Entschädigung bei
Flugausfall
Letzte Besorgungen sind erledigt, die Koffer sind gepackt und die Vorfreude auf die anstehende Reise wächst. Doch plötzlich erhalten Sie die Nachricht: Ihr Flug wurde annulliert, der geplante Flug wird nicht durchgeführt. Die Absage durch die Airline ist der absolute Albtraum vieler Reisenden und kostet Nerven. Die große Ungewissheit, ob und wann es einen Ersatzflug gibt, wirft viele Fragen und Probleme auf. Mit Hilfe von Passengers friend bekommen Sie bis zu 600 € zurück.
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Diese Rechte haben Sie bei einem Flugausfall:
Laut der EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 haben Sie als Passagier das Recht auf eine Entschädigung.
Wenn Ihr Flug ausfällt oder mehr als 5 Stunden verspätet ist, haben Sie Anspruch auf:
- Eine Erstattung des Flugpreises.
- Einen Rückflug zum ersten Abflugort und das zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
- Eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter ähnlichen Reisebedingungen.
Folgende Entschädigung steht Ihnen zu:
Bei einem Flugausfall hängt die Entschädigung von bis zu 600 € von der Flugdistanz ab. Außerdem ist es wichtig, in welchem Land das Flugzeug startet bzw. ob es sich um eine europäische Airline handelt.
Während Sie am Flughafen warten, gehören Betreuungsleistungen zu den Kompensationen, die Sie bei einem Flugausfall zusätzlich zur Entschädigung bekommen müssen. Diese sind für Passagiere besonders wichtig, wenn sie lange auf einen Ersatzflug warten müssen oder an einem Flughafen gestrandet sind, da der Anschlussflug annulliert wurde.
Gesetzlich festgelegte Betreuungsleistungen:
- Ab 2 Stunden Wartezeit und einer Flugdistanz bis 1.500 km haben Sie das Recht auf kostenlose Getränke, Essen und Kommunikationsleistungen.
- Ab 3 Stunden Wartezeit und einer Flugdistanz zwischen 1.500 km und 3.500 km haben Sie das Recht auf kostenlose Getränke, Essen und Kommunikationsleistungen.
- Ab 4 Stunden Wartezeit und einer Flugdistanz ab 3.500 km haben Sie das Recht auf kostenlose Getränke, Essen und Kommunikationsleistungen.
- Bei einem Abflug am nächsten Tag, haben Sie unabhängig von der Flugdistanz das Recht auf eine Übernachtung im Hotel und Erstattung der Transferkosten.
Voraussetzungen für die Flugausfall-Entschädigung:
Es müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein, damit Ihnen eine Entschädigungszahlung der Airline zusteht. Wenn Sie nicht mindestens 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert wurden, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Dies gilt unter folgenden Umständen:
- Landung in der EU mit einer EU-Airline (Sitz der Fluggesellschaft in der EU) oder Start in der EU (unabhängig von der Fluggesellschaft).
- Außergewöhnliche Umstände liegen nicht vor.
Außergewöhnliche Umstände:
Wenn Ihr Flug wegen außergewöhnlichen Umständen ausfällt, haben Sie leider keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Diese Umstände befreien die Airline jedoch nicht von der Betreuungspflicht.
Folgende Gründe fallen unter außergewöhnliche Umstände:
- Extremes Wetter
- Streik
- Terrorwarnung
- Vogelschlag
- Naturkatastrophen
- Notlandungen
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Kurz & Knapp
Über uns
Passengers friend hat sich auf die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen, -ausfällen und verweigerter Beförderung spezialisiert. Die Grundidee beruht auf der Feststellung, dass Sie als Reisender zwar per EU-Gesetz Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, aber in der Realität Schwierigkeiten haben, diese gegenüber der Airline durchzusetzen. Passengers friend arbeitet bereits mit über 2200 Reisebüros zusammen, gemeinsam verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht. Wir setzen Ihre Entschädigung durch oder unser Service ist für Sie komplett kostenlos!