Eine Flugverspätung kann viel Stress und Frust verursachen. Endlos erscheinende Wartezeiten am Flughafen rauben Dir wertvolle Urlaubsstunden oder der Zeitplan Deiner Geschäftsreise gerät aus den Fugen.
In vielen Fällen steht Dir laut EU-Verordnung eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zu. Ob Du pauschal, individual oder dienstlich reist, spielt dabei keine Rolle.
Bekannt aus
So helfen wir Dir, Deinen Anspruch durchzusetzen
Mit dem Kauf eines Flugtickets hast Du einen Vertrag mit der entsprechenden Airline abgeschlossen. Die Vertragsbedingungen müssen erfüllt werden und die Airline muss Dich zum gewünschten Zielort bringen. Egal ob Flugverspätung, Flugzeitenänderung oder Flugannullierung, wenn Du nicht wie geplant an Dein Ziel kommst, muss die Airline Dich dafür entschädigen. Ab einer Verspätung von 3 Stunden steht Dir ein Anspruch von bis zu 600 € pro Person zu, sowie Betreuungsleistungen durch die Fluggesellschaft.
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Erstattungshöhe hängt auch von der Flugdistanz ab
Bei Flugverspätungen ist es wichtig zu wissen, dass die Höhe der Entschädigung von der Flugdistanz abhängt.
Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 250 € für Flüge mit einer Distanz bis zu 1.500 km. Für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km beträgt die Entschädigung bis zu 400 €. Bei Flügen mit einer Distanz von mehr als 3.500 km kann die Entschädigung bis zu 600 € betragen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Passagiere angemessen entschädigt werden, basierend auf der Länge der Flugstrecke und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten durch die Verspätung.
Betreuungsleistungen bei Flugverspätung einfordern
Schon ab 2 Stunden Verspätung hast Du ein Recht auf Betreuungsleistungen. Du musst mit kostenlosen Getränken und Essen versorgt werden. Außerdem solltest Du die Möglichkeit haben, 2 Anrufe zu tätigen und E-Mails zu versenden. Wenn Dein Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, muss die Fluggesellschaft für die Hotel- und Transferkosten bis zum Ersatzflug aufkommen.
Die Fluggesellschaft ist hierbei zunächst dazu verpflichtet, die Sachleistung selber zu erbringen. Sie muss prinzipiell keine Leistungen Dritter bezahlen. Das bedeutet, dass Reisende ihre Ansprüche zunächst bei der Airline einfordern müssen. Kommt die Airline ihrer Betreuungspflicht nicht nach, darfst Du Dir selbst Verpflegung kaufen, eine Ersatzbeförderung (Flug, Bahnfahrt, Taxi) oder auch ein Hotelzimmer buchen. Die dadurch entstandenen Kosten, kannst Du anschließend der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Hier gilt es jedoch, die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Verspätung | Anspruch auf Betreuungsleistungen |
---|---|
ab 2 Stunden | Mahlzeiten und Erfrischung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. zwei Telefonate (oder Email, Fax). |
ab 3 Stunden | Mahlzeiten und Erfrischung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. zwei Telefonate (oder Email, Fax), nach EU-Fluggastrechte-Verordnung 250 € bis 600 € pro Person. |
ab 4 Stunden | Mahlzeiten und Erfrischung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. zwei Telefonate (oder Email, Fax) ggf. Hotelunterbringung. |
ab 5 Stunden | Reisende können vom Flug zurücktreten. Die Airline muss die Ticketkosten erstatten. |
Was zu "außergewöhnlichen Umständen" zählt
Die Fluggastrechteverordnung bietet hierfür keine einheitliche Definition. Ein medizinischer Notfall kann zum Beispiel jederzeit für Verzögerungen sorgen. In solchen Fällen kann sich die Airline auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen. Ein medizinischer Notfall liegt allerdings nicht vor, wenn sich ein Flug wegen der Erkrankung eines Crewmitglieds verzögert, da die Airline für solche Fälle Ersatz bereitstellen muss. Diese Ereignisse sind von den normalen Verzögerungen und betrieblichen Abläufen zur Beförderung von Passagieren abzugrenzen.
