Die Fallbearbeitung von Passengers friend
Erfahre, was hinter den Kulissen passiert.
Der Prozessablauf im Hintergrund - ein Überblick
Schritt 1.1. Dokumente fehlen
Für die Fallbearbeitung ist die Vollständigkeit der Unterlagen des Reisenden essenziell. Wenn Unterlagen zur Bearbeitung eines Falles fehlen, wird dieser in einem Wartestatus gehalten. Erst mit dem Vorliegen aller erforderlichen Dokumente kann ein Sachbearbeiter die Bearbeitung des Falles aufnehmen.
Schritt 1.2. Interne Bearbeitung
Sobald festgestellt wird, dass die Unterlagensammlung vollständig ist, wird der Fall in die Bearbeitungsqueue eingereiht und einem unserer Sachbearbeiter zugewiesen. Dieser nimmt sich der detaillierten Untersuchung und Bearbeitung des Falles an. Anschließend wird eine Benachrichtigung an den Fluggast versendet, um über den Abschluss der Bearbeitung zu informieren.
Schritt 2: Fluggesellschaft wird außergerichtlich angeschrieben
Alternative 1:
Bevor ein Fall vor Gericht gebracht wird, wird zunächst versucht, das Anliegen außergerichtlich zu klären. Die betreffende Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter wird zur Zahlung des Anspruches aufgefordert. Dies gibt dem betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, den Sachverhalt zu prüfen und die Forderung innerhalb einer gesetzten Frist von 14 Tagen zu begleichen.
Wenn nach Ablauf dieser Frist keine Zahlung eingegangen ist oder keine zufriedenstellende Einigung erzielt werden konnte, tritt die Rechtsabteilung in Aktion. Diese übernimmt dann die Aufgabe, den Fall weiter zu verfolgen und gegebenenfalls die nächsten rechtlichen Schritte einzuleiten.
Alternative 2:
Nach einer gründlichen Überprüfung durch unsere Experten aus der Rechtsabteilung sind wir zu dem Schluss gekommen, dass ein gerichtliches Vorgehen in diesem Fall wahrscheinlich nicht zum gewünschten Erfolg führen würde. Daher versuchen wir, auf eine außergerichtliche Lösung hinzuarbeiten.
Sollte jedoch keine Zahlung oder Einigung erzielt werden, sehen wir uns leider gezwungen, den Fall ohne weitere Schritte zu schließen. Natürlich sind wir immer bereit, zusätzliche Informationen zu geben oder etwaige Fragen zu klären.
Schritt 3: Übergabe an den Anwalt / Prüfung rechtlicher Schritte
Bei ausbleibender Reaktion von Fluggesellschaften oder Reiseveranstaltern wird der betreffende Fall an unsere zuständigen Rechtsanwälte weitergeleitet. Diese Reiserechtsexperten übernehmen die Prüfung der möglichen juristischen Schritte. Über den Fortschritt des Falles wird der Fluggast regelmäßig informiert.
Schritt 4: Einleitung Gerichtsverfahren
Rechtlich stehen uns im Wesentlichen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: die formelle Klageerhebung und der Erlass eines Mahnbescheids. Beide Prozesse münden in einer gerichtlichen Entscheidung, die entweder im Interesse des Fluggastes, welcher durch Passengers friend vertreten wird, oder zu Gunsten der Fluggesellschaft ausfällt.
Der Mahnbescheid eignet sich vornehmlich für klar strukturierte Fälle, insbesondere wenn der betreffende Flug in Deutschland begann oder endete und die Fluggesellschaft ihren Unternehmenssitz in bestimmten Ländern wie Deutschland, Portugal, Norwegen, Spanien oder Lettland hat. Diese Verfahren weisen eine tendenziell höhere Erfolgsrate auf. Andererseits werden komplexere Fälle, die eine detailliertere juristische Auseinandersetzung benötigen, über das standardisierte Klageverfahren abgewickelt.
