Entschädigung bei einer Flugverlegung

Willst Du Deinen Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverlegung / Flugzeitenänderung geltend machen? Prüfe schnell und unverbindlich Deinen Anspruch auf Entschädigung.

Entschädigung bei einer Flugverlegung

Die Koffer sind gepackt, letzte Vorbereitungen abgeschlossen – die Vorfreude auf die Reise ist groß. Doch dann die überraschende Nachricht: Die Fluggesellschaft hat die Flugzeit geändert – deutlich früher, später oder auf einen ganz anderen Tag verlegt.

Solche kurzfristigen Änderungen stellen Reisende vor große Herausforderungen: Ungewissheit über Alternativen, organisatorischer Aufwand und mögliche Folgekosten.

In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Entschädigung.
Passengers Friend prüft den Fall und setzt den Anspruch durch – mit bis zu 600 € Rückerstattung.

Worauf beruht Dein Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugzeitenänderung?

Reisende bekommen die Willkür von Fluggesellschaften häufig zu spüren. Kurz vor Abflug erhältst Du eine Information über die Flugzeitenänderung. Die Mitteilung ist hier definitiv zu spät erfolgt. Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2014 schreibt für Flugverlegungen und Flugzeitenänderungen klare Regeln vor.

In vielen Fällen hast Du bei einer Flugzeitenänderung Anspruch auf eine Erstattung von bis zu 600 € pro Person.

Unterstützung bei Flugverlegung

Wovon hängt die Höhe der Entschädigungszahlung bei einer Flugzeitenänderung ab?

Deine Rechte bei einer Flugverlegung

Maßgeblich für das Recht auf Entschädigung ist der Zeitpunkt, an dem Du über die Flugzeitenänderung informiert wurdest.

Wirst Du erst bis zu sieben Tage vor Abflug über die Zeitänderung informiert und der Flug startet mehr als eine Stunde früher oder landet zwei Stunden später am Zielort, hast Du ein Anrecht auf die volle Entschädigungszahlung.

 

Wenn Du acht bis vierzehn Tage vor Abflug über die Flugverlegung informiert wist und der Flug mehr als zwei Stunden früher startet oder mehr als vier Stunden später am Zielort ankommt, hast Du ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung. In diesem Fall stehen Dir aber lediglich 50 % der gesamten Entschädigungssumme zu.

Hat Dich Deine zuständige Fluggesellschaft oder Dein zuständiger Reiseveranstalter bereits 14 Tage oder länger vor Abflug über die Zeitänderung informiert, hast Du leider keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.

Hier nochmal ein Überblick über die bestehenden Regeln zur Entschädigung bei Flugzeitänderungen:

Der Anspruch ist abhängig vom Zeitpunkt der Mitteilung und Dauer der Verlegung:

  • 0 bis 7 Tage vor Abflug – Anspruch auf Entschädigung besteht (wenn Abflug eine Stunde früher oder Landung zwei Stunden später erfolgt)
  • 8 bis 14 Tage vor Abflug – Anspruch auf Entschädigung besteht (wenn Abflug zwei Stunden früher oder Landung vier Stunden später erfolgt)
  • Mehr als 14 Tage vor Abflug – kein Anspruch

Wie wurdest Du über die Flugzeitenänderung informiert?

Ob Du ein Anrecht auf eine Entschädigung bei einer Flugzeitenänderung hast, ist abhängig von dem Zeitpunkt, an dem die zuständige Airline oder der Reiseveranstalter Dich über die Änderung informiert hat. Die Anzahl der Stunden, die Dein Flug nach vorne oder nach hinten verschoben wurde, muss ebenfalls berücksichtigt werden.

Diese Voraussetzungen  musst Du erfüllen, um einen Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugzeitenänderung zu haben:

  • Du solltest rechtzeitig eingecheckt haben.
  • Dein Flug ist nicht mehr als 3 Jahre her.
  • Dein Flug ist in der EU gestartet (jede Airline) oder in der EU gelandet (die Airline hat Ihren Sitz in der EU).

Deine zuständige Airline oder Dein Reiseveranstalter ist in der Pflicht, Dir die Flugzeitenänderungen deutlich mitzuteilen. Das bedeutet, dass Du entweder telefonisch, per SMS oder schriftlich per E-Mail über die Zeitänderung informiert werden musst. Eine Mitteilung über z. B. eine App, bei welcher die Mitteilung über die Zeitänderung sofort verschwindet oder nur schwer zu finden ist, ist unzulässig.

Flugzeitenänderung bei außergewöhnlichen Umständen

Erfolgt eine Flugzeitenänderung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen wie z. B. wegen eines Sturms, haftet die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter nicht und Passagiere haben keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.

In diesem Fall ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich für die Zeitänderung, da die Ursache der Störung außerhalb ihres Handels erfolgte.

Was ein außergewöhnlicher Umstand ist und wann Du in solchen Fällen einen Anspruch auf eine Entschädigung hast, erfährst Du hier: Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen

Tipps: Was ist bei einer Flugverlegung zu tun: akzeptieren oder nicht akzeptieren?

Flugverlegungen sind mit großem Stress verbunden. Trotzdem solltest Du versuchen ruhig zu bleiben und einen kühlen Kopf zu bewahren. Folge einem einfachen Plan:

Wenn Du über Flugzeitenänderung per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt wurdest, kannst Du Deinen Flug umbuchen oder stornieren. Meistens kommen viele Airlines den Fluggästen bei Flugverlegungen entgegen. In der Regel besteht oft die Möglichkeit den Flug entweder auf dieselbe oder auf eine andere Airline umzubuchen. Werde selber aktiv und informiere Dich welche Alternativflüge Ihnen zur Verfügung stehen.

 

Der neue Flug kann eine unterschiedliche Anzahl an Umstiegen haben oder an einem anderen Tagstattfinden. Der Ticketpreis darf bei dem neuen Flug jedoch nicht höher sein. Wenn Du über die Flugzeitenänderung erst am Flughafen erfährst, zögere nicht, Dein Recht auf Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Häufige Fragen zu Entschädigung bei Flugverlegungen und Flugzeitenänderungen

Es kann vorkommen, dass die Abflugpläne nicht sorgfältig erstellt werden und die Abflugzeiten vor Abflug noch geändert werden. Gilt die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2014 – können Sie im Fall einer Flugzeitenänderung bis zu 600 € erstattet bekommen.

Bei einer Flugzeitenänderung hast Du in vielen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 bildet hierfür die rechtliche Grundlage. Ab einer Wartezeit von 2 Stunden am Flughafen hast Du zudem Anspruch auf Betreuungsleistungen durch die Fluggesellschaft. Die Verjährungsfrist für Flugzeitenänderungen beträgt 3 Jahre nach Flugdatum.

Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei zusammen gebuchten Reiseleistungen. In den meisten Fällen besteht diese aus einem Flug und einer Unterkunft. Wenn die Airline Deinen Flug verschiebt, hast Du in vielen Fällen auch bei einer Pauschalreise Anspruch auf eine Erstattung von bis zu 600 € pro Person.