Entschädigung bei einem Flugausfall
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Letzte Besorgungen sind erledigt, die Koffer sind gepackt und die Vorfreude auf die anstehende Reise wächst. Doch plötzlich erhältst Du die Nachricht: Dein Flug wurde annulliert, der geplante Flug wird nicht durchgeführt. Die Absage durch die Airline ist der absolute Albtraum vieler Reisenden und kostet Nerven. Die große Ungewissheit, ob und wann es einen Ersatzflug gibt, wirft viele Fragen und Probleme auf. Mit Hilfe von Passengers friend bekommst Du bis zu 600 € zurück.
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Diese Rechte hast Du bei einem Flugausfall
Laut der EU Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 hast Du als Passagier das Recht auf eine Entschädigung, wenn Du von einer Flugverspätung oder Annullierung betroffen bist.
Wenn Dein Flug ausfällt oder mehr als 3 Stunden verspätet ist, hast Du Anspruch auf:
- Eine Erstattung des Flugpreises.
- Einen Rückflug zum ersten Abflugort und das zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
- Eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter ähnlichen Reisebedingungen.
Folgende Entschädigung steht Dir zu
Bei einem Flugausfall hängt die Entschädigung von bis zu 600 € von der Flugdistanz ab.
Außerdem ist es wichtig, in welchem Land das Flugzeug startet bzw. ob es sich um eine europäische Airline handelt.
Während Du am Flughafen wartest, gehören Betreuungsleistungen zu den Kompensationen, die Du bei einem Flugausfall zusätzlich zur Entschädigung bekommen musst. Diese sind für Passagiere besonders wichtig, wenn sie lange auf einen Ersatzflug warten müssen oder an einem Flughafen gestrandet sind, da der Anschlussflug annulliert wurde.
Gesetzlich festgelegte Betreuungsleistungen
- Ab 2 Stunden Wartezeit und einer Flugdistanz bis 1.500 km hast Du das Recht auf kostenlose Getränke, Essen und Kommunikationsleistungen.
- Ab 3 Stunden Wartezeit und einer Flugdistanz zwischen 1.500 km und 3.500 km hast Du das Recht auf kostenlose Getränke, Essen und Kommunikationsleistungen.
- Ab 4 Stunden Wartezeit und einer Flugdistanz ab 3.500 km hast Du das Recht auf kostenlose Getränke, Essen und Kommunikationsleistungen.
- Bei einem Abflug am nächsten Tag, hast Du unabhängig von der Flugdistanz das Recht auf eine Übernachtung im Hotel und Erstattung der Transferkosten.
Voraussetzungen für die Flugausfall-Entschädigung
Es müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein, damit Dir eine Entschädigungszahlung der Airline zusteht. Wenn Du nicht mindestens 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert wurdest, steht Dir eine Entschädigung zu. Dies gilt unter folgenden Umständen:
- Landung in der EU mit einer EU-Airline (Sitz der Fluggesellschaft in der EU) oder Start in der EU (unabhängig von der Fluggesellschaft).
- Außergewöhnliche Umstände liegen nicht vor.
Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen
Wenn Dein Flug wegen außergewöhnlichen Umständen ausfällt, hast Du leider keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Diese Umstände befreien die Airline jedoch nicht von der Betreuungspflicht.
Folgende Gründe fallen unter außergewöhnliche Umstände:
- Extremes Wetter
- Streik
- Terrorwarnung
- Vogelschlag
- Naturkatastrophen
- Notlandungen
WIR VERHELFEN DIR
ZU DEINEM RECHT!
Dein Flug war verspätet, wurde annulliert oder Du durftest nicht mitfliegen? Dann hast Du wahrscheinlich Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600,00 € pro Person. Prüfe in weniger als 3 Minuten Deinen Anspruch!
Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Frank Andrzejewski2024-04-04NACH EINEM FLUGAUSFALL WURDE MIR SEITENS MEINER VERSICHERUNG DER SERVICE VON PASSENGERS FRIEND ANGEBOTEN. NACH EINEM AUSFÜHRLICHEN BERATUNGSGESPRÄCH UND ÜBERMITTLUNG VON FALLBEZOGENEN DATEN ERFOLGTEN DIE SACHSTANDSINFORMATIONEN ZEITNAH. DIE AUSZAHLUNG DER FORDERUNGEN DAUERTEN VERFAHRENSBEDINGT 6 MONATE. NICHT PASSENGERS FRIEND ZAHLT, SONDERN DER BEKLAGTE. ES VERLIEF BEIM ERSTEN VERFAHREN REIBUNGSLOS. EIN NOCH OFFENES VERFAHREN IST IN ARBEIT. HIERZU WURDE ICH INFORMIERT. DASS ES DAUERT, LIEGT NICHT ZULETZT AUCH AN DER VIELZAHL VON FORDERUNGEN. JEDE ANFRAGE MEINERSEITS WURDE ZEITNAH , KOMPETENT UND NACHVOLLZIEHBAR BEANTWORTET. VON DAHER KANN ICH NICHTS NEGATIVES BERICHTEN. MAN BRAUCHT EBEN AUCH HIER GEDULD!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Hedaieh Douhast2024-04-04Sehr gutTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Ute Butter2023-12-15Bin gut bei einer Klage gegen eine Fluggesellschaft vertreten worden. Hatte einen Anschlussflug nicht geschafft und musste einen halben Tag auf dem Umsteigeflugplatz verbringen. Danke dafür.
Kurz und Knapp
Kommt es zu einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden, hast Du Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € Entschädigung. Die Summe der Entschädigung bemisst sich an der Flugdistanz. Passengers friend hilft Dir bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche.
Vor Ort am Flughafen hast Du Anspruch auf Betreuungsleistungen, wie z.B. Verpflegung. Falls es notwendig ist, muss die Fluggesellschaft auch Ihre Unterbringung und den Transport sicherstellen.
Aus Erfahrung wissen wir, dass Fluggesellschaften Kundenbeschwerden oftmals ignorieren oder berechtigte Forderungen einfach ablehnen. Mit uns hast Du einen kompetenten Partner an Deiner Seite. Fülle einfach das Onlineformular auf unserer Website aus und reiche die geforderten Belege ein. Wir bearbeiten Deinen Fall und gehen, falls notwendig für Dich vor Gericht. Unsere Provision in Höhe von 36 % wird nur fällig, wenn wir für Dich erfolgreich sind.
Über uns
Passengers friend hat sich auf die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen, -ausfällen und verweigerter Beförderung spezialisiert. Die Grundidee beruht auf der Feststellung, dass Du als Reisender zwar per EU-Gesetz Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hast, aber in der Realität Schwierigkeiten hast, diese gegenüber der Airline durchzusetzen. Passengers friend arbeitet bereits mit über 2200 Reisebüros zusammen, gemeinsam verhelfen wir Dir zu Deinem Recht. Wir setzen Deine Entschädigung durch oder unser Service ist für Dich komplett kostenlos!