Kleines Trostpflaster: Selbst bei einem Nichtverschulden der Fluggesellschaft stehen Reisenden Betreuungsleitungen zu. Was zu den außergewöhnlichen Umständen zählt, erfährst Du in folgender Tabelle:
Ja - Airline ist verantwortlich | Nein, Airline ist nicht verantwortlich |
---|---|
Personalmangel | Unwetter |
Technische Probleme | Fluglotsenstreik |
Streik des Airline Personals | Blitzschlag |
Wirtschaftliche Probleme der Airline | politische Krisen |
Nichteinhaltung der Ruhezeiten des Personals | Naturkatastrophen |
Vogelschlag | |
Flughafen- und Luftraumsperrungen | |
Grenzschließungen | |
Medizinische Notfälle | |
Ausfall Technik am Terminal |
Was tun bei Gepäckproblemen?
Verspätetes Gepäck
Kommt der Koffer nicht an, solltest Du den Verlust am Lost & Found Schalter melden und ein PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausfüllen. Hierfür sind die Bordkarte sowie die Gepäckregistrierungsnummer vorzuzeigen.
Kommt der Koffer nicht an, solltest Du den Verlust am Lost & Found Schalter melden und ein PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausfüllen. Hierfür sind die Bordkarte sowie die Gepäckregistrierungsnummer vorzuzeigen. Diese Nummer findest Du aufgeklebt auf der Rückseite Ihres Boardingpasses. Am Ankunftsort haben betroffene Passagiere zunächst das Recht, sich die notwendigsten Gegenstände des täglichen Bedarfs zu beschaffen und diese der Airline in Rechnung zu stellen. Dabei beträgt die Höchstsumme für die Ersatzkäufe 1131 SZR (ca. 1300 €).
Das Sonderziehungsrecht (SZR/XDR) ist eine künstliche Währung, die als weltweite einheitliche Regelung zur gleichmäßigen Befriedigung von Haftungsansprüchen gilt. Zu beachten ist: Sollte das Fluggepäck auf dem Rückflug verspätet sein, hast Du keinen Grund für Ersatzkäufe. Die Gepäckverspätung und die dadurch entstandenen Kosten müssen der Fluggesellschaft schriftlich innerhalb von 21 Tagen nach Wiedererhalt des Gepäcks gemeldet werden.
Gepäckverspätung bei einer gebuchten Pauschalreise
Durch Regelungen im Reiserecht (gem.§ 651 BGB) kannst Du einen Anspruch auf Reisepreisminderung aufgrund entgangener Urlaubsfreuden geltend machen. Wir kümmern uns auch um Gepäckprobleme bei Pauschalreisen. Suche den Kontakt zu Deinem Reiseveranstalter und kontaktiere uns.
Handlung | Frist |
---|---|
1. Meldung der Verspätung des Gepäcks vor Ort. | Den Schaden sofort (max. 7 Tage nach der Ankunft) beim Lost & Found-Schalter oder der Airline melden. |
2. Weitere Meldung des Schadens nach Erhalt des Gepäcks. | Sende innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks eine weitere Schadenanzeige mit allen Belegen an die Airline. |
3. Mögliche Schäden nach Erhalt des Gepäcks melden. | Ist der Koffer beschädigt, melde innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks die Beschädigung bzw. den Teilverlust der Fluglinie. |
Beschädigtes Gepäck
Stellest Du nach Ankunft am Flughafen fest, dass Dein Reisegepäck oder Sperrgepäck während des Fluges beschädigt wurde, ist die Airline dazu verpflichtet, Dir Schadensersatz zu zahlen. Die Regelungen hierfür, sind im Montrealer Übereinkommen festgehalten. Die Airline haftet auch, wenn der Koffer nur teilweise geöffnet oder mit Klebeband notdürftig verschlossen wurde. Kontrolliere nach der Landung den Inhalt Deines Gepäcks und kontaktiere Deine Airline, um den entstandenen Schaden zu melden.
