Entschädigung bei Flugverspätung
Wenn Ihr Flug Verspätung hat, ist das für Sie mit großem Stress und Frust verbunden. Es kommt zu endlos erscheinenden Wartezeiten am Flughafen. Eine Flugverspätung raubt wertvolle Urlaubsstunden. Der langersehnte Urlaub rückt damit in weite Ferne. Aber auch verpassten beruflichen Meetings kosten Geld und Nerven. In vielen Fällen steht Ihnen laut EU-Verordnung jedoch eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zu. Ob Sie pauschal, individual oder dienstlich reisen, spielt dabei keine Rolle. Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung!
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So helfen wir Ihnen Ihre Entschädigung bei einer Flugverspätung durchzusetzen:
Mit dem Kauf eines Flugtickets haben Sie einen Vertrag mit der entsprechenden Airline abgeschlossen. Die Vertragsbedingungen müssen erfüllt werden und die Airline muss Sie zum gewünschten Zielort bringen. Egal ob Flugverspätung, Flugzeitenänderung oder Flugannullierung, wenn Sie nicht wie geplant an Ihr Ziel kommen, muss die Airline Sie dafür entschädigen. Ab einer Flugverspätung von 3 Stunden haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person sowie Betreuungsleistungen durch die Fluggesellschaft.
So handeln Sie richtig bei einer Flugverspätung
Wenn Ihr Flug eine Verspätung von mehr als 3 Stunden hat, können Sie von der Airline eine Entschädigung einfordern. Nachfolgend erklären wir Ihnen, wie Sie bei einer Flugverspätung richtig handeln.
Informieren Sie sich bei der Fluglinie, warum sich der Flug verspätet und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. Bewahren Sie die Beweise gut auf.
Folgende Rechte haben Sie bei einer Flugverspätung:
Bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden steht Ihnen in der Regel eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- der Flug ist in der EU gestartet oder in der EU gelandet und die Fluggesellschaft hat ihren Hauptsitz innerhalb der EU
- die Flugverspätung liegt nicht mehr als 3 Jahre zurück
- die Fluggesellschaft ist verantwortlich für die Verspätung
Schon ab 2 Stunden Verspätung haben Sie ein Recht auf Betreuungsleistungen. Sie müssen mit kostenlosen Getränken und Essen versorgt werden. Außerdem sollten Sie die Möglichkeit haben 2 Anrufe zu tätigen und E-Mails zu versenden. Wenn Ihr Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, muss die Fluggesellschaft für die Hotel- und Transferkosten bis zum Ersatzflug aufkommen.
So hoch ist Ihr Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung (Tabelle):
- Für Flüge mit einer Distanz bis zu 1500 km erhalten Sie eine Entschädigung von bis zu 250 Euro.
- Für Flüge mit einer Distanz ab 1500 km – 3500 km erhalten Sie eine Entschädigung von bis zu 400 Euro.
- Für Flüge mit einer Distanz ab 3500 km erhalten Sie eine Entschädigung von bis zu 600 Euro.
Schon ab 2 Stunden Verspätung haben Sie ein Recht auf Betreuungsleistungen. Sie müssen mit kostenlosen Getränken und Essen versorgt werden. Außerdem sollten Sie die Möglichkeit haben 2 Anrufe zu tätigen und E-Mails zu versenden. Wenn Ihr Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, muss die Fluggesellschaft für die Hotel- und Transferkosten bis zum Ersatzflug aufkommen.
Die Fluggesellschaft ist hierbei zunächst dazu verpflichtet, die Sachleistung selber zu erbringen. Sie muss prinzipiell keine Leistungen Dritter bezahlen. Das bedeutet, dass Reisende ihre Ansprüche zunächst bei der Airline einfordern müssen. Kommt die Airline ihrer Betreuungspflicht nicht nach, dürfen Sie sich selbst Verpflegung kaufen, eine Ersatzbeförderung (Flug, Bahnfahrt, Taxi) oder auch ein Hotelzimmer buchen. Die dadurch entstandenen Kosten, können Sie anschließend der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Hier gilt es jedoch, die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
In diesen Situationen haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung:
Machen Sie Ihre Ansprüche jetzt geltend! Wir helfen Ihnen dabei. Füllen Sie einfach den Antrag auf unserer Website aus, sofort übernimmt Passengersfriend Ihren Fall und Sie erhalten die Ihnen zustehende Entschädigungszahlung.
