Passengers friend verhilft Ihnen bei Verspätung, Ausfall oder einem verpassten Anschlussflug zu Ihrem Recht. Nach geltendem EU Recht steht Reisenden mit Flugproblemen eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 € zu.
Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten? Rufen Sie uns an unter 02591 - 253 98 98 oder nutzen Sie das unten stehende Formular.
Nein, bei uns zahlen Sie immer nur die vertraglich vereinbarte Provision in Höhe von 36 % (inkl. MwSt.). Falls unsere Anwälte wider Erwarten vor Gericht verlieren, tragen wir alle angefallenen Kosten.
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Ja, Sie können für alle Mitreisenden einen Antrag einreichen. In diesem Fall benötigen wir jedoch eine persönliche Unterschrift aller Reisenden.
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Ja, Kinder über 2 Jahren sind ebenfalls anspruchsberechtigt.
Wichtig:
Bei Minderjährigen benötigen wir die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten.
Liegt ein alleiniges Sorgerecht vor, muss dieses belegt werden.
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Die Entschädigungszahlung erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens. Wir setzen alles daran, das Forderungsverfahren so kurz wie möglich zu gestalten. Falls wir Ihren Anspruch gegen die Airline jedoch gerichtlich durchsetzen müssen, kann es bis zu 18 Monaten dauern, bis Sie die Ihnen zustehende Entschädigungszahlung erhalten.
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Außergewöhnliche Umstände liegen unter anderem bei Streiks, schlechtem Wetter, Flughafen Sperrungen oder Vogelschlag vor. Diese hat die Airline nicht zu verantworten, daher haben Sie in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.
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Für zusätzlich entstandene Kosten bei einem Flugproblem muss die Fluggesellschaft immer aufkommen, unabhängig vom Grund des Problems. Sie sollten alle Belege für außerplanmäßige Kosten sammeln. Eine Erstattung ist nur möglich für Kosten, die belegt werden und verhältnismäßig sind.
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Passengers friend wird zuallererst außergerichtlich mit der Gegenseite kommunizieren. Dies kann ein Weg sein, die Forderungen unkompliziert und schnell zu erhalten. Falls der Anspruchsgegner auf unsere erste Aufforderung nicht oder nicht positiv reagiert, prüfen wir Ihren Fall nochmals genau und werden dann ggf. die Ansprüche in Zusammenarbeit mit unseren Anwälten gerichtlich durchsetzen lassen.
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Passengers friend versucht zunächst außergerichtlich mit der Gegenseite zu kommunizieren. Falls die Gegenseite auf unsere Aufforderung nicht reagiert, werden wir den Anspruch durch unsere Anwälte gerichtlich durchsetzen lassen.
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Nein, bei uns zahlen Sie immer nur die vertraglich festgelegte Provision in Höhe von 36 % (inkl. MwSt.).
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In der Regel ist es nicht notwendig, dass Sie persönlich vor Gericht erscheinen müssen.
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Sie haben Anspruch auf Entschädigung bei einer Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden bei Flügen die in der EU gestartet sind oder bei Flügen die in der EU gelandet sind und die ausführende Airline einen Hauptsitz in der EU hat.
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Der Anspruch auf Entschädigung ist abhängig von der zurückgelegten Flugdistanz:
bis 1500 km Flugdistanz : 250 €
1501 bis 3500 km Flugdistanz : 400 €
mehr als 3500 km Flugdistanz : 600 €
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Nach deutschem Recht haben Ansprüche eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, d.h. bis zum Jahresende 2020 können Fälle aus dem Kalenderjahr 2017 eingereicht werden.
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