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Montrealer Übereinkommen

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Mensch steht neben einem Block und macht Notizen - eine internationale Rechtsgrundlagen

Montrealer Übereinkommen – eine internationale Rechtsgrundlage

Am 28. Mai 1999 wurde das Montrealer Übereinkommen geschlossen und ist durch die Anerkennung durch die Mitgliedstaaten am 28. Juni 2004 in Kraft getreten. Das Montrealer Übereinkommen regelt die internationale Luftbeförderung zwischen Vertragsstaaten, welche das Montrealer Übereinkommen ratifiziert haben und löst das Warschauer Abkommen ab. Geregelt werden unter anderem Ansprüche bei Gepäckproblemen, Personenschäden und Verspätungen.

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Geltungsbereich des Montrealer Übereinkommen

Das Ziel des Montrealer Übereinkommens (MÜ) ist die Vereinheitlichung von bestimmten Beförderungsvorschriften im internationalen Luftverkehr.

Zu den Unterzeichnerstaaten zählen unter anderem die Länder der Europäischen Union, die USA, Australien und Japan. Allerdings gibt es auch viele Urlaubsländer, die das MÜ nicht unterzeichnet haben wie z.B.: Türkei, Bahamas, Bolivien, Russland, Senegal, Sudan, Togo, Tunesien, Thailand, Niger, Mauritius, Gabun, Ghana, Mosambik, Costa Rica, Korea, Elfenbeinküste und Kambodscha. Ob in Deinem Fall das Montrealer Übereinkommen anzuwenden ist, richtet sich danach, ob Abflughafen und Zielflughafen Deines Fluges in den Hoheitsgebieten von zwei der Vertragsstaaten liegen. Mit der Verordnung EG 889/2002 wurde das Montrealer Übereinkommen auf europäischer Ebene ratifiziert. Das bedeutet, dass Inlandsflüge innerhalb einzelner Mitgliedsstaaten ebenfalls dem MÜ unterliegen, auch wenn das Merkmal der internationalen Beförderung nicht erfüllen. Es kommt jedoch zur Anwendung, falls es sich um einen Hin- und Rückflug aus einem bzw. in einen Vertragsstaat handelt, somit auch bei einem Hin- und Rückflug aus einem EU-Land in einen Nichtvertragsstaat. Für die Staaten, die das MÜ nicht unterzeichnet haben, gilt weiterhin das Warschauer Abkommen.

Deine Ansprüche bei Gepäckproblemen

Im Falle eines beschädigten, verspäteten oder verloren gegangenen Gepäckstücks, hast Du gemäß des Montrealer Übereinkommens ein Recht auf Entschädigung. Die Entschädigung ist auf 1131 Sonderziehungsrecht (SZR) (ca. 1300 €) je Reisenden beschränkt.

Der Anspruch gilt in folgenden Fällen:

  • Bei Beschädigungen des Gepäcks muss eine Reparatur oder ein Ersatz für den Zeitwert des Gepäckstückes bzw. den beschädigten Inhalt angeboten werden. Hast Du die Schäden selbst zu verantworten (defekte Koffer aufgeben, zerbrechliche Dinge nicht vernünftig verstaut), muss die Airline für den entstandenen Schaden nicht aufkommen.
  • Bei Verspätung des Gepäcks müssen die Kosten für Ersatzkäufe von der Fluggesellschaft übernommen werden. Die Höchstsumme für die Ersatzkäufe beträgt 1131 SZR (ca. 1300 €). Sollten die Koffer auf dem Rückflug verspätet sein, hast Du keinen Grund für Ersatzkäufe.
  • Bei Verlust des Gepäcks müssen die Kosten für Ersatzkäufe erstattet werden und ein Ersatz für den Zeitwert des Koffers und dessen Inhalt angeboten werden.

Bei besonders wertvollem Gepäck, lohnt sich eine Zusatzversicherung.

Deine Ansprüche bei Personenschäden

Bei Personenschäden haftet der Luftfrachtführer bis zu einem Höchstbetrag von 128.821 SZR (154.460 €). Für den darüberhinausgehenden Schaden besteht eine unbegrenzte Haftung des Luftfrachtführer für vermutetes Verschulden.

Das Montrealer Übereinkommen für Dich kurz zusammengefasst

Das Montrealer Übereinkommen regelt:

  1. die internationale Luftbeförderung zwischen den Vertragsstaaten.
  2. die Haftung bei Gepäckverlusten, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung, Personenschäden und Verspätungsschäden.
  3. Airlines haften für aufgegebenes Gepäck verschuldensunabhängig.
  4. alle Mitgliedsländer der EU haben das Montrealer Übereinkommen ratifiziert.
  5. die Verjährungsfrist bei allen Gepäckschäden beträgt 2 Jahre.
  6. die Haftungsgrenze beträgt 1.131 SZR (ca. 1.300 €)
  7. es gibt keine pauschale Entschädigung.

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Passengers friend hat sich auf die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen, -ausfällen und verweigerter Beförderung spezialisiert. Die Grundidee beruht auf der Feststellung, dass Du als Reisender zwar per EU-Gesetz Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hast, aber in der Realität Schwierigkeiten hast, diese gegenüber der Airline durchzusetzen. Passengers friend arbeitet bereits mit über 2200 Reisebüros zusammen, gemeinsam verhelfen wir Dir zu Deinem Recht. Wir setzen Deine Entschädigung durch oder unser Service ist für Dich komplett kostenlos!

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