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AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(Stand: 5. Juni 2020)


§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die Passengers friend wird betrieben von der Passengers friend GmbH, Mühlenstraße 24, 59348 Lüdinghausen, Amtsgericht Coesfeld HRB 16195, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Finke (nachfolgend als „Passengers friend“, „PF“ oder „Wir“ bezeichnet).
1.2 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von Passengers friend mit ihrem/n Auftraggeber/n (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) im Zusammenhang mit den von Passengers friend angebotenen Diensten. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn sie von Passengers friend nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
1.3 Im Rahmen dieses Vertrages kauft Passengers friend Ihre Forderungen, die Ihnen aufgrund der EU-Fluggastrechtverordnung 261/2004 auf Ausgleichszahlung gegenüber einem Luftfahrtunternehmen oder aufgrund einer Reise- oder Flugstornierung oder -Nichtantritt gegenüber einem Luftfahrt- oder Reiseunternehmen– ggfs. auch weitere Ansprüche – zustehen, auf. Sie treten diese Forderung unwiderruflich an Passengers friend ab; Passengers friend wird hierdurch Forderungsinhaber. Die Bedingungen dieser Abtretung regelt § 2.

§ 2 Forderungsabtretung, vertragsschluss und Leistungen

2.1 Das von Passengers friend unterbreitete Angebot zur Unterstützung bei der Durchsetzung eines Anspruchs des Auftraggebers gegen eine Fluggesellschaft, einen Reiseveranstalter oder einen anderen Anspruchsgegner ist unverbindlich. Passengers friend kann die Forderung insbesondere dann ablehnen, wenn diese nach summarischer Prüfung vermutlich nicht besteht oder nicht durchsetzbar ist oder die Durchsetzung der Forderung einen nicht zu rechtfertigenden wirtschaftlichen oder zeitlichen Aufwand für Passengers friend nach sich ziehen könnte. Der Auftraggeber gibt mit der Beauftragung im Rahmen eines Buchungsprozesses bzw. der Einreichung einer Forderung Passengers friend ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, an das er für den Fall der Einreichung der Forderung 14 Tage, im Falle einer Beauftragung innerhalb eines Buchungsprozesses bis 14 Tage nach Stattfinden oder Annullierung des gebuchten Fluges gebunden ist. Die von Passengers friend verschickte Eingangsbestätigung bzw. weitere Informationsnachfragen stellen noch keine Annahme des Angebots dar. Die Annahme des Angebots erfolgt durch ausdrückliche Erklärung seitens Passengers friend und/oder der beauftragten Kooperationsanwälte gegenüber dem Auftraggeber.
2.2 Der Auftraggeber tritt sämtliche Forderungen und Rechte, die ihm gegen ein Luftfahrtunternehmen aus einem bestimmten Flug gem. der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 im Zusammenhang mit der näher bezeichneten Verspätung oder Annullierung zustehen, endgültig an Passengers friend ab. Außerdem werden sämtliche Ansprüche gegen ein Luftfahrtunternehmen, einen Reiseveranstalter und/oder Andere, welche sich aus einer mangelbehafteten Leistung ergeben, endgültig abgetreten. Als Ausgleich dafür erhält er von PF eine Entschädigung.
2.3 Entschädigungsmodell „Zahlung nach erfolgreicher Inanspruchnahme“: Mit Zustandekommen des Vertrags zwischen PF und dem Auftraggeber erhält der Auftraggeber – im Falle der „Zahlung nach erfolgreicher Inanspruchnahme“ – einen Anspruch gegenüber Passengers friend auf Weiterleitung der tatsächlich durch das in Anspruch genommene Unternehmen geleisteten Ausgleichszahlung. In diesem Fall steht Passengers friend ein Vergütungsanspruch gegenüber dem Auftraggeber gemäß § 4.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Dieser wird vor Auszahlung von Passengers friend an den Auftraggeber in Abzug gebracht. Eine Auszahlung an den Auftraggeber erfolgt in diesem Fall erst nach Zahlung durch das Unternehmen an Passengers friend. Wird eine falsche Kontoverbindung durch den Auftraggeber angegeben und wurde auf dieses Konto überwiesen, so gilt diese Verpflichtung von Passengers friend als erfüllt. Die Auszahlung erfolgt üblicherweise per Orderscheck.
2.4 Passengers friend unterstützt den Auftraggeber bei der Durchsetzung von Forderungen gegen Fluggesellschaften und /oder Reiseveranstalter, welche auf einer mangelbehafteten Leistung beruhen und/ oder zu Ansprüchen des Auftraggebers gegen die Fluggesellschaft, den Reiseveranstalter und/oder Andere führen können.
2.5 Passengers friend ist ausschließlich gestattet, außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeiten für den Auftraggeber zu vermitteln. Zur Vertretung vor Gericht ist Passengers friend nicht berechtigt. Eine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung wird von Passengers friend keinesfalls erbracht und auch nicht geschuldet. Passengers friend nimmt insbesondere keine rechtliche (Vor-) Prüfung der Ansprüche des Auftraggebers vor, dies geschieht ausschließlich in Zusammenarbeit mit Vertragsanwälten der Passengers friend. Passengers friend wird als Unternehmen für den Auftraggeber ausschließlich vermittelnd sowie im Rahmen der Erhebung, Aufbereitung und Verwaltung von Flug-, Wetter- und sonstige Daten in der Passengers friend-Datenbank tätig.
2.6 Passengers friend ist dazu berechtigt, mit der außergerichtlichen und der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung die Kooperationsanwälte und Partnerunternehmen zu beauftragen und im Rahmen dessen die vom Auftraggeber übermittelten Informationen und Daten an diese weiterzuleiten.
2.7 Passengers friend ist berechtigt, Ihre Ansprüche zum Zwecke der Refinanzierung an Dritte abzutreten.
2.8 Im Rahmen eines wirtschaftlichen und gewissenhaft ausgeübten Ermessens sind Passengers friend und die Kooperationsanwälte in ihrer Entscheidung über die Art und Weise der Durchsetzung des Anspruchs gegen die Fluggesellschaft frei. Passengers Friend und die Kooperationsanwälte sind insbesondere dazu berechtigt, Vergleichsangebote (Gutscheine etc.) ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber abzulehnen.
2.9 Passengers friend ist nicht verpflichtet, zur Durchsetzung der Forderungen Gutachten einzuholen. Sofern die Einholung eines Gutachtens erforderlich ist, erfolgt dies aufgrund gesonderter Vereinbarung erst nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.