Sollten Schäden an Deinem Gepäck entstanden sein, haftet die Airline bis zu einer Höchstgrenze von bis zu 1131 SZR (ca. 1300 €). Voraussetzung hierfür ist eine Schadensmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Flugdatum. Hast Du die Schäden an Ihren Gepäckstücken selbst zu verantworten, indem Du z.B. einen defekten Koffer aufgibst oder zerbrechliche Dinge nicht vernünftig verstaut hast, muss die Airline nicht für den entstandenen Schaden aufkommen.
Ersatz bei beschädigtem Gepäck
Sollte Dein Gepäck beschädigt sein, bekommst Du vorerst keine Erstattung in Form von Geld. In diesem Fall gilt die Naturalrestitution (die Reparatur). Die Fluggesellschaften werden andere Unternehmen mit einem Gutachten beauftragen und bei Bedarf das Gepäck reparieren.
Verlorenes Gepäck
Sind Koffer mehr als 21 Tage verspätet, gelten sie als verloren. Die maximale Entschädigungszahlung die ein Passagier erhalten kann, beträgt ca. 1131 SZR (ca. 1300 €). Auch wenn verlorenes Gepäck ärgerlich ist, eine pauschale Entschädigung gibt es nicht.
Für die Entschädigungsberechnung wird der Koffer sowie sein Inhalt aufgrund seines Zeitwertes erstattet. Als Richtwert gilt dabei eine jährliche Wertverminderung zwischen 10 und 30 Prozent. Damit Du die Kosten erstattet bekommst, musst Du am Flughafen ein PIR-Formular ausfüllen. Alles weitere werden Dir die Flughafenmitarbeiter erklären. Als Passagier sind sie in der Nachweispflicht. Daher mussst Du in jedem Fall die Fluggesellschaft innerhalb von 21 Tagen über den Verlust des Koffers informieren.
Rechte von Reisenden bei einem Streik
Streikankündigungen sind die Horrornachricht vieler Urlauber in der Hauptreisezeit. Für Reisende bedeutet ein Streik nicht selten, dass sie entweder mit großer Verspätung oder sogar mit dem Ausfall ihres Fluges rechnen müssen. Die ist insbesondere dann ärgerlich, wenn Sie noch Ihren Anschlussflug erreichen müssen.
Das solltest Du bei einem Streik beachten:
Damit Du Deine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person reibungslos erhältst, kannst Du bereits am Flughafen einiges tun:
- Lasse Dir die Verspätung oder den Flugausfall aufgrund des Streiks von Mitarbeitern der Airline schriftlich bestätigen.
- Forder eine alternative Beförderung (Ersatzflug oder Bahnfahrt).
- Bewahre Deine Flugtickets oder Buchungsbestätigung gut auf.
Streik als außergewöhnlicher Umstand
Ob ein Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, ist differenziert zu betrachten. Es hängt von der Art und der Organisation des Streikes ab. Es gilt folgende Arten zu unterscheiden:
- Streik des eigenen Personals der Fluggesellschaft, wie zum Beispiel des Boden- und Bordpersonals
oder
- Streiks Dritter, wie zum Beispiel Streiks des Sicherheitspersonals oder der Flugsicherung.
Entschädigungspflicht kann entfallen
Kommt es zu einer Flugverspätung oder einem Flugausfall wegen eines Streiks Dritter, dann befreit die EU-Fluggastrechte-Verordnung die Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht. Generell muss die Fluggesellschaft jedoch belegen, dass sie alle möglichen Maßnahmen zu Vermeidung des Streiks ergriffen hat. In der EU-Verordnung sind jedoch neben einer Entschädigungszahlung noch weitere Rechte von Reisenden festgehalten, auf die Du bestehen solltest.
Dein Anspruch auf Entschädigung bei einem Streik
Airlines sind dazu verpflichtetet, Reisende für eine Flugstörung zu entschädigen, wenn sie diese selbst verschuldet haben. Streiks des eigenen Personals sind meistens die Folge von gescheiterten Tarifverhandlungen und werden als Druckmittel eingesetzt, um die Verhandlungsposition des Personals zu stärken. Daher steht die Fluggesellschaft in einem solchen Fall in der Verantwortung und muss Dich für die entstanden Unannehmlichkeiten entschädigen.