Bei Verspätungen von weniger als 3 Stunden, können Sie leider keinen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Zudem haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug außerhalb der EU gestartet ist und die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz außerhalb der EU hat.

Verspätung | Anspruch auf Betreuungsleistungen: |
---|---|
ab 2 Stunden | Mahlzeiten und Erfrischung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. zwei Telefonate (oder Email, Fax). |
ab 3 Stunden | Mahlzeiten und Erfrischung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. zwei Telefonate (oder Email, Fax), nach EU-Fluggastrechte-Verordnung 250 € bis 600 € pro Person. |
ab 4 Stunden | Mahlzeiten und Erfrischung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. zwei Telefonate (oder Email, Fax) ggf. Hotelunterbringung. |
ab 5 Stunden | Reisende können vom Flug zurücktreten. Die Airline muss die Ticketkosten erstatten. |
Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen:
Es gibt einige Situationen, in denen Ihr Anspruch trotz aller gegebenen Voraussetzungen nicht durchgesetzt werden kann. Liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung an Sie leisten. Darunter fallen alle nicht vorhersehbaren Situationen, die im täglichen Ablauf einer Airline nicht vorkommen und von der Fluggesellschaft nicht beeinflussbar sind.
Die Fluggastrechteverordnung bietet hierfür keine einheitliche Definition. Ein medizinischer Notfall kann zum Beispiel jederzeit für Verzögerungen sorgen. In solchen Fällen kann sich die Airline auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen. Ein medizinischer Notfall liegt allerdings nicht vor, wenn sich ein Flug wegen der Erkrankung eines Crewmitglieds verzögert, da die Airline für solche Fälle Ersatz bereitstellen muss. Diese Ereignisse sind von den normalen Verzögerungen und betrieblichen Abläufen zur Beförderung von Passagieren abzugrenzen.
Kleines Trostpflaster: Selbst bei einem Nichtverschulden der Fluggesellschaft stehen Reisenden Betreuungsleitungen zu.
Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen:
- politische Unsicherheit
- Unwetter
- Sperrungen des Flughafens oder Flugraums
- Vogelschläge
- unvermeidbare Sicherheitsrisiken
- sonstige Risiken
Folgekosten bei einer Flugverspätung:
Unter Folgekosten versteht man:
- Übernachtungskosten
- Fahrtkosten
- Verpflegung
- Ersatzkäufe
Um die Ihnen entstandene Kosten von der Airline einzufordern zu können, ist es wichtig, dass Sie alle Belege sammeln. Die Kosten können Sie sich zusätzlich zu der Entschädigung bei Flugverspätung erstatten lassen. Ohne Belege wird die Fluggesellschaft die Forderung jedoch ablehnen.
Diese Kosten werden von der Airline nicht erstattet:
- Alkoholische Getränke
- Taxifahrten oder Mietwagenkosten, wenn zum Beispiel eine Beförderung mit der Bahn möglich gewesen wäre
- Parkgebühren
- Kosten die für Freizeitaktivitäten entstehen, wie z. B. Kino, Zoo und Co.
Keine doppelte Entschädigung
Der BGH in Karlsruhe hat 2019 entschieden, dass Airlines nicht dazu verpflichtet sind, Folgekosten wie Zug- oder Taxitickets zu übernehmen, wenn Reisende für ein Flugproblem bereits eine Entschädigung von der Fluggesellschaft erhalten haben. In diesem Fall kann es sein, dass angefallene Folgekosten mit dieser Summe verrechnet werden. Laut BGH dient eine Ausgleichszahlung dazu, Folgekosten zu decken.