§ 3 Obliegenheit und Pflichten Des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber wird Passengers friend und die Kooperationsanwälte bei der Durchsetzung der Forderung unterstützen und sämtliche ihm bekannten und für die Bearbeitung relevanten Daten und Informationen Passengers friend oder den Kooperationsanwälten zur Verfügung stellen. Auf Nachfrage von Passengers friend oder den Kooperationsanwälten wird der Auftraggeber zugehörige Unterlagen, wie insbesondere Bordkarten, Buchungsbestätigungen oder sonstige Flugnachweise, Beweisbilder, Belege und sonstige relevante Dokumente während der gesamten Vertragslaufzeit Passengers friend überlassen. Der Auftraggeber wird Passengers friend unverzüglich nach dem Entstehen (bei Beauftragung im Rahmen eines Buchungsprozesses) bzw. Einreichen der Forderung sämtliche bisherige Korrespondenz mit der Fluggesellschaft zur Verfügung stellen.
3.2 Der Auftraggeber versichert durch die Akzeptanz dieser AGB, dass er sämtliche Flugdaten und zur Bearbeitung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben hat, dass er selbst Inhaber der vertragsgegenständlichen Forderung ist bzw. darüber verfügen darf sowie dass er keine über seine Angaben hinausgehenden Ausgleichzahlungen erhalten hat.
3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Passengers friend unverzüglich zu informieren, wenn Zahlungen der Fluggesellschaft an ihn direkt geleistet werden oder wenn er von der Fluggesellschaft direkt an ihn adressierte Schreiben erhält.
3.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, für die Dauer der Vertragslaufzeit ohne Zustimmung von Passengers friend keine eigenen Handlungen oder Verfahren in dieser Angelegenheit zu führen sowie keine rechtsverbindlichen Erklärungen, insbesondere gegenüber der Fluggesellschaft abzugeben. Soweit die Fluggesellschaft oder Vertreter der Fluggesellschaft mit dem Auftraggeber selbst in Kontakt treten, wird der Auftraggeber Passengers friend hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
3.5 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus § 3 nicht oder nicht ausreichend nach, so ist Passengers friend neben der Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund auch berechtigt, vom Auftraggeber einen Kostenbeitrag in Höhe von 60 € inkl. Umsatzsteuer zu fordern. Darüber hinaus müssen bereits geleistete Auszahlungen durch den Auftraggeber an Passengers friend erstattet werden. Zusätzlich müssen mindestens die entstandenen Kosten für eine gerichtliche Durchsetzung beglichen werden. Dies kann unter anderem die Gerichtskosten, die Kosten des eigenen Anwalts und die Kosten eines Fremdanwalt beinhalten. Die Geltendmachung von darüberhinausgehenden Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Dies gilt nur, wenn die angeforderte Mitwirkung in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand und dem Erstattungsprozess steht.

§ 4 Vergütung, Abrechnung

4.1 Im Falle der Entschädigungsvariante „nach erfolgreicher Inanspruchnahme“ erhält PF eine pauschale und erfolgsabhängige Provision i.H.v. 36 % aller aufgrund der Beauftragung erzielten Zahlungen inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Im Falle einer Sonderangebotes und eines gesondert gekennzeichneten Preises gilt jeweils dieser besondere Preis.
4.3 Bei entgeldlicher Beauftragung der Passengers friend im Rahmen des „Flugschecks“ spätestens 72 Stunden nach der Buchung und mindestens 96 Stunden vor Abflug des ersten Flugsegmentes beträgt die Provision 0 %. Wenn Ansprüche im Rahmen des Flugschecks durchgesetzt werden darf der durchzusetzende Anspruch erst nach Kauf des Flugschecks bei der Passengers friend entstanden sein.
4.4 Passengers friend und/oder die beauftragten Kooperationsanwälte sind berechtigt, die Provision (Ziffer 4.1) von den Zahlungen in Abzug zu bringen, die von dem Schuldner an Passengers friend oder die Kooperationsanwälte geleistet werden. Zum Abzug weiterer Kosten (wie z. B. für Gutachten) ist Passengers friend nur berechtigt, wenn der Auftraggeber dem zuvor zugestimmt hat. Im Falle der „Sofortauszahlung“ wird die Provision umgehend bei Auszahlung des vorhersehbaren Entschädigungsbetrages, der sich aus den mitgeteilten Daten über Flugentfernung, Verspätungsdauer und Zahl der Reisenden ergibt, einbehalten.
4.5 Provision (vergl. Ziffer 4.1/4.2) ist auch dann aus dem Gesamtbetrag der einzuziehenden Forderung zu berechnen, wenn der Schuldner lediglich eine Teilzahlung geleistet hat, wobei sich die Provision insgesamt auf den tatsächlich eingezogenen Betrag beschränkt.
4.6 Für den Fall, dass der Schuldner Zahlungen direkt an den Auftraggeber leistet, verpflichtet dieser sich, die Provision (Ziffer 4.1) an Passengers friend weiterzuleiten.
4.7 Das Fremdgeldkonto wird unverzinslich geführt. Der Auftraggeber hat daher keinen Zinsanspruch zwischen Eingang der Gelder auf dem Fremdgeldkonto und der Auszahlung an den Auftraggeber, wenn die Auszahlung unverzüglich erfolgt.
4.8 Passengers friend ist nur auf Anfrage des Auftraggebers verpflichtet, den diesem überwiesenen Betrag aufzuschlüsseln und den tatsächlich erhaltenen Erstattungsbetrag nachzuweisen. Im Falle der „Sofortüberweisung“ ist PF hierzu in keinem Fall verpflichtet.
4.9 Gerichtsgebühren und Kosten der Kooperationsanwälte werden durch Passengers friend vorfinanziert, im Falle des Entschädigungsmodells „Sofortauszahlung“ durch PF übernommen. Sollte die Fluggesellschaft, sei es außergerichtlich oder gerichtlich, einen Ersatz der Kosten im Sinne der Ziffer 2.6 oder einen Ersatz sonstiger mit der Rechtsverfolgung verbundenen Kosten mit Ausnahme der Ausgleichszahlung selbst leisten oder hierzu gerichtlich verpflichtet werden, so dient dies zur Abdeckung der von Passengers friend vorfinanzierten Kosten und der Kosten der Kooperationsanwälte. Der Auftraggeber hat auch in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz der Provision gemäß der Ziffer 4.1. Soweit rechtlich zulässig tritt der Auftraggeber die Kostenersatzansprüche, soweit sie ihm zustehen, an Passengers friend zur Einziehung ab, sodass Passengers friend auch nach Beendigung des Vertrages berechtigt ist, diese im eigenen Namen geltend zu machen.
4.10 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Auftraggebers stehen, rechtskräftig festgestellt oder von Passengers friend schriftlich anerkannt wurden.

