Laut EU-Verordnung stehen Dir je nach Dauer der Flugverspätung und Distanz des Flugs bis zu 600 € pro Person als Entschädigung zu. Dabei ist es unerheblich, ob Du eine Pauschalreise gebucht hast, individuell reist oder geschäftlich unterwegs bist – die Fluggastrechte gelten für alle Passagiere gleichermaßen.
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Eine Flugverspätung kann viel Stress und Frust verursachen. Endlos erscheinende Wartezeiten am Flughafen rauben Dir wertvolle Urlaubsstunden, oder der Zeitplan Deiner Geschäftsreise gerät völlig aus den Fugen. Zudem entstehen oft zusätzliche Kosten für Verpflegung, Umbuchungen oder verpasste Anschlussflüge. Doch was viele nicht wissen: In zahlreichen Fällen hast Du das Recht auf eine finanzielle Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
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Welche Rolle die Flugdistanz bei der Erstattungshöhe spielt
Hast Du einen Flug, der verspätet ist, solltest Du zunächst prüfen, wie groß die Distanz zwischen Start- und Zielflughafen ist. Bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden steht Dir eine Entschädigung zu. Die Höhe der Erstattung hängt von der Flugdistanz ab:
- Für Flüge mit einer Distanz von bis zu 1.500 km beträgt die Entschädigung bis zu 250 € pro Person.
- Bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km hast Du Anspruch auf bis zu 400 €.
- Für Flüge mit einer Distanz von mehr als 3.500 km kann die Entschädigung sogar 600 € betragen.
Diese Regelung dient dazu, sicherzustellen, dass Passagiere für die Unannehmlichkeiten einer erheblichen Flugverspätung angemessen entschädigt werden. Je länger der Flug dauert und je größer die Verspätung, desto gravierender sind die Auswirkungen für die Reisenden. Daher soll diese gestaffelte Entschädigung eine faire Ausgleichszahlung für verlorene Stunden und verpasste Anschlüsse bieten.
Um herauszufinden, ob Deine Fluggastrechte bei einer Flugverspätung greifen und Dir eine Erstattung zusteht, kannst Du Deinen Flug jetzt ganz einfach prüfen. Lass Dir Deine Entschädigung nicht entgehen und hole Dir zurück, was Dir zusteht!
Betreuungsleistungen bei Flugverspätung einfordern - auch nachträglich
Schon ab einer Flugverspätung von zwei Stunden hast Du Anspruch auf Betreuungsleistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung. Die Airline ist verpflichtet, Dir während der Wartezeit am Flughafen kostenlose Getränke und Essen bereitzustellen, um die Unannehmlichkeiten der Verspätung abzumildern. Zusätzlich solltest Du die Möglichkeit haben, zwei Anrufe zu tätigen oder E-Mails zu versenden, damit Du Familie, Freunde oder Geschäftspartner über die verspäteten Flüge informieren kannst.
Verspätung | Anspruch auf Betreuungsleistungen |
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ab 2 Stunden | Mahlzeiten und Erfrischung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. zwei Telefonate (oder Email, Fax). |
ab 3 Stunden | Mahlzeiten und Erfrischung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. zwei Telefonate (oder Email, Fax), nach EU-Fluggastrechte-Verordnung 250 € bis 600 € pro Person. |
ab 4 Stunden | Mahlzeiten und Erfrischung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. zwei Telefonate (oder Email, Fax) ggf. Hotelunterbringung. |
ab 5 Stunden | Reisende können vom Flug zurücktreten. Die Airline muss die Ticketkosten erstatten. |
Übernachtung und Ersatzbeförderung bei längerer Verspätung
Ist Dein Flug stark verspätet und wird sogar auf den nächsten Tag verschoben, muss die Fluggesellschaft für die Hotelkosten sowie den Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft aufkommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Inlands- oder Langstreckenflug handelt – diese Regelung greift unabhängig von der Flugdistanz.
Die Fluggesellschaft ist hierbei grundsätzlich verpflichtet, die Betreuungsleistungen als Sachleistungen selbst zu erbringen. Das bedeutet, dass sie in erster Linie selbst für Mahlzeiten, Getränke und Unterbringung sorgen muss. Eine direkte Auszahlung für entstandene Kosten durch verspätete Flüge ist zunächst nicht vorgesehen.
Kommt die Airline dieser Betreuungspflicht jedoch nicht nach, hast Du das Recht, Dir auf eigene Faust Verpflegung zu kaufen, eine Ersatzbeförderung zu organisieren oder ein Hotelzimmer zu buchen. Dies kann eine alternative Flugverbindung, eine Bahnfahrt oder im Notfall auch eine Taxifahrt sein, wenn keine anderen Optionen bestehen. Die dabei entstandenen Kosten kannst Du anschließend der Airline in Rechnung stellen. Wichtig ist, dass Du alle Belege aufbewahrst und darauf achtest, dass die Kosten im Verhältnis zum Flugpreis stehen.