Dieser Prozess dauert am längsten und kann etwa 3 – 24 Monate in Anspruch nehmen (in seltenen Ausnahmefällen auch länger).
Schritt 5: Urteil wurde erlassen
Alternative 5.1: Urteil verloren
Das gewünschte Ergebnis im Gerichtsverfahren wurde nicht erzielt. Jetzt schauen wir uns genau an, ob es Sinn macht, in Berufung zu gehen oder eine Revision einzulegen. Diese Überprüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Selbstverständlich halten wir alle Beteiligten regelmäßig über die Fortschritte und Entscheidungen auf dem Laufenden.
Schritt 5.1.2: Berufungsverfahren läuft
Das Berufungsverfahren ist aktuell noch im Gange und ein abschließendes Urteil wurde bislang nicht gefällt. Da solche Prozesse je nach Komplexität und Einzelheiten des Falls variieren können, ist es nicht immer möglich, einen genauen Zeitpunkt für ein endgültiges Urteil vorherzusagen. Dennoch wird sichergestellt, dass der Fluggast über den Fortschritt des Verfahrens und über alle wichtigen Entwicklungen zeitnah informiert wird.
Schritt 5.1.3: Abschluss nach Berufungsverfahren
Nach eingehender Prüfung und Durchführung des Berufungsverfahrens hat sich herausgestellt, dass dieses entweder nicht erfolgreich war oder aus bestimmten Gründen nicht initiiert werden konnte. Dies bedeutet, dass trotz aller Bemühungen und rechtlichen Überlegungen der Fall nicht weiter vorangetrieben werden kann. Infolgedessen wird der betreffende Fall zum Abschluss gebracht. Es ist stets unser Bestreben, alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, aber in manchen Situationen sind die Grenzen des rechtlichen Rahmens erreicht.
Alternative 5.2: Urteil gewonnen
Das Gericht hat in diesem Fall ein positives Urteil zugunsten des Klägers gefällt. Dieser Erfolg markiert einen entscheidenden Schritt im rechtlichen Prozess. Nun befinden wir uns in der Phase, in der die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter zur Zahlung des festgelegten Betrages aufgefordert wird. Aufgrund von verschiedenen Faktoren kann es eine Weile dauern, bis diese Zahlungen eingehen. Im äußersten Fall bemühen wir uns um eine Vollstreckung der offenen Forderungen. Es wird jedoch sichergestellt, dass der Fluggast über den Zahlungseingang und weitere relevante Entwicklungen zeitnah berichtet wird.
Schritt 5.2.1. Nichtzahlung der Airline trotz rechtskräftigen Urteils
Wenn die Fluggesellschaft auch nach einem rechtskräftigen Urteil und einer letzten Aufforderung nicht zahlt, tritt das Vollstreckungsverfahren in Kraft. In diesem Fall wird ein Gerichtsvollzieher beauftragt. Er kann durch verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel die Pfändung von Vermögenswerten oder Konten, sicherstellen, dass die Zahlung an den Gläubiger erfolgt.
Schritt 5.2.2: Zahlung erfolgt
Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wurde die zugesprochene Entschädigung in Form eines Schecks versendet. Der Fall ist somit erfolgreich abgeschlossen.
Die Durchsetzung von Fluggastrechten kann somit ein komplexer Prozess sein, der verschiedene Schritte und mögliche Verzögerungen beinhaltet.
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Über uns
Passengers friend hat sich auf die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen, -ausfällen und verweigerter Beförderung spezialisiert. Die Grundidee beruht auf der Feststellung, dass Du als Reisender zwar per EU-Gesetz Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hast, aber in der Realität Schwierigkeiten hast, diese gegenüber der Airline durchzusetzen. Passengers friend arbeitet bereits mit über 2200 Reisebüros zusammen, gemeinsam verhelfen wir Dir zu Deinem Recht. Wir setzen Deine Entschädigung durch oder unser Service ist für Dich komplett kostenlos!