§ 5 Gewährleistung, Haftung

5.1 Passengers friend übernimmt die in Auftrag gegebene Dienstleistung gewissenhaft anhand der von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und den Daten, die Passengers friend selbst über den jeweiligen Flug gesammelt hat. Passengers friend gewährleistet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht, dass die Luftgesellschaft und/oder der Reiseveranstalter aufgrund der entsprechenden Forderungsschreiben die Forderung anerkennt und/oder ganz oder teilweise ausgleicht. Insoweit ist auch die Haftung ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist insbesondere bewusst, dass trotz sorgfältiger Recherchen und wahrheitsgemäßer Angaben des Auftraggeber nicht auszuschließen ist, dass die Luftgesellschaft einen rechtlich erheblichen Entlastungsbeweis führen kann, der den Anspruch ausschließt.
5.2 Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Passengers friend als auch gegenüber ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftungsbeschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Passengers friend die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Beschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

§ 6 Dauer des Auftrags, Kündigung

6.1 Das Vertragsverhältnis endet, wenn die Forderung ausgeglichen ist oder Passengers friend nach pflichtgemäßem Ermessen die Aussichtslosigkeit der Betreibung feststellt und den Auftraggeber hiervon schriftlich oder in Textform in Kenntnis setzt oder Passengers friend die Bearbeitung aus anderen Gründen ablehnt.
6.2 Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus sowohl durch den Auftraggeber als auch durch Passengers friend jederzeit mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grunde gekündigt werden, Passengers friend behält sich insbesondere dann das Recht zur Kündigung vor, wenn der Auftraggeber seine Pflichten und Obliegenheiten im Sinne des § 3 schuldhaft verletzt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Auftraggeber gegenüber Passengers friend oder den Vertragsanwälten falsche Angaben gemacht hat. In den vorgenannten Fällen fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr (vgl. 3.5) auch dann an, wenn aufgrund der Pflichten- bzw. Obliegenheitsverletzung des Auftraggebers keinerlei Zahlungen des Schuldners an Passengers friend erfolgt sind. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass für Passengers friend kein oder nur ein geringerer Schaden als der Betrag der Bearbeitungsgebühr entstanden ist.

§ 7 Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, das heißt eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

§ 8 Datenschutz

Passengers friend verwendet die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber. Die Datenschutzpraxis von Passengers friend steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und bzw. Nutzung von personenbezogenen Daten der Auftraggeber finden sich in den Datenschutzhinweisen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung. Ich bin gleichfalls damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten von dem refinanzierenden Unternehmen – ggf. elektronisch – erhoben, gespeichert, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden zum Zweck der Einziehung und ggf. gerichtlichen Durchsetzung der Forderung. Diese Erklärung soll zugleich als Benachrichtigung im Sinne des § 33 BDSG gelten.
Sofern Sie mit uns in Kontakt treten, erheben und verarbeiten wir von Ihnen mitgeteilten Daten um Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Diese Daten verarbeiten wir ohne Ihre gesonderte Einwilligung ausschließlich entweder zur Beantwortung Ihres Anliegens, oder zur Vertragserfüllung gem. Art. 6 I b) DSGVO. Ihre personenbezogenen Daten werden nach Ende des Vertrages oder des berechtigten Interesses entweder auf persönlichen Wunsch des Auftraggeber oder nach Ablauf einer Frist von 10 Jahren gelöscht.

§ 9 Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Teile. Es gelten anstatt der ungültigen Bestimmung jene als vereinbart, welche rechtswirksam bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommen.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen Passengers friend und dem Auftraggeber sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist dabei jedoch ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher (vgl. § 7), sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in denen der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Auftraggeber einen weitergehenden Schutz bieten.
10.2 Der Inhalt des zwischen dem Auftraggeber und Passengers friend geschlossenen Vertrages ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den konkreten, im Rahmen des Vertragsverhältnisses übermittelten Angaben in Formularen, E-Mails und ggf. Briefen. Der Vertrag ist darüber hinaus nicht für den Auftraggeber im Internet abrufbar oder zugänglich.
10.3 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht und bedürfen soweit gesetzlich zulässig der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
10.4 Ist der Auftraggeber ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüchen Lüdinghausen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Passengers friend GmbH
Mühlenstraße 24
59348 Lüdinghausen
Deutschland

Telefon: +49 (0) 2591 253 98 98
E-Mail: info@passengersfriend.com

(z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung des Widerrufs reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sofern die Vertragsausführung bereits während der 14-tägigen Widerrufsfrist begonnen hat verlieren Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht. Die Vertragsausführung beginnt mit unserer 1. Aufforderung gegenüber dem Anspruchsgegner sowie der Bestätigung hierüber an die uns übermittelte Kontaktemailadresse.