Entschädigung bei Gepäckproblemen:
Verspätetes Gepäck
Kommt der Koffer nicht an, sollten Sie den Verlust am Lost & Found Schalter melden und ein PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausfüllen. Hierfür sind die Bordkarte sowie die Gepäckregistrierungsnummer vorzuzeigen. Diese Nummer finden Sie aufgeklebt auf der Rückseite Ihres Boardingpasses. Am Ankunftsort haben betroffene Passagiere zunächst das Recht, sich die notwendigsten Gegenstände des täglichen Bedarfs zu beschaffen und diese der Airline in Rechnung zu stellen. Dabei beträgt die Höchstsumme für die Ersatzkäufe 1131 SZR (ca. 1300 €).
Das Sonderziehungsrecht (SZR/XDR) ist eine künstliche Währung, die als weltweite einheitliche Regelung zur gleichmäßigen Befriedigung von Haftungsansprüchen gilt. Zu beachten ist: Sollte das Fluggepäck auf dem Rückflug verspätet sein, haben Sie keinen Grund für Ersatzkäufe. Die Gepäckverspätung und die dadurch entstandenen Kosten müssen der Fluggesellschaft schriftlich innerhalb von 21 Tagen nach Wiedererhalt des Gepäcks gemeldet werden.
Gepäckverspätung bei einer gebuchten Pauschalreise
Durch Regelungen im Reiserecht (gem.§ 651 BGB) könnten sie einen Anspruch auf Reisepreisminderung aufgrund entgangener Urlaubsfreuden geltend machen. Wir kümmern uns auch um Gepäckprobleme bei Pauschalreisen. Suchen Sie den Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter und kontaktieren Sie uns.
Handlung | Frist |
---|---|
1. Meldung der Verspätung des Gepäcks vor Ort. | Den Schaden sofort (max. 7 Tage nach der Ankunft) beim Lost & Found-Schalter oder der Airline melden. |
2. Weitere Meldung des Schadens nach Erhalt des Gepäcks. | Senden Sie innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks eine weitere Schadenanzeige mit allen Belegen an die Airline. |
3. Mögliche Schäden nach Erhalt des Gepäcks melden. | Ist der Koffer beschädigt, melden Sie innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks die Beschädigung bzw. den Teilverlust der Fluglinie. |
Beschädigtes Gepäck
Stellen Sie nach Ankunft am Flughafen fest, dass Ihr Reisegepäck oder Sperrgepäck während des Fluges beschädigt wurde, ist die Airline dazu verpflichtet, Ihnen Schadensersatz zu zahlen. Die Regelungen hierfür, sind im Montrealer Übereinkommen festgehalten. Die Airline haftet auch, wenn der Koffer nur teilweise geöffnet oder mit Klebeband notdürftig verschlossen wurde. Kontrollieren Sie nach der Landung den Inhalt Ihres Gepäcks und kontaktieren Sie Ihre Airline, um den entstandenen Schaden zu melden.
Sollten Schäden an Ihrem Gepäck entstanden sein, haftet die Airline bis zu einer Höchstgrenze von bis zu 1131 SZR (ca. 1300 €). Voraussetzung hierfür ist eine Schadensmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Flugdatum. Haben Sie die Schäden an Ihren Gepäckstücken selbst zu verantworten, indem Sie z.B. einen defekten Koffer aufgegeben oder zerbrechliche Dinge nicht vernünftig verstaut haben, muss die Airline nicht für den entstandenen Schaden aufkommen.
Ersatz bei beschädigtem Gepäck
Sollte Ihr Gepäck beschädigt sein, bekommen sie vorerst keine Erstattung in Form von Geld. In diesem Fall gilt die Naturalrestitution (die Reparatur). Die Fluggesellschaften werden andere Unternehmen mit einem Gutachten beauftragen und bei Bedarf das Gepäck reparieren.
