Sie sitzen im Flieger und plötzlich kommt die Durchsage, dass der Flug umgeleitet wird. Statt am geplanten Ankunftsort, landet man ganz woanders. Wenn es zu einer Flugumleitung kommt, sind viele Passagiere verunsichert, ob sie für die Unannehmlichkeiten eine Entschädigung von der Airline fordern können. Passengers friend fordert mithilfe unserer Reiserechtsexperten die Ihnen zustehende Entschädigungszahlung bei der Fluggesellschaft ein.
Manchmal kommt es vor, dass Flüge umgeleitet werden und an einem anderen Flughafen mit einer Verspätung landen müssen. Falls Sie mindestens 3 Stunden verspätet am ursprünglichen Zielort ankommen, haben Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Bei der Berechnung der Verspätung ist die Ankunftszeit am ursprünglichen Zielort relevant.
Wenn der Flug mehr als 3 Stunden verspätet ist, haben Sie das Recht auf Betreuungsleistungen wie z.B. Mahlzeiten, Erfrischungsgetränke, zwei Telefonate oder E-Mails. Landet das Flugzeug an einem anderen Flughafen, muss die Fluggesellschaft Sie zu ihrem ursprünglichen Ankunftsort transportieren. Falls Sie sich selbst um die Ersatzbeförderung kümmern müssen, bewahren Sie bitte alle Belege und Quittungen auf. Sie können Ihre Ausgaben der Airline nachträglich in Rechnung stellen.
Die EU-Fluggastrechteverordnung Nr.261/2004 regelt die Entschädigungszahlungen bei allen Flügen, die von einem europäischen Flughafen starten.
Bei Flügen, die außerhalb der EU starten, sieht die Rechtslage jedoch anders aus: Der Zielflughafen muss sich bei der Landung innerhalb der EU befinden und die ausführende Fluggesellschaft muss ihren Hauptsitz in der EU haben.
Geben Sie einfach Ihre Flugnummer und Ihr Flugdatum in unser Antragsformular ein. Sie beauftragen uns innerhalb von zwei Minuten mit der Prüfung Ihres Anspruchs auf Entschädigung. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Nur im Erfolgsfall behalten wir eine Provision in Höhe von 36 % ein.
Flugumleitungen sind ärgerlich. Neben der Frage nach einer Entschädigung, stellt sich zudem häufig die Frage, warum Flüge umgeleitet werden.
Flüge können aus verschiedenen Gründen umgeleitet werden. Darunter fallen z.B.:
Unter den häufigsten Gründen für eine Umleitung ist das Nachtflugverbot. Wenn Ihr Flug umgeleitet wurde, haben Sie auf jeden Fall Anspruch auf eine Ersatzbeförderung zum ursprünglichen Flughafen. Das bedeutet, dass die Airline dafür sorgen muss, dass Sie Ihren Zielflughafen erreichen. Kümmert sich die Airline nicht darum, können Sie sich selbst eine Beförderung zum Zielflughafen buchen. Folgende Tabelle zeigt Ihnen, welche Flughäfen nachts nicht angeflogen werden dürfen:
Lübeck - von 23:30 Uhr bis 05:30 Uhr | Dresden - von 23:30 Uhr bis 5:30 Uhr |
Hamburg -von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr | Frankfurt am Main - von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr |
Bremen - von 22:30 Uhr bis 6:00 Uhr | Saarbrücken - von 22:30 Uhr bis 6:00 Uhr |
Berlin-Tegel - von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr | Karlsruhe/Baden-Baden - von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr |
Niederrhein - von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr | Stuttgart - von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr |
Dortmund - von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr | Friedrichshafen - von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr |
Düsseldorf - von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr | Memmingen - von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr |
Leipzig/Halle - von 23:30 Uhr bis 5:30 Uhr | München - von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr |
Bei einer Flugumleitung muss der Reisende eine Verspätung von mindestens 3 Stunden haben, bevor Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Mit Passenger friend können Sie Ihren Anspruch prüfen und geltend machen. Dabei ist die Ankunft am ursprünglichen Zielort entscheidend.
Je nach Flugdistanz könnte die Entschädigung bis zu 600 € betragen. Außerdem haben Sie das Recht auf Versorgungsleistungen, wie z.B. Mahlzeiten, Getränke und Kommunikationsmöglichkeiten. Wenn Ihr Flug umgeleitet wurde, haben Sie auf jeden Fall Anspruch auf eine Ersatzbeförderung zum ursprünglichen Flughafen.
Zu den häufigsten Gründen zählt das Nachtflugverbot. In vielen Fällen erreicht der Flug seinen ursprünglichen Zielflughafen vor dem Beginn des Nachtflugverbots nicht. In diesem Fall werden Flugzeuge zum nächstgelegenen Flughafen umgeleitet.