 

Nutzungsbedingungen

§1 Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden folgende Begriffe definiert:

  1. „Vereinbarung“: Eine Vereinbarung zwischen einem Kunden und Passengers friend über die Bereitstellung von gerechtem Ausgleich als Service.
  2. „Passengers friend“: Passengersfriend GmbH, ein in Deutschland ansässiges Unternehmen mit registriertem Firmensitz in der Mühlenstraße 24, 59348 Lüdinghausen, Deutschland (HRB 16195).
  3. „Passengers friend Gold“: Mitgliedschaft, die für eine Einzelbuchung oder als Jahresabonnement erworben werden kann.
  4. „Bestimmungen über Fluggastrechte“: jedes Gesetz, jede Verordnung, jede Richtlinie, jedes internationale Abkommen oder Ähnliches, die oder das auf staatlicher, bundesstaatlicher, EU-weiter, nationaler, internationaler oder regionaler Ebene in Kraft ist, sowie jede Rechtsprechung, die Regeln über finanzielle Entschädigung, Schadenersatz oder Rückerstattung für Fluggäste im Fall überbuchter, verspäteter oder annullierter Flüge oder anderer Flugstörungen bzw. Forderungen aufgrund von Gepäckproblemen begründet.
  5. „Abtretungsformular“: das elektronische Dokument, in dem der Kunde und Passengers friend vereinbaren, dass Passengers friend vorbehaltlich der Bestimmungen des Dokuments Eigentümer der Forderung wird, um Zahlungen einziehen und annehmen zu können.
  6. „Dokument zur Rechteübertragung“: ein Dokument, das Passengers friend oder eines seiner verbundenen Unternehmen oder einen seiner Partner ermächtigt, im Namen des Kunden zu handeln. Das Dokument kann aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorschriften in vielerlei Form vorliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Vollmacht, eine Ermächtigung oder eine Kundenbetreuungsvereinbarung.
  7. „Forderung“: jede Art von Forderung nach finanzieller Entschädigung, Schadenersatz oder Erstattung gegenüber einer Fluggesellschaft gemäß der Fluggastrechteverordnung oder eine auf Kulanz der Fluggesellschaft basierende Forderung nach Entschädigung.
  8. „Kunde/n”: Person/en, die diese AGB akzeptiert hat/haben. Kann in einigen Dokumenten auch als „Klient“ bezeichnet werden.
  9. „Anspruchsprüfung”: Passengers friends hochmoderne Prüfung des Forderungsanspruchs mithilfe von Software. Die Anspruchsprüfung wird für jede einzelne Forderung im Webformular von Passengers friend durchgeführt. Die Berechtigungsprüfung informiert den Kunden über die Wahrscheinlichkeit einer berechtigten Forderung. Bei einer berechtigten Forderung ist die Wahrscheinlichkeit einer Entschädigungszahlung hoch. Für derartige Forderungen stellt Passengers friend seine Rechtsdienstleistungen bereit, wenn dies vom Kunden gewünscht wird. Bei nicht berechtigten Forderungen ist die Wahrscheinlichkeit einer Entschädigungszahlung gering. Für derartige Forderungen stellt Passengers friend seine Rechtsdienstleistungen nicht bereit.
  10. „Flugentschädigung“: eine Gesamtgeldsumme, die von einer Fluggesellschaft in Bezug auf eine Forderung als Entschädigung, Rückerstattung, Schadenersatz, zur Begleichung, als Kulanzgeste oder anderweitig an den Kunden oder an Passengers friend gezahlt wird, nachdem der Kunde in diese Nutzungsbedingungen eingewilligt hat. Um Missverständnisse auszuschließen, wird festgehalten, dass die Flugentschädigung keine Zahlungen oder Rückvergütungen für Anwaltskosten, Rechtsberatungskosten, Gerichtskosten, Einzugskosten, Zinsen oder Ähnliches beinhaltet, die von Passengers friend vorfinanziert wurden oder im Ergebnis von Passengers friends Intervention anfallen.
  11. „Informationsdienst“: die Bereitstellung von Informationen zu Flügen, Fluggesellschaften und Flughäfen sowie anderen reisebezogenen Informationen, Informationen über Fluggastrechte und Verbraucherschutzgesetze durch Passengers friend. Die Informationen sind für die Reisen des Kunden relevant, haben aber auch einen allgemeineren Nutzen, wie z. B. für das Ranking von Flughäfen oder Fluggesellschaften oder als Neuigkeiten über Veränderungen an den Fluggastrechten. Die Informationen werden auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt, einschließlich E-Mail, personalisiertem Kundenbereich oder von Passengers friend kontrollierten Websites.
  12. „Rechtliche Schritte“: Einreichung einer Forderung bei einem Gericht oder einer Regierungsstelle, z. B. einer nationalen Vollstreckungsbehörde, oder Übergabe einer Forderung an einen beauftragten Rechtsvertreter, wie an einen Rechtsanwalt oder eine Anwaltskanzlei.
  13. „Mitglied/er“: Person/en, die eine Passengers friend Gold-Mitgliedschaft erworben hat/haben.
  14. „Preisliste“: Anhang zu diesen Bedingungen, in dem die akzeptierten Währungen, Zahlungsarten und alle von Passengers friend berechneten Gebühren mit Ausnahme der Rückerstattung von Gerichts- und Anwaltskosten, die gegebenenfalls von Passengers friend verrechnet werden, aufgeführt sind.
  15. „EG 261:“ Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für Entschädigungs- oder Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle einer Nichtbeförderung und der Annullierung oder starken Verspätung von Flügen.
  16. „AH-Unterschrift“: Eine vom Kunden elektronisch über das Online-Signaturtool von Passengers friend übermittelte Unterschrift. Diese AH-Unterschrift kann auf dem Abtretungsformular und / oder auf dem Dokument zur Rechteübertragung oder anderen Dokumenten verwendet werden, um bei der Korrespondenz mit der Fluggesellschaft und / oder in Gerichtsverfahren die Abtretung der Forderung zu belegen.

