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Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung

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Eu-Fluggastrechteverordnung - Die Rechte von Reisenden für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen bei Flugproblemen

In der EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 sind die Rechte von Reisenden für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen bei Flugproblemen geregelt. Falls Ihr Flug verspätet, umgeleitet oder ausgefallen ist, haben Sie oftmals Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person sowie Versorgungsleistungen am Flughafen durch die Airline.

In diesem Fall sind wir für Sie da. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen und Ihre rechtmäßige Entschädigung zu erhalten.

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Ihre Passagierrechte bei Flugproblemen

Bei Flugverspätungen von mehr als 3 Stunden, Flugausfall oder Überbuchung haben Sie das Recht auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der zurückgelegten Flugdistanz.

Verzögert sich Ihr Flug um mehrere Stunden, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen wie z.B. Erfrischungsgetränke, Essen, Übernachtung inklusive Transfer und Kommunikationsmöglichkeiten. Einen Anspruch auf Betreuungsleistungen haben Sie in folgenden Fällen:

  • Ab mehr als 2 Stunden Wartezeit am Abflughafen bei einer Flugstrecke bis zu 1500 km
  • Ab mehr als 3 Stunden Wartezeit am Abflughafen bei Flügen innerhalb der EU mit einer Flugdistanz von mehr als 1500 km
  • Bei allen Flügen mit einer Flugstrecke von 1500 und 3500 km
  • Bei mehr als 4 Stunden Wartezeit bei Flugdistanzen von mehr als 3500 km

Ist Ihr Flug ausgefallen oder Ihnen wurde das Boarding verweigert, haben Sie Recht auf Ersatzbeförderung, damit Sie schnellstmöglich ans Ziel kommen. Bei einer Stornierung des Fluges steht Ihnen laut EU-Fluggastrechteverordnung die Erstattung des Ticketpreises zu.

Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung:

  • Flüge innerhalb der EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden
  • Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden
  • Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden

Die Bedeutung der EU-Fluggastrechteverordnung

Bevor die EU eine einheitliche Regelung für Fluggastrechte gefunden hat, wurden Entschädigungen und Betreuungsleistungen uneinheitlich oder gar nicht geregelt. Durch Schadensersatzklagen vor Gericht, konnten Reisende Ihre Entschädigung bekommen. Dies war kompliziert, da ein konkreter Schaden nachgewiesen werden musste. Die Folge war eine geringe Verurteilungsquote und das damit verbundene mangelnde Interesse der Fluggesellschaften an der uneinheitlichen Entschädigungsregelung etwas zu ändern.

Durch die EU-Fluggastrechteverordnung wurde für die Fluggesellschaften ein Anreiz geschaffen, ihren Service und die Kundenzufriedenheit zu verbessern. Die aktuelle Fluggastrechteverordnung (261/2004) löste die Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ab.

Folgende Neuerungen sind dadurch in Kraft getreten:

  • Die Entschädigungszahlungen wurden erhöht und gelten jetzt auch für Flugverspätungen.
  • Unterschiede zwischen verschiedenen Flugarten und Pauschalreisen wurden aufgehoben.
  • Die Anzahl der betroffenen Flugstrecken wurde erhöht, da auch Flüge in die EU betroffen sind.

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Kurz & Knapp:

Über uns

Passengers friend hat sich auf die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen, -ausfällen und verweigerter Beförderung spezialisiert. Die Grundidee beruht auf der Feststellung, dass Sie als Reisender zwar per EU-Gesetz Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, aber in der Realität Schwierigkeiten haben, diese gegenüber der Airline durchzusetzen. Passengers friend arbeitet bereits mit über 2200 Reisebüros zusammen, gemeinsam verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht. Wir setzen Ihre Entschädigung durch oder unser Service ist für Sie komplett kostenlos!

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