Verlorenes Gepäck
Sind Koffer mehr als 21 Tage verspätet, gelten sie als verloren. Die maximale Entschädigungszahlung die ein Passagier erhalten kann, beträgt ca. 1131 SZR (ca. 1300 €). Auch wenn verlorenes Gepäck ärgerlich ist, eine pauschale Entschädigung gibt es nicht. Für die Entschädigungsberechnung wird der Koffer sowie sein Inhalt aufgrund seines Zeitwertes erstattet. Als Richtwert gilt dabei eine jährliche Wertverminderung zwischen 10 und 30 Prozent. Damit sie die Kosten erstattet bekommen, müssen Sie am Flughafen ein PIR-Formular ausfüllen. Alles weitere werden Ihnen die Flughafenmitarbeiter erklären. Als Passagier sind sie in der Nachweispflicht. Daher müssen Sie in jedem Fall die Fluggesellschaft innerhalb von 21 Tagen über den Verlust des Koffers informieren.
Rechte von Reisenden bei einem Streik:
Streikankündigungen sind die Horrornachricht vieler Urlauber in der Hauptreisezeit. Für Reisende bedeutet ein Streik nicht selten, dass sie entweder mit großer Verspätung oder sogar mit dem Ausfall ihres Fluges rechnen müssen. Die ist insbesondere dann ärgerlich, wenn Sie noch Ihren Anschlussflug erreichen müssen.
Das sollten Sie bei einem Streik beachten:
Damit Sie Ihre Entschädigung von bis zu 600 € pro Person reibungslos erhalten, können Sie bereits am Flughafen einiges tun:
- Lassen Sie sich die Verspätung oder den Flugausfall aufgrund des Streiks von Mitarbeitern der Airline schriftlich bestätigen.
- Fordern Sie eine alternative Beförderung (Ersatzflug oder Bahnfahrt).
- Bewahren Sie Ihre Flugtickets oder Buchungsbestätigung gut auf.
Streik als außergewöhnlicher Umstand
Ob ein Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, ist differenziert zu betrachten. Es hängt von der Art und der Organisation des Streikes ab. Es gilt folgende Arten zu unterscheiden:
- Streik des eigenen Personals der Fluggesellschaft, wie zum Beispiel des Boden- und Bordpersonals
oder
- Streiks Dritter, wie zum Beispiel Streiks des Sicherheitspersonals oder der Flugsicherung.
Folgendes gilt bei einem Streik es zu beachten:
Kommt es zu einer Flugverspätung oder einem Flugausfall wegen eines Streiks Dritter, dann befreit die EU-Fluggastrechte-Verordnung die Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht. Generell muss die Fluggesellschaft jedoch belegen, dass sie alle möglichen Maßnahmen zu Vermeidung des Streiks ergriffen hat. In der EU-Verordnung sind jedoch neben einer Entschädigungszahlung noch weitere Rechte von Reisenden festgehalten, auf die Sie bestehen sollten.
Ihr Anspruch auf Entschädigung bei einem Streik
Airlines sind dazu verpflichtetet, Reisende für eine Flugstörung zu entschädigen, wenn sie diese selbst verschuldet haben. Streiks des eigenen Personals sind meistens die Folge von gescheiterten Tarifverhandlungen und werden als Druckmittel eingesetzt, um die Verhandlungsposition des Personals zu stärken. Daher steht die Fluggesellschaft in einem solchen Fall in der Verantwortung und muss Sie für die entstanden Unannehmlichkeiten entschädigen.
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Ihr Flug war verspätet, wurde annulliert oder Sie durften nicht mitfliegen? Dann haben sie wahrscheinlich Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600,00 € pro Person. Prüfen Sie in weniger als 3 Minuten Ihren Anspruch!
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Passengers friend hat sich auf die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen, -ausfällen und verweigerter Beförderung spezialisiert. Die Grundidee beruht auf der Feststellung, dass Sie als Reisender zwar per EU-Gesetz Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, aber in der Realität Schwierigkeiten haben, diese gegenüber der Airline durchzusetzen. Passengers friend arbeitet bereits mit über 2200 Reisebüros zusammen, gemeinsam verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht. Wir setzen Ihre Entschädigung durch oder unser Service ist für Sie komplett kostenlos!