§2 Vereinbarung

  1. Nachdem der Kunde diese AGB akzeptiert hat, erklärt Passengers friend sich bereit, eine Berechtigungsprüfung und einen Informationsdienst zu erbringen und der Kunde erklärt sich bereit, diesen zu empfangen.
  2. Nachdem der Kunde diese Bedingungen akzeptiert und entweder das Abtretungsformular oder das Dokument zur Rechteübertragung übermittelt hat, gilt die Vereinbarung als geschlossen, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Gerechtigkeit als Service zu erhalten, und Passengers friend erklärt sich damit einverstanden, Gerechtigkeit als Service bereitzustellen.
  3. Durch den Abschluss einer Vereinbarung mit Passengers friend erklärt der Kunde, dass er über die entsprechende Autorisierung und Geschäftsfähigkeit verfügt, um die Vereinbarung im eigenen Namen und gegebenenfalls im Namen der Mitreisenden einzugehen.
  4. Mit der Übermittlung des Abtretungsformulars oder eines Dokuments zur Rechteübertragung garantiert der Kunde, dass er über die entsprechende Autorisierung und Geschäftsfähigkeit verfügt, um das Abtretungsformular oder ein im eigenen Namen und gegebenenfalls im Namen der Mitreisenden zu unterzeichnen.
  5. Der Kunde erkennt an, dass Passengers friend nur Entschädigungen für Flüge und Pauschalreisen einfordert. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Passengers friend keine Reisegutscheine und/oder andere Dienste als Flugentschädigung und dass ein solches Angebot seitens einer Fluggesellschaft als Zahlungsverweigerung angesehen wird, es sei denn, Passengers friend stellt fest, dass die Wahrscheinlichkeit eines besseren Ergebnisses für den Kunden gering ist und die Annahme eines solchen Angebots unter den gegebenen Umständen die beste Wahl wäre.
  6. Der Kunde erklärt, dass keine Drittpartei mit der Bearbeitung derselben Entschädigungsforderung beauftragt wurde und dass auch keine diesbezüglichen Gerichtsverfahren anhängig sind oder solche zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft bzgl. derselben Entschädigungsforderung erwartet werden.
  7. Nach der Übermittlung des Abtretungsformulars ist der Kunde nicht berechtigt, die Forderung an eine andere Partei abzutreten, da der Rechtsanspruch an Passengers friend abgetreten wurde. Nachdem der Kunde das Dokument zur Rechteübertragung übermittelt hat, darf der Kunde keinen anderen Dritten beauftragen, im Namen des Kunden in Bezug auf denselben Anspruch zu handeln.
    Vorhandene Verpflichtungen oder Abtretungen müssen gegebenenfalls vor dem Unterzeichnen des Abtretungsformulars oder eines Dokuments zur Rechteübertragung aufgehoben werden. Um Missverständnisse zu vermeiden: Hat der Kunde ein ermächtigendes Dokument unterschrieben, kann er die darin gegebene Ermächtigung durch eine schriftliche Mitteilung an Passengers friend widerrufen. Dieser Rücktritt hat keine Auswirkungen auf die Vereinbarung selbst.
  8. Sollte der Kunde eine Zahlung oder eine andere Entschädigung direkt von der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter erhalten, nachdem die Vereinbarung mit Passengers friend geschlossen wurde, muss der Kunde dies Passengers friend unverzüglich mitteilen. Diese Zahlungen gelten als Entschädigung und berechtigen Passengers friend zur Erhebung seiner Servicegebühr und Rechtsweggebühr, wenn Passengers friend rechtliche Schritte eingeleitet hat, bevor der Kunde eine Zahlung von der betreffenden Fluggesellschaft erhalten hat. Um Missverständnisse auszuschließen, wird festgehalten, dass die Entschädigung keine Zahlungen oder Rückvergütungen für Anwaltskosten, Rechtsberatungskosten, Gerichtskosten, Einzugskosten, Zinsen oder Ähnliches beinhaltet. Diese Art von Zahlungen stehen ausschließlich Passengers friend zu.
  9. Nachdem der Kunde das Abtretungsformular oder ein anderes Dokument zur Rechteübertragung übermittelt hat, ist dieser verpflichtet, seine Verhandlungen mit der entsprechenden Fluggesellschaft/ dem entsprechenden Reiseveranstalter auszusetzen und sämtliche Versuche der Fluggesellschaft/ des Reiseveranstalters, mit ihm direkt in Kontakt zu treten, an Passengers friend zu melden, damit die Erfolgschancen von Passengers friend nicht beeinträchtigt werden.