Gerade bei längeren Flugverspätungen, die sich über mehrere Stunden ziehen, solltest Du Dich frühzeitig über Deine Rechte informieren und prüfen, ob die Fluggesellschaft ihren Verpflichtungen nachkommt.
Keine entschädigung bei außergewöhnlichen umständen
In manchen Fällen ist die Fluggesellschaft von der Erstattungspflicht befreit. So z.B., wenn ein „außergewöhnlicher Umstand“ vorliegt. Die Fluggastrechteverordnung bietet hierfür keine einheitliche Definition. Ein medizinischer Notfall kann zum Beispiel jederzeit für Verzögerungen sorgen. In solchen Fällen kann sich die Airline auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen. Ein medizinischer Notfall liegt allerdings nicht vor, wenn sich ein Flug wegen der Erkrankung eines Crewmitglieds verzögert, da die Airline für solche Fälle Ersatz bereitstellen muss. Diese Ereignisse sind von den normalen Verzögerungen und betrieblichen Abläufen zur Beförderung von Passagieren abzugrenzen.
Kleines Trostpflaster: Selbst bei einem Nichtverschulden der Fluggesellschaft stehen Dir als Reisender Betreuungsleitungen zu. Was zu den außergewöhnlichen Umständen zählt, erfährst Du in folgender Tabelle:
Ja - Airline ist verantwortlich | Nein, Airline ist nicht verantwortlich |
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Personalmangel | Unwetter |
Technische Probleme | Fluglotsenstreik |
Streik des Airline Personals | Blitzschlag |
Wirtschaftliche Probleme der Airline | politische Krisen |
Nichteinhaltung der Ruhezeiten des Personals | Naturkatastrophen |
Vogelschlag | |
Flughafen- und Luftraumsperrungen | |
Grenzschließungen | |
Medizinische Notfälle | |
Ausfall Technik am Terminal |
Auch keine Erstattung bei Streiks Dritter
Kommt es zu einer Flugverspätung oder einem Flugausfall wegen eines Streiks Dritter, dann befreit die EU-Fluggastrechte-Verordnung die Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht. Das bedeutet, dass Passagiere in diesen Fällen keine direkte Erstattung für die Unannehmlichkeiten erhalten. Allerdings muss die Airline nachweisen, dass sie alle möglichen Maßnahmen ergriffen hat, um den Streik und dessen Auswirkungen auf die Flüge zu verhindern oder abzumildern.
Anders verhält es sich, wenn der Streik durch das eigene Personal der Airline verursacht wurde. Solche Streiks entstehen meist durch gescheiterte Tarifverhandlungen und werden als Druckmittel eingesetzt, um die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer zu stärken. Da die Fluggesellschaft in diesem Fall direkte Verantwortung für den Ausfall oder die Flugverspätung trägt, muss sie Passagiere für die entstandenen Unannehmlichkeiten finanziell entschädigen.
Wenn Dein Flug wegen eines solchen Streiks verspätet ist oder sogar ganz ausfällt, hast Du möglicherweise Anspruch auf eine Erstattung. Prüfe daher unbedingt Deine Rechte, denn die Fluggesellschaft muss in diesen Fällen für die Verspätung haften und Dir eine Entschädigung zahlen.
Häufige Fragen zum Thema Entschädigung bei Flugverspätung
Ab wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung?
Kommt es zu einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden, hast Du Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft. Abhängig von der zurückgelegten Flugdistanz kann diese bis zu 600 € pro Person betragen.
Welche Rechte habe ich bei einer Flugverspätung?
Deine Rechte werden seit dem Jahr 2004 durch die EU-Flugverordnung 261/2014 geschützt. Abhängig von der zurückgelegten Flugdistanz steht Dir eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zu. Bei einer mehrstündigen Verspätung sollte die Airline Dich mit kostenlosem Essen und Getränken versorgen. Außerdem hast Du das Recht auf 2 kostenlose Telefonanrufe und den Versand von E-Mails. Bei einer Verspätung über Nacht, muss die Airline für die Kosten einer Übernachtung aufkommen.
Wie komme ich zu meiner Entschädigung bei einer Flugverspätung?
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Welchen Einfluss können außergewöhnliche Umstände auf meine Rückerstattung haben?
Außergewöhnliche Umstände spielen eine große Rolle bei der Durchsetzung Deines Anspruchs. Das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen befreit die Fluggesellschaft von einer Entschädigungszahlung. In solchen Fällen steht Dir leider keine Erstattung zu.
Ich habe eine Pauschalreise gebucht und mein Flug hat sich verspätet sich, was soll ich tun?
Eine Reise heißt Pauschalreise, wenn mindestens 2 Reiseleistungen zusammen gebucht werden – z.B. Flugtickets und Unterkunft in einem Hotel. Auch bei einer Pauschalreise kannst Du Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person haben.