✈ Flugverspätung · EU-Recht · bis zu 600 €

Flugverspätung?

Bis zu 600 € Entschädigung sichern – jetzt prüfen.

War Ihr Flug verspätet? Nach EU-Verordnung EG 261/2004 haben Sie möglicherweise Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung pro Person. Passengers friend prüft und setzt Ihren Anspruch durch – ohne Risiko, ohne Vorleistung.

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Eine angespannte Frau schaut auf ihre Armbanduhr, während sie auf ihren Abflug am Flughafengate wartet.

⚖️ Experten im EU-Fluggastrecht

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ÜBERBLICK

Flugverspätung & Entschädigung – Das Wichtigste in Kürze

Alle wesentlichen Fakten rund um Ihren Entschädigungsanspruch nach EU-Verordnung EG 261/2004 – kompakt und verständlich zusammengefasst.

Anspruch ab 3 Stunden Verspätung am Zielort – nicht am Abflughafen. Für die Entschädigungszahlung muss die Verspätung am Zielort mindestens 3 Stunden betragen.
Bis zu 600 € Entschädigung pro Person – gestaffelt nach Flugdistanz: 250 € (bis 1.500 km), 400 € (1.500–3.500 km) oder 600 € (über 3.500 km).
Gilt für Flüge ab einem EU-Flughafen sowie für Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, sofern diese von einer EU-Airline durchgeführt werden.
Zusätzlich: Folgekostenerstattung – zum Beispiel für entstandene Hotelkosten, Mahlzeiten, verpasste Anschlussflüge oder andere direkte Ausgaben durch die Verspätung. Passengers friend setzt auch diese Kosten für Sie durch.
Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen – darunter fallen zum Beispiel schwere Unwetter, externer Streik (z. B. Fluglotsen) oder politische Krisen. Technische Probleme der Airline und Personalengpässe zählen dagegen nicht als außergewöhnlich.
Verjährungsfrist: 3 Jahre – gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug vom März 2023 verjährt also erst zum 31. Dezember 2026.
Passengers friend übernimmt alles – von der Prüfung bis zur Durchsetzung, notfalls vor Gericht. Nur 25 % Provision bei Erfolg, keine Kosten bei Misserfolg. Deutschlands preiswertester Anbieter.

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Kein Stress. Kein Aufwand. Kein Risiko.

Passengers friend übernimmt die gesamte Abwicklung – von der ersten Prüfung bis zur Auszahlung auf Ihr Konto. Sie müssen sich um nichts kümmern.

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Provision nur bei Erfolg – Sie gehen kein finanzielles Risiko ein.

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Günstiger als Flightright und AirHelp – mehr bleibt bei Ihnen.

Folgekostenerstattung

Hotel, Taxi, Mahlzeiten durch Wartezeit – wir fordern das zurück.


1

Anspruch prüfen

Flugdaten kostenlos einreichen – in 2 Minuten online.

2

Wir übernehmen

Passengers friend setzt Ihren Anspruch gegenüber der Airline durch.

3

Auszahlung erhalten

Entschädigung direkt auf Ihr Konto – ohne weiteren Aufwand.

ENTSCHÄDIGUNGSHÖHEN NACH EU-RECHT

Wie viel Entschädigung steht mir bei Flugverspätung zu?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich ausschließlich nach der Distanz zwischen Abflug- und Zielflughafen – nicht nach dem Ticketpreis. Bei Langstreckenflügen sind bis zu 600 € pro Person möglich.

Flugdistanz Entschädigung pro Person *
Bis 1.500 km bis zu 250 €
1.500 – 3.500 km bis zu 400 €
Über 3.500 km (Langstrecke) bis zu 600 € **

* Angaben gemäß EU-Verordnung EG 261/2004. Zusätzlich können nachgewiesene Folgekosten (Hotel, Transfer, Mahlzeiten) separat erstattet werden – Passengers friend setzt auch diese für Sie durch. ** Gemäß den EU-Fluggastrechten gilt für reine Binnenflüge innerhalb der Europäischen Union eine gesetzliche Deckelung: Die Ausgleichszahlung beträgt maximal 400 €, ungeachtet dessen, ob die Flugdistanz die Marke von 3.500 km überschreitet.

ab 3 Stunden
Verspätung am Zielort
bis 600 €
pro Person
+ Folgekosten
zusätzlich erstattbar
3 Jahre
Verjährungsfrist (DE)

Wann gilt die Entschädigungshöhe als reduziert?