§3 Gerechter Ausgleich als Service

  1. Passengers friend macht die Entschädigungsforderung des Kunden bei der ausführenden Fluggesellschaft/ dem ausführenden Reiseveranstalter aufgrund der Verordnung EC 261 oder anderer Fluggastrecht-Verordnungen, welche auf den entsprechenden Fall anwendbar sind, geltend.
  2. Flugdaten und andere Informationen können via Website, E-Mail oder anderen von Passengers friend unterstützten elektronischen oder Software-Lösungen an Passengers friend übermittelt werden.
  3. Passengers friend macht ebenfalls die Erstattung des Reisepreises bei Pauschalreisen aufgrund von Rückforderungsansprüchen geltend, zum Beispiel bei Reisestornierungen aufgrund der Corona Pandemie.
  4. Um die Forderung erfolgreich durchsetzen zu können, benötigt Passengers friend ein vom Kunden übermitteltes Abtretungsformular oder Dokument zur Rechteübertragung. Dieses kann Passengers friend online per Webformular, E-Mail oder Briefpost zugesandt werden. Sobald dieses übermittelte Abtretungsformular oder ein anderes vom Kunden übermitteltes Dokument zur Rechteübertragung eingetroffen ist, bereitet Passengers friend die Zahlungsaufforderung vor, sendet diese unverzüglich an die ausführende Fluggesellschaft und Reiseveranstalter und übernimmt sämtliche weitere Korrespondenz. Für diesen Teil von Gerechtigkeit als Service gilt: Wenn eine Reisepreisentschädigung gezahlt wird, berechnet Passengers friend seine Servicegebühr (siehe Preisliste).
  5. Sollte die ausführende Fluggesellschaft/ der ausführende Reiseververanstalter der Entschädigungsforderung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommen und der Fall vor Gericht entsprechende Erfolgsaussichten haben, kann Passengers friend gerichtliche Schritte einleiten, um den Anspruch geltend zu machen. Wenn gerichtliche Schritte wie empfohlen durchgeführt werden und eine Flugentschädigung oder Reisepreisentschädigung gezahlt wird, berechnet Passengers friend zusätzlich zur Servicegebühr die Rechtsweggebühr (siehe Preisliste).
  6. Sollte ein Vertragsanwalt für den Rechtsweg eingesetzt werden, erklärt sich der Kunde einverstanden, dass Passengers friend dem Vertragsanwalt in sämtliche zur Verfügung stehenden und für den Fall relevanten Informationen Einsicht gewährt sowie dass der Vertragsanwalt Passengers friend über das Verfahren informiert. Sollten für den Gerichtsfall weitere Dokumente, wie z. B. ein Dokument zur Rechteübertragung, ein Abtretungsformular oder Ähnliches notwendig sein, verpflichtet sich der Kunde, diese zu unterzeichnen. Hat der Kunde zuerst ein Abtretungsformular und danach ein Dokument zur Rechteübertragung (oder ähnliches) unterzeichnet, akzeptiert der Kunde, dass durch das Dokument zur Rechteübertragung die Forderung wieder in den Besitz des Kunden übergeht.
  7. Sollte der Vertragsanwalt zu der Ansicht gelangen, dass die Erfolgschancen zu gering sind, wird der Kunde entsprechend informiert und die Forderung wird nicht aktiv weiterverfolgt. Falls Änderungen erfolgen, welche die Erfolgschancen des Anspruchs betreffen, behält sich Passengers friend das Recht vor, den Kunden zu kontaktieren und die Forderung erneut aktiv zu verfolgen.
  8. Sollte Passengers friend oder der Vertragsanwalt ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung der Entschädigungsforderung eingeleitet haben und sollte dieses Verfahren erfolglos sein, übernimmt Passengers friend sämtliche angefallenen Kosten. Sollte das Gerichtsverfahren erfolgreich sein oder ein Vergleich zwischen der Fluggesellschaft und Passengers friend erzielt worden sein, wird Passengers friend sämtliche entstandenen Kosten tragen, welche nicht durch die Fluggesellschaft beglichen wurden. Wenn ein Gerichtsprozess gewonnen wird, wird im Namen des Kunden ein Anspruch auf Rückerstattung der Gerichtskosten geltend gemacht. Dasselbe gilt für die Kosten für Rechtsberatung und Anwaltsgebühren, unabhängig davon, ob das Gerichtsverfahren von Passengers friend oder einem beauftragten Rechtsvertreter durchgeführt wird.
  9. Der Kunde erkennt an, dass es die alleinige Entscheidung von Passengers friend ist, ob ein Vergleichsvorschlag angenommen wird oder nicht, da der Kunde die Forderung an Passengers friend abgetreten hat. Handelt Passengers friend im Auftrag des Kunden, ermächtigt durch ein Dokument, autorisiert der Kunde Passengers friend, einen Vergleich anzunehmen oder abzulehnen, basierend auf der Erfahrung von Passengers friend mit der Fluggesellschaft/ dem Reiseveranstalter und auf dem Rat externer gesetzlicher Vertreter.
  10. Durch die Abtretung der Forderung kann Passengers friend die Forderung im eigenen Namen sowie mit oder ohne Hilfe eines Rechtsanwalts verfolgen. Falls es sinnvoll und / oder rechtlich erforderlich ist, kann Passengers friend die Forderung wieder an den Kunden abtreten und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Passengers friend ein Dokument zur Rechteübertragung zur Verfügung zu stellen, damit Passengers friend für Ihn gerechter Ausgleich als Service bereitstellen und Zahlungen einziehen und / oder annehmen kann.

