EU-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004

In der EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 sind die Rechte von Reisenden für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen bei Flugproblemen geregelt. Falls Dein Flug verspätet, umgeleitet oder ausgefallen ist, hast Du oftmals Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person sowie Versorgungsleistungen am Flughafen durch die Airline.

In diesem Fall sind wir für Dich da. Wir helfen Dir dabei, Deine Ansprüche geltend zu machen und Deine rechtmäßige Entschädigung zu erhalten.

EU-Passengerrightsregulation is the basis for compensation in case of flight problems.

Die Bedeutung der EU-Fluggastrechte-Verordnung

Bevor die EU eine einheitliche Regelung für Fluggastrechte gefunden hat, wurden Entschädigungen und Betreuungsleistungen uneinheitlich oder gar nicht geregelt. Durch Schadensersatzklagen vor Gericht, konnten Reisende ihre Entschädigung bekommen. Dies war kompliziert, da ein konkreter Schaden nachgewiesen werden musste. Die Folge war eine geringe Verurteilungsquote und das damit verbundene mangelnde Interesse der Fluggesellschaften an der uneinheitlichen Entschädigungsregelung etwas zu ändern.

Durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung wurde für die Fluggesellschaften ein Anreiz geschaffen, ihren Service und die Kundenzufriedenheit zu verbessern. Die aktuelle Fluggastrechteverordnung (261/2004) löste die Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ab.

Folgende Neuerungen sind dadurch in Kraft getreten:

    • Die Entschädigungszahlungen wurden erhöht und gelten jetzt auch für Flugverspätungen.
    • Unterschiede zwischen verschiedenen Flugarten und Pauschalreisen wurden aufgehoben.
    • Die Anzahl der betroffenen Flugstrecken wurde erhöht, da auch Flüge in die EU betroffen sind

Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechte-Verordnung:

  • Flüge innerhalb der EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden.
  • Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden.
  • Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden.

Kurz und Knapp

In der EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 sind die Rechte der Reisenden für Ausgleichs- und Betreuungsleistungen bei Flugproblemen geregelt. Falls Dein Flug verspätet, umgeleitet oder ausgefallen ist, hast Du Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person sowie Betreuungsleistungen durch die Airline während der Wartezeit am Flughafen.

Die EU-Fluggastrechteverordnung findet in folgenden Fällen seine Anwendung:

◦ Flüge innerhalb der EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden
◦ Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden
◦ Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden

Durch die EU-Fluggastrechteverordnung wurde für die Fluggesellschaften ein Anreiz geschaffen, ihren Service und die Kundenzufriedenheit in Bezug auf Pünktlichkeit zu verbessern. Die aktuelle Fluggastrechteverordnung (261/2004) löste die Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ab.