Nach einem entspannten Flug stehen Sie am Gepäckband und warten auf Ihren Koffer. Nun der große Schock, Ihr Koffer ist beschädigt oder wurde gar nicht erst mittransportiert. Bewahren Sie auf jeden Fall Ruhe, denn egal ob Gepäckverspätung, Gepäckbeschädigung und Gepäckverlust – Passengers friend hilft.
Rund 2,2 Millionen Passagiere pro Jahr sind von Gepäckproblemen betroffen. Gepäckverspätungen, Gepäckbeschädigungen und Gepäckverlust sind ärgerlich. Die gute Nachricht vorweg: 95 % aller verlorenen Koffer tauchen nach fünf Tagen wieder auf. Besonders auf Flügen mit Zwischenstopps ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Gepäck nicht rechtzeitig in den anderen Flieger geladen wird.
Egal ob Verspätung, Verlust oder Beschädigung des Koffers, bei Gepäckproblemen haftet die Airline. Dies regelt seit 1999 das Montrealer Übereinkommen. Das Übereinkommen gilt weltweit, sofern die Staaten des Abflugs- und Ankunftsortes diesen Vertrag unterzeichnet haben.
Kommt der Koffer nicht an, sollten Sie den Verlust am Lost & Found Schalter melden und ein PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausfüllen. Hierfür sind die Bordkarte sowie die Gepäckregistrierungsnummer vorzuzeigen. Diese Nummer finden Sie aufgeklebt auf der Rückseite Ihres Boardingpasses. Am Ankunftsort haben betroffene Passagiere zunächst das Recht, sich die notwendigsten Gegenstände des täglichen Bedarfs zu beschaffen und diese der Airline in Rechnung zu stellen. Dabei beträgt die Höchstsumme für die Ersatzkäufe 1131 SZR (ca. 1300 €).
Das Sonderziehungsrecht (SZR/XDR) ist eine künstliche Währung, die als weltweite einheitliche Regelung zur gleichmäßigen Befriedigung von Haftungsansprüchen gilt. Zu beachten ist: Sollte das Fluggepäck auf dem Rückflug verspätet sein, haben Sie keinen Grund für Ersatzkäufe. Die Gepäckverspätung und die dadurch entstandenen Kosten müssen der Fluggesellschaft schriftlich innerhalb von 21 Tagen nach Wiedererhalt des Gepäcks gemeldet werden.
Durch Regelungen im Reiserecht (gem.§ 651 BGB) könnten sie einen Anspruch auf Reisepreisminderung aufgrund entgangener Urlaubsfreuden geltend machen. Wir kümmern uns auch um Gepäckprobleme bei Pauschalreisen. Suchen Sie den Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter und kontaktieren Sie uns.
Welche Handlungsmöglichkeiten? | Frist | |
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1. Meldung der Verspätung des Gepäcks am Flughafen | Schaden beim Lost&Found-Schalter melden, oder bei der Airline. | SOFORT (max. 7 Tage nach der Ankunft) |
2. Weitere Schadensmeldung nach Erhalt des Gepäcks | Nach dem Erhalt des Gepäcks senden Sie eine weitere Schadensanzeige inklusive aller Belege an die Airline. | innerhalb 21 Tage nach Erhalt des Gepäcks |
3. Mögliche Beschädigungen nach Erhalt des Gepäcks melden | Ist der Koffer beschädigt, melden Sie die Beschädigung bzw. den Teilverlust der Fluglinie. | innerhalb 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks |
Gepäckverspätung - diese Fristen sind wichtig.
Stellen Sie nach Ankunft am Flughafen fest, dass Ihr Reisegepäck oder Sperrgepäck während des Fluges beschädigt wurde, ist die Airline dazu verpflichtet, Ihnen Schadensersatz zu zahlen. Die Regelungen hierfür, sind im Montrealer Übereinkommen festgehalten. Die Airline haftet auch, wenn der Koffer nur teilweise geöffnet oder mit Klebeband notdürftig verschlossen wurde. Kontrollieren Sie nach der Landung den Inhalt Ihres Gepäcks und kontaktieren Sie Ihre Airline, um den entstandenen Schaden zu melden.
Sollten Schäden an Ihrem Gepäck entstanden sein, haftet die Airline bis zu einer Höchstgrenze von bis zu 1131 SZR (ca. 1300 €). Voraussetzung hierfür ist eine Schadensmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Flugdatum. Haben Sie die Schäden an Ihren Gepäckstücken selbst zu verantworten, indem Sie z.B. einen defekten Koffer aufgegeben oder zerbrechliche Dinge nicht vernünftig verstaut haben, muss die Airline nicht für den entstandenen Schaden aufkommen.