§4 Beschreibung der Passengers friend Gold-Mitgliedschaft

  1. Ein Kunde kann Mitglied werden, indem er die Passengers friend Gold-Mitgliedschaft erwirbt.
  2. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags für Passengers friend Gold, den der Kunde entrichten muss, um Mitglied zu werden und die hier dargelegten Vorteile genießen zu können, wird dem Kunden zum Zeitpunkt des Erwerbs mitgeteilt.
  3. Passengers friend bietet die Passengers friend Gold-Mitgliedschaft entweder als:
    i) Mitgliedschaft für eine Einzelbuchung oder ii) ein Jahresabonnement an:
    1. Die Passengers friend Gold-Mitgliedschaft für eine Einzelbuchung deckt Forderungen aus der Flugbuchung ab, für die der Kunde die Mitgliedschaft erworben hat, oder aus einer Flugbuchung, die der Kunde manuell hinzugefügt hat, bevor ein Flugproblem aufgetreten ist.
    1. Die Passengers friend Gold 365-Mitgliedschaft als Jahresabonnement deckt Forderungen ab, die aus Flügen im jeweiligen Zeitraum resultieren. Die Gebühr für die Passengers friend Gold 365-Mitgliedschaft wird jährlich in Rechnung gestellt.
  4. Die Passengers friend Gold-Mitgliedschaft beginnt am Tag des Erwerbs.
  5. Nach Annahme des Erwerbs erhält das Mitglied eine Bestätigung.
  6. Das Mitglied hat die Möglichkeit einen Account anzulegen und personenbezogene Daten zu hinterlegen.
  7. Bei Passengers friend Gold-Mitgliedern verzichtet Passengers friend auf die Servicegebühr und auf die ggf. anfallende Rechtsweggebühr im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Rechtsdienstleistungen durch Passengers friend für die Geltendmachung von Forderungen für Buchungen, die durch die Passengers friend Gold-Mitgliedschaft abgedeckt sind.
  8. Die Leistungen sind personenbezogen und gelten nur für das Mitglied (das bedeutet, dass das Mitglied in der Buchung als Fluggast genannt werden muss) und für eine bestimmte Anzahl an Fluggästen (wie in der Bestätigungs-E-Mail festgelegt), sofern sie derselben Buchung angehören wie das Mitglied.
  9. Die Servicegebühr und die Rechtsweggebühr werden dem Mitglied nicht zurückerstattet, wenn sich die Buchung auf Flüge bezieht, die vor Beginn der Mitgliedschaft verspätet waren oder annulliert wurden.
  10. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Das Mitglied muss Passengers friend unverzüglich benachrichtigen, wenn es von einer unbefugten Nutzung der Mitgliedschaft Kenntnis erlangt.
  11. Bei einer Mitgliedschaft als Jahresabonnement wird die Mitgliedschaft im Anschluss automatisch um ein Jahr verlängert, bis das Mitglied die Mitgliedschaft kündigt. Die Kündigung kann erfolgen, indem i) das Mitglied sich in sein Konto einloggt, auf dem Dashboard „Mitgliedschaft verwalten“ auswählt und dann auf „Mitgliedschaft kündigen“ klickt, oder indem ii) das Mitglied Passengers friend schriftlich mitteilt, dass es die Mitgliedschaft nicht automatisch verlängern möchte. Diese Mitteilung ist an die folgende Adresse zu senden: info@passengersfriend.com.
  12. Mitglieder, die gemäß EU-Verbraucherschutzverordnungen als Verbraucher gelten, dürfen innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb ohne Angabe von Gründen von ihrer Mitgliedschaft zurücktreten. Zwecks Ausübung dieses Widerrufsrechts ist der Rücktritt innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erwerb mitzuteilen, wobei eindeutig anzugeben ist, dass das Mitglied von der Mitgliedschaft zurückzutreten wünscht. Die gezahlte Gebühr wird in diesem Fall vollständig rückerstattet. Aufgrund der Art, der dem Mitglied zur Verfügung gestellten Dienstleistungen kann, das Mitglied nicht von der Mitgliedschaft zurücktreten, falls es auf jeglichen von der Mitgliedschaft abgedeckten Flügen gereist ist. Der Widerruf kann an folgende Adresse geschickt werden: info@passengersfriend.com.

  1.  Wenn die Kündigung 14 Tage nach Abschluss der ursprünglichen oder verlängerten Mitgliedschaft bei Passengers friend eingeht, hat das Mitglied keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags.
  2. Sobald die Mitgliedschaft beendet oder gekündigt wird bzw. ausläuft, verliert das Mitglied alle Vorteile von Passengers friend Gold und Passengers friend verzichtet nicht mehr auf die Servicegebühr und die ggf. anfallende Rechtsweggebühr für die Bereitstellung von Gerechtigkeit als Service durch Passengers friend.
  3. Ehemalige Mitglieder, die sich dazu entschlossen haben, ihre Mitgliedschaft nicht zu verlängern, müssen ihre aus dem Zeitraum der Mitgliedschaft stammende Forderung innerhalb von 90 (neunzig) Tagen nach dem Ende der Mitgliedschaft geltend machen, um die Vorteile der Passengers friend Gold-Mitgliedschaft zu erhalten.
  4. Passengers friend behält sich jederzeit das Recht vor, einer Person die Mitgliedschaft zu verweigern und im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen durch das Mitglied die Mitgliedschaft zu beenden.
  5. Das Mitglied hat im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft durch Passengers friend keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags.

§5 Gebühren und Zahlungen

  1. Passengers friend bietet die Anspruchsprüfung und Informationsdienste kostenlos an.
  2. Passengers friend stellt Rechtsdienstleistungen kostenlos zur Verfügung, es sei denn, Passengers friend hat erfolgreich eine Entschädigung für den Flug erhalten („Keine Entschädigung, keine Gebühr“). 

Wenn Passengers friend erfolgreich ist, wird der vereinbarte Teil der Entschädigung für den Flug/ die Reise an den Kunden ausgezahlt, vorbehaltlich nur der Gebühren gemäß der Preisliste. Vorfinanzierte Gerichts- und Anwaltskosten werden mit den Zahlungen verrechnet, die im Namen des Kunden an Passengers friend überwiesen werden. 

Wenn Passengers friend erfolgreich ist, aber die Flugentschädigung und/oder die Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Zinsen oder ähnliches direkt von der Fluggesellschaft an den Kunden überwiesen wurden, wird dem Kunden eine Rechnung gestellt und er verpflichtet sich, die Gebühren von Passengers friend gemäß der Preisliste sowie die vorfinanzierten erhaltenen Anwaltsgebühren, Gerichtsgebühren, Zinsen oder ähnliches, falls vorhanden, unverzüglich an Passengers friend zu überweisen.

  • Die Auszahlung des vereinbarten Anteils der Flugentschädigung an den Kunden erfolgt gemäß der Preisliste durch Passengers friend.
  • Wenn der Kunde falsche oder unzureichende Informationen zur Zahlung der Flugentschädigung angegeben hat und diese an Passengers friend zurückgesandt wird, unternimmt Passengers friend angemessene Anstrengungen, um den Kunden zu kontaktieren, einschließlich E-Mail-Erinnerungen und der Nutzung anderer Kommunikationskanäle, die der Kunde Passengers friend zur Verfügung gestellt hat. Reagiert der Kunde nicht, um korrekte Bankdaten anzugeben, ist Passengers friend berechtigt, den Teil der Flugentschädigung einzubehalten, der sonst an den Kunden hätte überwiesen werden müssen.
  • Ist seitens Passengers friend die Zahlung der Entschädigung für den Flug gemäß den Angaben und der gewählten Zahlungsmethode des Kunden erfolgt, kann Passengers friend nicht haftbar gemacht werden für:
    • unterwegs zum Kunden verloren gegangene Schecks, Kreditkarten, EC-Karten und Ähnliches;
    • Auswirkungen jeglicher Art, hervorgerufen durch falsche Bankverbindungsangaben, falsche Adresse oder Ähnliches, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Auszahlung der Entschädigung für den Flug auf ein falsches Konto. Wird die Flugentschädigung aufgrund eines Fehlers des Kunden dem falschen Empfänger ausgezahlt, kann Passengers friend keine Rückforderungspflicht auferlegt werden.
  • Es gibt keine Zinszahlungen für die Zeit zwischen Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen. Passengers friend behält sich das Recht vor, sämtliche von der Fluggesellschaft erhaltene Zinszahlungen für sich zu behalten.
  • Passengers friend kann nicht haftbar gemacht werden für Entschädigungen, Schadensersatz oder Ähnliches in jeglicher Höhe, sollte deren Zahlung an den Kunden verhindert worden sein durch ein Vorkommnis, welches nicht der angemessenen Kontrolle von Passengers friend unterliegt. Dazu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, Arbeitskonflikte, höhere Gewalt, Krieg, Tumulte, innere Unruhen, böswillige Sachbeschädigungen, Unfälle, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmungen, Unwetter und Einhaltung von gesetzlichen Richtlinien.

