EU-Fluggastrechteverordnung
⚖ EU-Recht EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 Die Verordnung EG Nr. 261/2004 regelt die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung. Erfahren Sie, was Ihnen zusteht
Du hast Probleme mit Flugverspätungen oder eine Flugannullierung erlebt? Oder gab es Schwierigkeiten mit Deinem Gepäck? Hier bist Du richtig, um alles über Deine Rechte als Fluggast zu erfahren, die in der EU-Fluggastrechteverordnung und im Montrealer Übereinkommen verankert sind.
Diese beiden Regelwerke sind die rechtliche Grundlage Deiner Fluggastrechte, sowohl innerhalb der EU als auch international. Sie legen fest, wann Du Anspruch auf Entschädigungen hast und wie Du diese bei den Fluggesellschaften geltend machen kannst. Ob es um Verspätungen, Annullierungen oder Probleme mit dem aufgegebenen Gepäck geht – Du hast starke Rechte an Deiner Seite.
⚖ EU-Recht EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 Die Verordnung EG Nr. 261/2004 regelt die Rechte von Fluggästen bei Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung. Erfahren Sie, was Ihnen zusteht
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Rechtliche Betreuung bei Flugproblemen – einfach ausgelagert, professionell gelöst.
"Was ist Dein Fall?"
Entschädigung bei verspäteten Flügen.
Dein Flug wurde storniert / nicht durchgeführt.
Probleme, die durch umgeleitete Flüge entstehen.
Bei verpassten Anschlussflügen auf Grund von Verspätung u.Ä.
Wenn die Airline Deinen Flug überbucht hat.
Erstattung von Folgekosten bei Entschädigungsfällen.
Umgang mit Steuern und Gebühren bei Flugproblemen.
Auch Flugpreise können erstattet werden.