Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug
Im Falle eines verpassten Anschlussfluges hast Du oftmals Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Passengers friend überprüft anhand Deiner Flugdaten, ob Dir bei eine Entschädigung zusteht und setzt Deine Rechte durch:
Besonders bei längeren Reisen in weit entfernte Länder, ist es häufig nicht möglich eine Direktverbindung zu buchen. Besonders ärgerlich ist es, wenn der Zubringerflug Verspätung hat und Du deshalb den Anschlussflug verpasst.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Rückerstattung:
- Die Verspätung am endgültigen Zielort muss mindestens 3 Stunden betragen.
- Es wurde eine ausreichende Umsteigezeit eingeplant.
- Die Flüge müssen zusammen gebucht worden sein: Wenn alle Flüge in einer Buchung gekauft wurden, ist die Airline dafür verantwortlich, dass Du pünktlich am Zielort ankommst. Das gilt auch dann, wenn die Flüge von verschiedenen Airlines durchgeführt werden.
- Der Zubringerflug ist in der EU oder außerhalb der EU gestartet, aber in der EU gelandet und wurde von einer Fluggesellschaft mit einem Hauptsitz in der EU durchgeführt.
Das solltest Du tun, wenn Du Deinen Anschlussflug verpasst hast
- Schriftliche Bestätigung von der Airline anfordern.
- Die wichtigsten Beweise sammeln wie z.B. Ticket und Flugplan abfotografieren.
Diese Rechte haben Reisende bei verpasstem Anschlussflug
Lange Wartezeiten am Flughafen
Ist der Flug mindestens 2 Stunden verspätet, hast Du einen Anspruch auf Betreuungsleistungen vor Ort in Form von Speisen und Getränken.
Flug verspätet sich mehr als 3 Stunden
Verpasst Du Deinen Anschlussflug, weil der Zubringerflug eine Verspätung hatte und Du mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Zielort ankommst, hast Du laut EU-Fluggastrechteverordnung einen Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 € pro Person.
Flug verschiebt sich auf den nächsten Tag
Wenn Du Deinen Anschlussflug verpasst hast oder er auf den nächsten Tag verschoben wurde, muss die Airline für die Kosten einer Hotelübernachtung sowie den Transport aufkommen.
Zeit ist Gold wert – plane richtig im Voraus
Plane ausreichend Umsteigezeit ein
Bist Du aus dem Flugzeug wirklich aussteigen kannst, dauert es meistens eine Weile. Das Flugzeug hat noch nicht die Parkposition erreicht, die Flugzeugtreppe lässt auf sich warten oder der Busshuttle steht noch nicht bereit. Plane für alle Eventualitäten, sowie Wege die zurückgelegt werden müssen, Zeit ein. Um sich schon im Vorfeld einen Überblick über Distanzen im Flughafen zu machen, empfehlen wir Dir Dich im Vorfeld der Reise den Lageplan des Flughafens anschauen. Somit lassen sich Wegezeiten besser einschätzen und Du erreichst schneller Dein Ziel.
Unnötige Zeitverluste sollten vermieden werden
Falls Du vor Deinem Anschlussflug noch eine Kleinigkeit für sich oder Freunde besorgen willst, behalte die Uhr im Auge. Das Flugzeug wartet nicht und Du hast die Verpflichtung, pünktlich am Gate zum Boarding zu erscheinen.
Häufige Fragen zu Entschädigung bei verpassten Anschlussflug
Wenn die Airline für Ihren verpassten Anschlussflug verantwortlich ist, hast Du laut der EU-Fluggastverordnung das Recht auf ein Entschädigungszahlung von bis 600 € pro Person. Ab 2 Stunden Verspätung hast Du zudem einen Anspruch auf Versorgungsleistungen. Wenn Du für den verpassten Anschlussflug selbst verantwortlich bist, hast Du leider keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der zurückgelegten Flugdistanz und kann maximal 600 € pro Person betragen.
Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt für alle Fluge, die an einem europäischen Flughafen starten. Dabei muss sich weder Zielflughafen in Europa befinden, noch muss es sich um eine europäische Airline handeln. Auch Passagiere die von einem außereuropäischen Flughafen starten, können bei einem verpassten Anschlussflug Anspruch auf eine Entschädigung haben. In diesem Fall muss sich jedoch der Zielflughafen innerhalb der EU befinden und zusätzlich muss die ausführende Airline ihren Hauptsitz in der EU haben.