Bei Flügen über 3.500 km kann die Entschädigung auf 300 € reduziert werden, wenn die tatsächliche Verspätung am Zielort weniger als 4 Stunden beträgt und die Airline ein alternatives Transportmittel angeboten hat, das Sie höchstens 2 Stunden später ans Ziel gebracht hat.

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ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN

Wann habe ich bei Flugverspätung Anspruch auf Entschädigung?

Für einen Entschädigungsanspruch nach EU-Verordnung EG 261/2004 müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Flug startet in der EU oder landet in der EU mit EU-Airline

Abflug von einem EU-Flughafen – oder Ankunft in der EU bei einer EU-Airline.

Verspätung am Zielort mindestens 3 Stunden

Maßgeblich ist die tatsächliche Ankunftszeit am Ziel – nicht die geplante Abflugzeit.

Kein außergewöhnlicher Umstand

Die Verspätung liegt nicht in einem Ereignis begründet, das auch bei zumutbaren Maßnahmen unvermeidbar war.

Innerhalb der Verjährungsfrist

In Deutschland: 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand.

Schnell-Check: Gilt mein Flug?

Flug von oder nach einem EU-Flughafen?

Verspätung am Zielort ≥ 3 Stunden?

Kein eindeutiger außergewöhnlicher Umstand (Sturm, Streik Flugsicherung etc.)?

Flug nicht älter als 3 Jahre?

Unsicher, ob Ihr Flug zählt?

Wir prüfen kostenlos – in 2 Minuten, ohne Risiko

WANN ENTFÄLLT DER ANSPRUCH?

Außergewöhnliche Umstände: Wann muss die Airline nicht zahlen?

Airlines sind von der Entschädigungspflicht befreit, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Wichtig: Airlines berufen sich in der Praxis häufig zu Unrecht auf diesen Ausschluss – etwa bei technischen Defekten, die keine außergewöhnlichen Umstände darstellen.

✓ Airline ist verantwortlich → Anspruch besteht ✕ Außergewöhnlicher Umstand → Kein Anspruch
Personalmangel der Airline Unwetter / extreme Wetterlage
Streik des Airline-eigenen Personals Fluglotsenstreik (extern)
Technische Probleme am Flugzeug (reguläre Wartung) Blitzschlag
Wirtschaftliche Probleme der Airline Politische Krisen
Nichteinhaltung der Ruhezeiten des Personals Naturkatastrophen
Rotationsverspätung des vorherigen Flugs Vogelschlag
Luftraumschließung / Flughafensperrung
Medizinische Notfälle an Bord

⚡ Hinweis: Passengers friend prüft jede Ablehnung

Airlines lehnen viele berechtigte Ansprüche mit Verweis auf außergewöhnliche Umstände ab – auch dann, wenn diese rechtlich nicht greifen. Wir kennen die häufigsten Ablehnungsmuster und fechten unbegründete Entscheidungen konsequent an, notfalls auch auf dem Klageweg.

SONDERFALL

Anschlussflug verpasst wegen Verspätung: Was tun?

Wenn Sie durch eine Verspätung Ihren Anschlussflug verpasst haben und beide Flüge auf einer gemeinsamen Buchung stehen, gilt die 3-Stunden-Regel am finalen Zielort – unabhängig davon, ob der Anschlussflug von einer anderen Airline betrieben wird.

📋

Was sofort tun?

  • Sofort das Gate-Personal ansprechen
  • Verpflegungsgutscheine einfordern
  • Alle Belege und Quittungen sammeln
  • Verspätungsbestätigung am Schalter anfordern
  • Alle Ausgaben dokumentieren
💵

Was steht mir zu?

  • Entschädigung nach EU 261/2004 (250–600 €)
  • Umbuchung auf nächsten verfügbaren Flug
  • Verpflegung und Getränke (ab 2h Wartezeit)
  • Hotelunterbringung bei Übernachtung nötig
  • Folgekostenerstattung (Hotel, Transfer, Mahlzeiten)

SCHRITT FÜR SCHRITT

So gehen Sie bei einer Flugverspätung vor

1

Dokumentieren

Bordkarte aufbewahren, Verspätungsbestätigung am Schalter anfordern, Anzeigetafel fotografieren.

2

Anspruch prüfen

Kostenlos auf passengersfriend.com – in 2 Minuten wissen Sie, ob und wie viel Ihnen zusteht.

