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Entschädigung bei einer

Flugumleitung

Mann steht neben Wegweiser - Entschädigungsanspruch bei Flugumleitung

Sie sitzen im Flieger und plötzlich kommt die Durchsage, dass der Flug umgeleitet wird. Statt am geplanten Ankunftsort, landet man ganz woanders. Wenn es zu einer Flugumleitung kommt, sind viele Passagiere verunsichert, ob sie für die Unannehmlichkeiten eine Entschädigung von der Airline fordern können. Passengers friend fordert mithilfe unserer Reiserechtsexperten die Ihnen zustehende Entschädigungszahlung bei der Fluggesellschaft ein.

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Sie erhalten Ihre Entschädigung. Sofern Ihr Anspruch berechtigt ist, überweisen wir Ihnen Ihr Geld. Die Angelegenheit ist damit für Sie erledigt.

Diese Rechte haben Sie bei einer Flugumleitung:

Manchmal kommt es vor, dass Flüge umgeleitet werden und an einem anderen Flughafen mit einer Verspätung landen müssen. Falls Sie mindestens 3 Stunden verspätet am ursprünglichen Zielort ankommen, haben Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Bei der Berechnung der Verspätung ist die Ankunftszeit am ursprünglichen Zielort relevant.

Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Flugdistanz:

  • Für Flüge mit einer Distanz bis zu 1500 km erhalten Sie eine Entschädigung von bis zu 250 Euro.
  • Für Flüge mit einer Distanz von 1500 km – 3500 km erhalten Sie eine Entschädigung von bis zu 400 Euro.
  • Für Flüge mit einer Distanz ab 3500 km erhalten Sie eine Entschädigung von bis zu 600 Euro.

Leistungen die Ihnen bei einer Flugumleitung zustehen:

Wenn der Flug mehr als 3 Stunden verspätet ist, haben Sie das Recht auf Betreuungsleistungen wie z.B. Mahlzeiten, Erfrischungsgetränke, zwei Telefonate oder E-Mails. Landet das Flugzeug an einem anderen Flughafen, muss die Fluggesellschaft Sie zu ihrem ursprünglichen Ankunftsort transportieren. Falls Sie sich selbst um die Ersatzbeförderung kümmern müssen, bewahren Sie bitte alle Belege und Quittungen auf. Sie können Ihre Ausgaben der Airline nachträglich in Rechnung stellen.

Infografik Reichweite Entschädigungssumme

Auf diese Weise prüfen und fordern Sie Ihre Entschädigung:

Geben Sie einfach Ihre Flugnummer und Ihr Flugdatum in unser Antragsformular ein. Sie beauftragen uns innerhalb von zwei Minuten mit der Prüfung Ihres Anspruchs auf Entschädigung. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Nur im Erfolgsfall behalten wir eine Provision in Höhe von 36 % ein.

Flugumleitungen sind ärgerlich. Neben der Frage nach einer Entschädigung, stellt sich zudem häufig die Frage, warum Flüge umgeleitet werden.

Gründe, warum ein Flug umgeleitet wird

Flüge können aus verschiedenen Gründen umgeleitet werden. Darunter fallen z.B.:

  • Flughafensperrung
  • Notarzteinsatz
  • Unwetter
  • Nachtflugverbot

Das Nachtflugverbot:

Unter den häufigsten Gründen für eine Umleitung ist das Nachtflugverbot. Wenn Ihr Flug umgeleitet wurde, haben Sie auf jeden Fall Anspruch auf eine Ersatzbeförderung zum ursprünglichen Flughafen. Das bedeutet, dass die Airline dafür sorgen muss, dass Sie Ihren Zielflughafen erreichen. Kümmert sich die Airline nicht darum, können Sie sich selbst eine Beförderung zum Zielflughafen buchen. Folgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Flughäfen nachts nicht angeflogen werden dürfen:

Lübeck
von 23:30 Uhr bis 05:30 Uhr
Dresden
von 23:30 Uhr bis 5:30 Uhr
Hamburg
von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Frankfurt am Main
von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr
Bremen
von 22:30 Uhr bis 6:00 Uhr
Saarbrücken
von 22:30 Uhr bis 6:00 Uhr
Berlin-Tegel
von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Karlsruhe/Baden-Baden
von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Niederrhein
von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Stuttgart
von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Dortmund
von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Friedrichshafen
von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Düsseldorf
von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Memmingen
von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Leipzig/Halle
von 23:30 Uhr bis 5:30 Uhr
München
von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr

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Kurz & Knapp:

Über uns

Passengers friend hat sich auf die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen, -ausfällen und verweigerter Beförderung spezialisiert. Die Grundidee beruht auf der Feststellung, dass Sie als Reisender zwar per EU-Gesetz Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, aber in der Realität Schwierigkeiten haben, diese gegenüber der Airline durchzusetzen. Passengers friend arbeitet bereits mit über 2200 Reisebüros zusammen, gemeinsam verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht. Wir setzen Ihre Entschädigung durch oder unser Service ist für Sie komplett kostenlos!

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