer Flugverlegung zu tun: akzeptieren oder nicht akzeptieren?

Flugverlegungen sind mit großem Stress verbunden. Trotzdem sollten Sie versuchen ruhig zu bleiben und einen kühlen Kopf zu bewahren. Folgen Sie einem einfachen Plan:

Wenn Sie über Flugzeitenänderung per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt wurden, können Sie Ihren Flug umbuchen oder stornieren. Meistens kommen viele Airlines den Fluggästen bei Flugverlegungen entgegen. In der Regel besteht oft die Möglichkeit den Flug entweder auf dieselbe oder auf eine andere Airline umzubuchen. Werden Sie selber aktiv und informieren Sie sich, welche Alternativflüge Ihnen zur Verfügung stehen.

Der neue Flug kann eine unterschiedliche Anzahl an Umstiegen haben oder an einem anderen Tagstattfinden. Der Ticketpreis darf bei dem neuen Flug jedoch nicht höher sein. Wenn Sie über die Flugzeitenänderung erst am Flughafen erfahren, zögern Sie nicht, Ihr Recht auf Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

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Über uns

Passengers friend hat sich auf die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen, -ausfällen und verweigerter Beförderung spezialisiert. Die Grundidee beruht auf der Feststellung, dass Sie als Reisender zwar per EU-Gesetz Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, aber in der Realität Schwierigkeiten haben, diese gegenüber der Airline durchzusetzen. Passengers friend arbeitet bereits mit über 2200 Reisebüros zusammen, gemeinsam verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht. Wir setzen Ihre Entschädigung durch oder unser Service ist für Sie komplett kostenlos!

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