3

Wir übernehmen

Passengers friend setzt Ihren Anspruch durch – kein Aufwand, kein Risiko für Sie.

📋 Welche Unterlagen brauche ich?

  • Bordkarte oder digitale Buchungsbestätigung
  • Buchungsnummer / PNR
  • Personalausweis oder Reisepass
  • + Verspätungsbestätigung der Airline (falls vorhanden)
  • + Quittungen für Folgekosten (Hotel, Transfer, Mahlzeiten)

WARUM PASSENGERS FRIEND?

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Drei Wege, Ihre Entschädigung zu holen. Nur einer macht wirklich Sinn.

Selbst durchsetzen

  • Zeitaufwendiger Schriftverkehr mit der Airline
  • Komplizierte Dokumentation erforderlich
  • Airlines lehnen oft unbegründet ab
  • Klage auf eigenes Risiko und eigene Kosten

Mit Passengers friend

  • Nur 25 % Provision – preiswerter Anbieter
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  • Klageverfahren möglich – kein Aufpreis
  • Deutsches Unternehmen, deutsches Recht
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  • Hohe Anwaltskosten – auch bei Niederlage
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  • Meist keine Fluggastrechts-Spezialisten
  • Viel Papierkram auf Ihrer Seite

Transparente Gebühren – günstiger als jeder Wettbewerber

Bei 600 € Anspruch: Sie erhalten 450 €, unsere Erfolgsgebühr beträgt 150 € (25 % brutto, inkl. MwSt.).
Zum Vergleich: AirHelp berechnet 35 %, Flightright ab 28 %. Im Klagefall bleiben wir mit 35 % Gesamtgebühr günstiger als alle Wettbewerber.

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KUNDENBEWERTUNGEN

Was unsere Kunden sagen

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74,3 % aller Kunden geben 5 Sterne.

Das häufigste Lob: „Ich musste mich um absolut gar nichts kümmern.“

Thomas K. März 2026
★★★★★

„Musste mich um absolut gar nichts kümmern. Die gesamte Abwicklung wurde übernommen und am Ende der volle Betrag durchgesetzt. Hätte ich das selbst versucht, wäre ich gescheitert.“

Flugverspätung · Langstrecke
Sandra M. Februar 2026
★★★★★

„Hat etwas gedauert, aber das Ergebnis hat absolut gezählt. Faire Provision, kein Stress. Freunde und Familie wissen schon von euch – klare Weiterempfehlung.“

Flugannullierung
Michael R. Januar 2026
★★★★★

„Einfache Einreichung, unkomplizierter Upload, dann haben die alles erledigt. Ergebnis hat meine Erwartungen sogar übertroffen. Gerne wieder.“

Verspätung · 600 € Entschädigung
Julia B. April 2026
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„Telefonisch immer erreichbar, freundlich, schnell. Gleich bei Passengers Friend melden, wenn etwas mit dem Flug nicht stimmt – das Ergebnis überzeugt.“

Anschlussflug verpasst

HÄUFIGE FRAGEN

Alles zur Flugverspätungs-Entschädigung

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Maßgeblich ist die tatsächliche Ankunftszeit am Zielflughafen. Für eine Entschädigungszahlung muss der Flug mindestens 3 Stunden verspätet am Zielort ankommen.

Wir fechten die Ablehnung an und gehen notfalls den Klageweg. Eine Klagegebühr von 10 % brutto fällt nur dann an, wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss. Auch dann sind wir mit 35 % Gesamtgebühr günstiger als alle Wettbewerber.

In Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug im März 2023 verjährt also erst zum 31. Dezember 2026. Prüfen Sie Ihren Anspruch am besten jetzt.

Nein. Sobald Sie Ihren Anspruch bei Passengers Friend eingereicht haben, übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Airline. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Ja. Zusätzlich zur Entschädigungszahlung (bis 600 €) können nachgewiesene Folgekosten – z. B. für Hotel, Transfer oder verpasste Anschlüsse – separat erstattet werden. Passengers Friend setzt auch diese Kosten für Sie durch.

Ja, wenn Ihr Flug von einem EU-Flughafen abfliegt – unabhängig davon, welche Airline ihn durchführt. Fliegen Sie von einem Nicht-EU-Flughafen, gilt die Verordnung nur, wenn die durchführende Airline ihren Sitz in der EU hat.

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