Sollte Ihr Gepäck beschädigt sein, bekommen sie vorerst keine Erstattung in Form von Geld. In diesem Fall gilt die Naturalrestitution (die Reparatur). Die Fluggesellschaften werden andere Unternehmen mit einem Gutachten beauftragen und bei Bedarf das Gepäck reparieren.
Sind Koffer mehr als 21 Tage verspätet, gelten sie als verloren. Die maximale Entschädigungszahlung die ein Passagier erhalten kann, beträgt ca. 1131 SZR (ca. 1300 €). Auch wenn verlorenes Gepäck ärgerlich ist, eine pauschale Entschädigung gibt es nicht. Für die Entschädigungsberechnung wird der Koffer sowie sein Inhalt aufgrund seines Zeitwertes erstattet. Als Richtwert gilt dabei eine jährliche Wertverminderung zwischen 10 und 30 Prozent. Damit sie die Kosten erstattet bekommen, müssen Sie am Flughafen ein PIR-Formular ausfüllen. Alles weitere werden Ihnen die Flughafenmitarbeiter erklären. Als Passagier sind sie in der Nachweispflicht. Daher müssen Sie in jedem Fall die Fluggesellschaft innerhalb von 21 Tagen über den Verlust des Koffers informieren.
Sollte Ihr Gepäckstück auf dem Hinflug verloren gehen, haben Sie einen Anspruch auf Ersatzkäufe wie z.B. Hygieneartikel und Kleidung. Die Höhe der Entschädigung ist schadensabhängig, jedoch auf 1131 SZR (ca. 1300 €) beschränkt.
Sobald Sie merken, dass Ihr Gepäck nicht auf dem Kofferband liegt, ist Ihre erste Anlaufstelle der Lost&Found Schalter. Dort füllen Sie eine Verlustmeldung aus (PIR). Falls das Problem außerhalb der Öffnungszeiten des Lost&Found Schalters auftritt, kontaktieren Sie die Airline. Wenn der Koffer bei Ihnen zuhause eintrifft, müssen Sie den Schaden inklusive Verlustmeldung und Rechnungen innerhalb von 21 Tagen bei der Fluggesellschaft melden.
Ab 21 Tagen spricht man von einem Gepäckverlust, davor von einer Gepäckverspätung.
Wenn Schäden an Ihrem aufgegebenen Fluggepäck entstanden sind, haftet die Airline verschuldungsunabhängig. Der dokumentierte Schaden muss der Fluggesellschaft sofort gemeldet werden. Als Entschädigung erhalten Sie entweder die entstandenen Reparaturkosten, einen Ersatzkoffer oder den Zeitwert des Koffers.
Machen Sie Fotos Ihres Koffers, sammeln Sie Belege wie Ihre Bordkarte, Ihren Gepäckabschnitt und Ihren Koffertag und reichen sie diese bei uns ein.
Voraussetzung einer Entschädigungszahlung der Airline ist die Beachtung der sachgerechten für den Transport vorgeschriebenen Verpackung des Koffers. Beispiele dafür wären z.B. keine defekten Koffer zu verwenden oder Reißverschlüsse vor dem Check-In zu schließen.
In diesem Fall können Sie am Flughafen eine Zusatzversicherung abschließen und den Differenzbetrag zusätzlich versichern. Bei Beschädigung des Koffers ist somit der komplette Inhalt versichert.
Ein Koffer gilt nach Ablauf von 21 Tagen als verloren. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Montrealer Übereinkommen.
Nach 21 Tagen haben sie einen Anspruch auf die Erstattung des Zeitwertes und des Inhaltes Ihres Koffers. Sollte Ihr Koffer auf der Hinreise verloren gegangen sein, haben Sie zusätzlich Anspruch auf Ersatzkäufe.
Bei der Haftung liegt die Höchstgrenze bei 1131 SZE (ca. 1300 Euro) pro Person.
Sobald Sie bemerken, dass Ihr Koffer verloren gegangen ist, melden Sie sich am Lost & Found-Schalter und füllen Sie eine Verlustmeldung (PIR Formular) aus.
Manche Airlines bieten einen digitalen Gepäckservice an. Nach Aufgabe des Gepäcks können Sie Ihren Gepäckbeleg in Ihrer App anzeigen lassen. Er kann im Falle eines Gepäckverlustes als Grundlage für die Suche nach Ihrem Gepäck dienen.
Sind auch Sie von einem Gepäckproblem betroffen? Reichen sie Ihre Dokumente bei uns ein. Passengers friend sorgt dafür, dass Sie ihr Geld zurückbekommen und das zu den üblichen Konditionen.