§6 Datenschutz

  1. Passengers friend nutzt personenbezogene Daten des Kunden hauptsächlich für die Bereitstellung der Anspruchsprüfung, der Passengers friend Gold-Mitgliedschaft, von Informationsdiensten und von Rechtsdienstleistungen) gemäß dieser Vereinbarung. Passengers friend kann personenbezogene Daten auch zu anderen Zwecken erfassen, z. B. für Statistiken, Verwaltung und Kommunikation, IT- und Sicherheitsverwaltung, physische Sicherheit, Authentifizierungs- und Autorisierungssysteme, Supportsysteme, Zusammenarbeit bei internen Projekten und Organisationsteams und -aktivitäten. Alle personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung, Verordnung (EU) 2016/679 (siehe Datenschutzerklärung) bzw. anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen erhoben.
  2. Der Kunde stellt Passengers friend personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung oder anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen zur Verfügung, mit der ausdrücklichen Genehmigung, diese vom Kunden oder im Namen der bzw. von seinen Mitreisenden bereitgestellten personenbezogenen Daten zu verarbeiten und im Rahmen dieser Vereinbarung zu nutzen. Passengers friend gibt diese Daten nur unter den folgenden Bedingungen an Dritte weiter:

  1. mit der Zustimmung des Kunden;
    1. für Zwecke, welche in direktem Zusammenhang mit dem Zweck stehen, zu dem die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben wurden;
    1. wenn es notwendig ist, damit die Vereinbarung mit dem Kunden erfüllt werden kann;
    1. wenn es aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung notwendig ist;
    1. wenn dies zum Schutz rechtlicher Ansprüche oder zur Abwehr von Klagen notwendig ist;
    1. zur Verhinderung von Missbrauch oder sonstigen ungesetzlichen Aktivitäten, wie vorsätzlichen Angriffe, um die Datensicherheit zu gewährleisten.

§7 Kundendaten und Kundeninformationen

  1. Auf Anfrage von Passengers friend stellt der Kunde bzw. stellen seine Mitreisenden Passengers friend sämtliche für die Erfüllung der Vereinbarung notwendigen Daten und Informationen zur Verfügung. Der Kunde gewährleistet, dass die angegebenen Daten und Informationen korrekt und vollständig sind, der Wahrheit entsprechen und – wo zutreffend – mit dem Einverständnis der Mitreisenden bereitgestellt werden.
  2. Der Kunde ist einverstanden, Passengers friend in vollem Umfang von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche aufgrund von fehlerhafter Kundenkommunikation, Angabe falscher Daten/Informationen und betrügerischem Verhalten.

Passengers friend behält sich das Recht zur unverzüglichen Auflösung der Vereinbarung im Falle von betrügerischem Verhalten oder von inkorrekten Daten/Informationen vor. Sollte die Vereinbarung gemäß diesem Paragrafen beendet werden, hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Entschädigung.

§8 Widerrufsrecht

  1. Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des Europäischen Verbraucherrechts ist, d. h. eine natürliche Person, welche ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, welche weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit dient, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
  2. Der Kunde kann seine Einwilligung zu unserer Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Vereinbarung (z. B. per Brief oder E-Mail) ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zwecks Ausübung dieses Widerrufsrechts ist der Widerruf innerhalb der zuvor genannten Frist von 14 Tagen mitzuteilen, wobei eindeutig anzugeben ist, dass der Kunde von der Vereinbarung zurückzutreten wünscht. Aufgrund der Art, der dem Kunden zur Verfügung gestellten Dienstleistungen kann er nicht von unserer Vereinbarung zurücktreten, wenn wir ihn darüber informiert haben, dass die Fluggesellschaft die Forderung anerkannt hat, da wir in diesem Fall die vom Kunden angeforderte Dienstleistung erbracht haben. Der Widerruf kann an folgende Adresse geschickt werden:

    Passengers friend GmbH
    Mühlenstraße 24
    59348 Lüdinghausen
    Deutschland

oder 

E-Mail: info@passengersfriend.com

§9 Schlussbestimmungen

  1. Passengers friend ist berechtigt, diese Bedingungen und die Preisliste sowie die genannten zusätzlichen Bestimmungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Änderungen mit negativen Auswirkungen für den Kunden gelten jedoch nicht für diesen Kunden, solange er diesen neuen Änderungen nicht zugestimmt hat.
  2. Diese AGB, das Abtretungsformular sowie die Vereinbarung zwischen Passengers friend und dem Kunden unterliegen deutschem Recht. Der Kunde ist jedoch jederzeit dazu berechtigt, einen Anspruch zu erheben aufgrund des Schutzes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er seinen Wohnsitz hat.
  3. Sollte eine Klausel in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so hat dies keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Klauseln.
  4. Rechte und Pflichten, die ganz oder teilweise mit einer eingereichten Forderung in Verbindung stehen, können ohne Einschränkungen von Passengers friend oder an Dritte abgetreten werden.
  5. Die englische Version dieser Nutzungsbedingungen ist maßgebend im Falle von Nichtübereinstimmungen in einer anderen Sprache.

Aktualisiert: 18.Augst 2021
Version 2.21