Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen
Passengers friend verhilft Ihnen bei Verspätung, Ausfall oder einem verpassten Anschlussflug zu Ihrem Recht. Nach geltendem EU Recht steht Reisenden mit Flugproblemen eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 € zu.
Wir konnten Ihre Frage nicht beantworten? Rufen Sie uns an unter 02591 – 253 98 98 oder nutzen Sie das unten stehende Formular.
Nein, bei uns zahlen Sie immer nur die vertraglich vereinbarte Provision in Höhe von 36 % (inkl. MwSt.). Falls unsere Anwälte wider Erwarten vor Gericht verlieren, tragen wir alle angefallenen Kosten.
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Eine Abtretungserklärung ist eine Vollmacht von Ihnen für uns, durch welche Sie Ihre Forderungen an uns übergeben. Die Dokumente werden von uns zur Legitimation vor Gericht benötigt. Auch die Fluggesellschaften bestehen häufig auf der Vorlage dieser Unterlagen.
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Ja, Sie können für alle Mitreisenden einen Antrag einreichen. In diesem Fall benötigen wir jedoch eine persönliche Unterschrift aller Reisenden.
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Ja, Kinder über 2 Jahren sind ebenfalls anspruchsberechtigt.
Wichtig:
Bei Minderjährigen benötigen wir die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten. Liegt ein alleiniges Sorgerecht vor, muss dieses belegt werden.
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Ja, das können Sie. Die Rechte gelten für alle Reisenden, deren Flug in der EU gestartet oder gelandet ist und wenn die ausführende Airline einen Hauptsitz in der EU hat. Ihre Nationalität spielt dabei keine Rolle.
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Die Entschädigungszahlung erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens. Wir setzen alles daran, das Forderungsverfahren so kurz wie möglich zu gestalten. Falls wir Ihren Anspruch gegen die Airline jedoch gerichtlich durchsetzen müssen, kann es bis zu 18 Monaten dauern, bis Sie die Ihnen zustehende Entschädigungszahlung erhalten.
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Außergewöhnliche Umstände liegen unter anderem bei Streiks, schlechtem Wetter, Flughafen Sperrungen oder Vogelschlag vor. Diese hat die Airline nicht zu verantworten, daher haben Sie in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.
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Für zusätzlich entstandene Kosten bei einem Flugproblem muss die Fluggesellschaft immer aufkommen, unabhängig vom Grund des Problems. Sie sollten alle Belege für außerplanmäßige Kosten sammeln. Eine Erstattung ist nur möglich für Kosten, die belegt werden und verhältnismäßig sind.
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Passengers friend wird zuallererst außergerichtlich mit der Gegenseite kommunizieren. Dies kann ein Weg sein, die Forderungen unkompliziert und schnell zu erhalten. Falls der Anspruchsgegner auf unsere erste Aufforderung nicht oder nicht positiv reagiert, prüfen wir Ihren Fall nochmals genau und werden dann ggf. die Ansprüche in Zusammenarbeit mit unseren Anwälten gerichtlich durchsetzen lassen.
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Im Gegensatz zu dem Einschalten eines Anwalts birgt die Beauftragung von Passengers friend kein finanzielles Risiko für Sie. Wir übernehmen alle Kosten und behalten lediglich bei einem erfolgreich durchgesetzten Fall eine Provision. Zudem nehmen wir Ihnen die Kommunikation mit der Airline ab, sodass für Sie kein Aufwand entsteht.
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Passengers friend versucht zunächst, außergerichtlich mit der Gegenseite zu kommunizieren. Falls die Gegenseite auf unsere Aufforderung nicht reagiert, werden wir den Anspruch durch unsere Anwälte gerichtlich durchsetzen lassen.
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Nein, bei uns zahlen Sie immer nur die vertraglich festgelegte Provision in Höhe von 36 % (inkl. MwSt.).
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In der Regel ist es nicht notwendig, dass Sie persönlich vor Gericht erscheinen müssen.
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Sie haben Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung in den folgenden Fällen:
– Ihr Flug hat eine Verspätung von mehr als 3 Stunden (auch bei Flugumleitungen)
– Ihr Flug wird annulliert und Sie werden weniger als 2 Wochen vor Abflug darüber informiert
– Ihr Flug wurde überbucht und Sie erhalten keinen Sitzplatz
– Bei kurzfristigen Flugzeitenänderungen
Um eine Entschädigung durchzusetzen, muss die Airline selbst verantwortlich für die Flugprobleme sein. Zudem muss der Flug innerhalb der EU gestartet sein. Es reicht auch, wenn die ausführende Airline ihren Sitz in der EU hat und der Flug innerhalb der EU gestartet ist.
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Der Anspruch auf Entschädigung ist abhängig von der zurückgelegten Flugdistanz:
bis 1500 km Flugdistanz : 250 €
1501 bis 3500 km Flugdistanz : 400 €
mehr als 3500 km Flugdistanz : 600 €
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Nach deutschem Recht haben Ansprüche eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, d.h. bis zum Jahresende 2020 können Fälle aus dem Kalenderjahr 2017 eingereicht werden.
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