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Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Frank Andrzejewski2024-04-04NACH EINEM FLUGAUSFALL WURDE MIR SEITENS MEINER VERSICHERUNG DER SERVICE VON PASSENGERS FRIEND ANGEBOTEN. NACH EINEM AUSFÜHRLICHEN BERATUNGSGESPRÄCH UND ÜBERMITTLUNG VON FALLBEZOGENEN DATEN ERFOLGTEN DIE SACHSTANDSINFORMATIONEN ZEITNAH. DIE AUSZAHLUNG DER FORDERUNGEN DAUERTEN VERFAHRENSBEDINGT 6 MONATE. NICHT PASSENGERS FRIEND ZAHLT, SONDERN DER BEKLAGTE. ES VERLIEF BEIM ERSTEN VERFAHREN REIBUNGSLOS. EIN NOCH OFFENES VERFAHREN IST IN ARBEIT. HIERZU WURDE ICH INFORMIERT. DASS ES DAUERT, LIEGT NICHT ZULETZT AUCH AN DER VIELZAHL VON FORDERUNGEN. JEDE ANFRAGE MEINERSEITS WURDE ZEITNAH , KOMPETENT UND NACHVOLLZIEHBAR BEANTWORTET. VON DAHER KANN ICH NICHTS NEGATIVES BERICHTEN. MAN BRAUCHT EBEN AUCH HIER GEDULD!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Hedaieh Douhast2024-04-04Sehr gutTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Ute Butter2023-12-15Bin gut bei einer Klage gegen eine Fluggesellschaft vertreten worden. Hatte einen Anschlussflug nicht geschafft und musste einen halben Tag auf dem Umsteigeflugplatz verbringen. Danke dafür.
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FAQ | Kurz und Knapp
Ab wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung?
Kommt es zu einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden, hast Du Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft. Abhängig von der zurückgelegten Flugdistanz kann diese bis zu 600 € pro Person betragen.
Welche Rechte habe ich bei einer Flugverspätung?
Deine Rechte werden seit dem Jahr 2004 durch die EU-Flugverordnung 261/2014 geschützt. Abhängig von der zurückgelegten Flugdistanz steht Dir eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zu. Bei einer mehrstündigen Verspätung sollte die Airline Dich mit kostenlosem Essen und Getränken versorgen. Außerdem hast Du das Recht auf 2 kostenlose Telefonanrufe und den Versand von E-Mails. Bei einer Verspätung über Nacht, muss die Airline für die Kosten einer Übernachtung aufkommen.
Wie komme ich zu meiner Entschädigung bei einer Flugverspätung
Aus Erfahrung wissen wir, dass Fluggesellschaften Kundenbeschwerden oftmals ignorieren oder berechtigte Forderungen einfach ablehnen. Mit uns hast Du einen kompetenten Partner an Deiner Seite. Fülle einfach in nur wenigen Minuten das Formular auf unserer Website aus und unsere Reiserechtsexperten übernehmen sofort Deinen Fall.
Welchen Einfluss können außergewöhnliche Umstände auf meine Rückerstattung haben?
Außergewöhnliche Umstände spielen eine große Rolle bei der Durchsetzung Deines Anspruchs. Das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen befreit die Fluggesellschaft von einer Entschädigungszahlung.
Ich habe eine Pauschalreise gebucht und mein Flug hat sich verspätet sich, was soll ich tun?
Eine Reise heißt Pauschalreise, wenn mindestens 2 Reiseleistungen zusammen gebucht werden – z.B. Flugtickets und Unterkunft in einem Hotel. Auch bei einer Pauschalreise kannst Du Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person haben.
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Passengers friend hat sich auf die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen, -ausfällen und verweigerter Beförderung spezialisiert. Die Grundidee beruht auf der Feststellung, dass Du als Reisender zwar per EU-Gesetz Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hast, aber in der Realität Schwierigkeiten hast, diese gegenüber der Airline durchzusetzen. Passengers friend arbeitet bereits mit über 2200 Reisebüros zusammen, gemeinsam verhelfen wir Dir zu Deinem Recht.