Hier findest Du Antworten zu den häufigsten Fragen
Passengers friend verhilft Ihnen bei Verspätung, Ausfall oder einem verpassten Anschlussflug zu Ihrem Recht. Nach geltendem EU Recht steht Reisenden mit Flugproblemen eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 € zu.
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Nein, bei uns zahlen Sie immer nur die vertraglich vereinbarte Provision in Höhe von 36 % (inkl. MwSt.). Falls unsere Anwälte wider Erwarten vor Gericht verlieren, tragen wir alle angefallenen Kosten.
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Eine Abtretungserklärung ist eine Vollmacht von Ihnen für uns, durch welche Sie Ihre Forderungen an uns übergeben. Die Dokumente werden von uns zur Legitimation vor Gericht benötigt. Auch die Fluggesellschaften bestehen häufig auf die Vorlage dieser Unterlagen.
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Ja, Sie können für alle Mitreisenden einen Antrag einreichen. In diesem Fall benötigen wir jedoch eine persönliche Unterschrift aller Reisenden.
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Ja, Kinder über 2 Jahren sind ebenfalls anspruchsberechtigt.
Wichtig:
Bei Minderjährigen benötigen wir die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten. Liegt ein alleiniges Sorgerecht vor, muss dieses belegt werden.
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Ja, das können Sie. Die Rechte gelten für alle Reisenden, deren Flug in der EU gestartet oder gelandet ist und wenn die ausführende Airline einen Hauptsitz in der EU hat. Ihre Nationalität spielt dabei keine Rolle.
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Die Entschädigungszahlung erhältst Du nach Abschluss des Verfahrens. Wir setzen alles daran, das Forderungsverfahren so kurz wie möglich zu gestalten. Falls wir Deinen Anspruch gegen die Airline jedoch gerichtlich durchsetzen müssen, kann es bis zu 18 Monaten dauern, bis Du die Dir zustehende Entschädigungszahlung erhältst.
Manche Airlines qualifizieren sich für unsere Express-Auszahlung. Wenn diese Option verfügbar ist, erfolgt die Auszahlung innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung der Forderung. Bitte beachte, dass sich in diesem Fall die Provision auf 49 % des Erstattungsbetrags erhöht.
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Außergewöhnliche Umstände liegen unter anderem bei Streiks, schlechtem Wetter, Flughafen Sperrungen oder Vogelschlag vor. Diese hat die Airline nicht zu verantworten, daher haben Sie in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.
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Für zusätzlich entstandene Kosten bei einem Flugproblem muss die Fluggesellschaft immer aufkommen, unabhängig vom Grund des Problems. Sie sollten alle Belege für außerplanmäßige Kosten sammeln. Eine Erstattung ist nur möglich für Kosten, die belegt werden und verhältnismäßig sind.
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Passengers friend wird zuallererst außergerichtlich mit der Gegenseite kommunizieren. Dies kann ein Weg sein, die Forderungen unkompliziert und schnell zu erhalten. Falls der Anspruchsgegner auf unsere erste Aufforderung nicht oder nicht positiv reagiert, prüfen wir Ihren Fall nochmals genau und werden dann ggf. die Ansprüche in Zusammenarbeit mit unseren Anwälten gerichtlich durchsetzen lassen.
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Im Gegensatz zu dem Einschalten eines Anwalts birgt die Beauftragung von Passengers friend kein finanzielles Risiko für Sie. Wir übernehmen alle Kosten und behalten lediglich bei einem erfolgreich durchgesetzten Fall eine Provision. Zudem nehmen wir Ihnen die Kommunikation mit der Airline ab, sodass für Sie kein Aufwand entsteht.
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Passengers friend versucht zunächst, außergerichtlich mit der Gegenseite zu kommunizieren. Falls die Gegenseite auf unsere Aufforderung nicht reagiert, werden wir den Anspruch durch unsere Anwälte gerichtlich durchsetzen lassen.
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Nein, bei uns zahlen Sie immer nur die vertraglich festgelegte Provision in Höhe von 36 % (inkl. MwSt.).
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In der Regel ist es nicht notwendig, dass Sie persönlich vor Gericht erscheinen müssen.
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Wir möchten Ihnen versichern, dass wir stets bestrebt sind, Ihre Angelegenheit so schnell wie möglich zu klären. Dennoch ist eine schnelle Abwicklung nicht immer möglich.
Ein Hauptgrund für Verzögerungen ist, dass manche Airlines zunächst nicht bereit sind, die geforderten Entschädigungen zu zahlen. In solchen Fällen müssen wir rechtliche Schritte einleiten und einen Anwalt hinzuziehen. Sollte es erforderlich sein, wird der Fall vor Gericht gebracht. Da die deutschen Gerichte derzeit stark ausgelastet sind, kann es zu längeren Wartezeiten kommen, bis ein Urteil gefällt wird.
Zudem nehmen komplizierte Fälle mehr Zeit in Anspruch. Wir legen großen Wert darauf, alle möglichen Optionen zu prüfen, um sicherzustellen, dass wir für jeden Anspruch gegenüber der Airline die höchstmögliche Entschädigung für Sie erreichen und einfordern. Dieser umfassende Ansatz garantiert, dass Ihr Fall sorgfältig und gründlich bearbeitet wird, kann jedoch ebenfalls eine längere Bearbeitungsdauer nach sich ziehen. Wenn Sie mehr über den Ablauf im Hintergrund erfahren möchten, klicken Sie hier.
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Sie haben Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung in den folgenden Fällen:
– Ihr Flug hat eine Verspätung von mehr als 3 Stunden (auch bei Flugumleitungen)
– Ihr Flug wird annulliert und Sie werden weniger als 2 Wochen vor Abflug darüber informiert
– Ihr Flug wurde überbucht und Sie erhalten keinen Sitzplatz
– Bei kurzfristigen Flugzeitenänderungen
Um eine Entschädigung durchzusetzen, muss die Airline selbst verantwortlich für die Flugprobleme sein. Zudem muss der Flug innerhalb der EU gestartet sein. Es reicht auch, wenn die ausführende Airline ihren Sitz in der EU hat und der Flug innerhalb der EU gestartet ist.
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Der Anspruch auf Entschädigung ist abhängig von der zurückgelegten Flugdistanz:
bis 1500 km Flugdistanz : 250 €
1501 bis 3500 km Flugdistanz : 400 €
mehr als 3500 km Flugdistanz : 600 €
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Nach deutschem Recht haben Ansprüche eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, d.h. bis zum Jahresende 2020 können Fälle aus dem Kalenderjahr 2017 eingereicht werden.
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